UNIVERSALLOGIK

Hier schreibt Maciej Zasada

Kategorie: Kosmologie

Geometrische Bemerkung.

Behauptung: Zwei Punkte a und b, die voneinander unendlich nah entfernt sind, sind in jeder Betrachtungsskala ein Punkt.

Getrennte Betrachtung von a und b ist sinnlos. Dies gilt unter allen Umständen.

Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Etwas im Nichts entstehen kann, und die geometrische Bedingung sowohl für das Modell eines dynamisch kontrahierenden, als auch für das Modell eines dynamisch expandierenden Universums.

Abb. Zwischen den vorgestellten Modellen existiert insofern kein Unterschied, als dasselbe paradoxe Anfangszustand des Universums in beiden gültig ist: der Augenblick, in dem das Universum entstand, wird zwar als raumlos betrachtet, die Anfangsausdehnung wird aus der Perspektive der aktuellen Gegenwart allerdings in beiden Modellen als maximal angesehen. Den Rest des Beitrags lesen »

Eine universallogische Untersuchung der klassischen Aussagenlogik.

Abstract: Wir zeigen hier, dass die zweiwertige Aussagenlogik ein diabolisches System der Lügenverwaltung ist. Um dies zu erkennen, gehen wir bis ans Ende: wir dekonstruieren die Sprache und ihre Logik.—

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Die Unvollständigkeit der Speziellen Relativitätstheorie von Albert Einstein.

Zusammenfassung: Es werden hier Gründe dafür genannt, warum die Definition von Einstein, welche, um den Begriff der Gleichzeitigkeit abzugrenzen, mit einem starren Stab, statt mit den mitgeführten Uhren operiert, die einzige, aus physikalischer Sicht, zulässige Definition der Gleichzeitigkeit ist. Ferner werden hier der Beweis der Unvollständigkeit dieser Definition und der Beweis für die Absolutheit der Gleichzeitigkeit geführt. Anschliessend wird auf die Verbindung zwischen dem Relativitätsgedanken und der Aussagenlogik aufmerksam gemacht (dialektischer Aspekt der Relativität). Den Rest des Beitrags lesen »

Über die geometrisch bedingte absolute Gleichzeitigkeit.

Zusammenfassung: Es wird hier u.a. über den Umstand diskutiert, ob neben der bezugsbedingten (relativen), auch eine bezugsfreie (absolute) Gleichzeitigkeit existieren kann. Den Rest des Beitrags lesen »

Über die Komplementarität der Begriffe „Gegenwart“ und „Gleichzeitigkeit“. Über den Begriff der „Ereignisnummer“

Zusammenfassung: Es werden hier Definitionen der Gegenwart, der Gleichzeitigkeit und der Zeit vorgestellt. Es wird zudem die Komplementarität der Begriffe „Gegenwart“ und „Gleichzeitigkeit“ behandelt und es wird ein neuer Begriff in die Physik eingeführt. Den Rest des Beitrags lesen »

Zur Gültigkeit der absoluten Gegenwart.

Zur Erinnerung.

Definition der Gleichzeitigkeit von A. Einstein: „Es seien A, B zwei Punkte des Inertialsystems K, etwa die Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes, dessen Mittelpunkt M sei. Von M werde ein Lichtsignal nach allen Seiten ausgesandt. Das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zwingt uns zu der Festsetzung, dass die Ankunft des Lichtsignals in A und die Ankunft in B gleichzeitig seien.“

Definition der Gleichzeitigkeit von M. Zasada: Ereignisse geschehen gleichzeitig, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart geschehen.

Feststellung z: Zwei kausal entkoppelte Ereignisse A und B erfolgen gleichzeitig genau dann, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart eines geeigneten Referenzsystems als gleichzeitig konstatiert werden, und/oder beide innerhalb einer absolut gültigen Gegenwart geschehen.

Beweis z: Wenn zwei distante Ereignisse A und B aus der Perspektive des Mittelpunktes M der Strecke A-B gleichzeitig erfolgen, dann erfolgen sie gleichzeitig innerhalb einer und derselben Gegenwart des Punktes M, sowie gleichzeitig bezogen auf die Gegenwart in absolutem Sinne.


Zum Unterschied zwischen der Gleichzeitigkeit und der Gegenwart der Ereignisse.

Mit dem Erstellen universalgültiger Beweise und Definitionen der „Gegenwart“ und der „Gleichzeitigkeit“ entstand eine neue physikalische Konvention. Es entstand eine theoretische Berechtigung und zugleich eine Möglichkeit, die Existenz einer absoluten Gegenwart des Universums zu postulieren.
Die Gegenwart ist keine Information, kein Ereignis und keine Welle, welche sich innerhalb des Raumes mit einer endlichen Lichtgeschwindigkeit fortpflanzen würde. Die Gegenwart wird auch durch keine kausal-zeitliche Relation der „Gleichzeitlichkeit“ übertragen („Postulate der Gleichzeitigkeit 1-3″). Sie hat vielmehr mit dem Wesen der Wirklichkeit selbst zu tun.
Das Konzept der „Gegenwart“ im engeren Sinn erweist sich als unvereinbar mit dem Konzept der Relativität, sodass in der Relativitätstheorie generell mit dem Begriff „Gleichzeitigkeit“, statt mit dem Begriff „Gegenwart“ operiert wird. Wikipedia behauptet sogar, Gegenwart sei kein „Gegenstand“ der Physik. Doch kann das wirklich ernst gemeint sein? Wie soll Gegenwart kein Gegenstand der Physik sein, wenn Zeit ein solcher ist, und dieselbe Wikipedia an einer anderen Stelle beschreibt „die wohl markanteste Eigenschaft der Zeit“ als einen Umstand, „dass es [innerhalb der Zeit] stets eine in gewissem Sinne aktuelle und ausgezeichnete Stelle zu geben scheint, die wir die Gegenwart nennen, und die sich unaufhaltsam von der Vergangenheit in Richtung Zukunft zu bewegen scheint.“

Die Idee der Gegenwart wirkt sich deshalb auflösend auf die Idee der Relativität aus, weil die absolute Gültigkeit der Gegenwart nicht bloß denkbar ist, sondern, nimmt man die Sache eng, notwendig angenommen werden muss.

These: Die absolute Gegenwart muss notwendig im gesamten Raum des Universums gelten.

Wenn nämlich innerhalb der lokalen Gegenwart kein kausaler Zeitverzug stattfindet, dann ist auch innerhalb der universellen Gegenwart kein kausaler Zeitverzug möglich (Zum allgemeingültigen Begriff der Gegenwart. Definition 3.| Behauptung 2.). Die Gegenwart besitzt keine Bezugssysteme, zwischen denen sich eine Verbindung zwischen Ursache und Wirkung oder eine sonstige Bezugsrelation bilden könnte.

Bei der „Gleichzeitigkeit“ der Relativitätstheorie handelt es sich u.a. noch um „Konstatierung der Koinzidenz„, also um die Wahrnehmung einer übermittelten Information über einen bestimmten Zustand der Welt. Diese Information wird nicht instantan, sondern mit einer bestimmten Geschwindigkeit übermittelt – im günstigsten Fall mit der höchsten Geschwindigkeit, die es gibt – mit der Lichtgeschwindigkeit. Doch auch der Wert dieser Grenzgeschwindigkeit ist in der Natur begrenzt. Diese Tatsache entscheidet über die Gültigkeit der „Relativität“ in bezug auf die Wahrnehmung, darunter auf die Wahrnehmung der Information über „Gleichzeitigkeit“ bestimmter Ereignisse. Deshalb auch ist jede „Gleichzeitigkeit“ von Ort und Zeit ihrer Wahrnehmung so stark abhängig – und gerade deshalb ist die Gleichzeitigkeit der Ereignisse fast immer relativ.

Die Relativitätstheorie gilt offensichtlich ausschliesslich für Systeme, in welchen eine Information über räumliche, und, infolge der prinzipiellen Endlichkeit der Übertragungsgeschwindigkeit, über zeitliche Distanzen übermittelt wird.
Innerhalb der Gegenwart findet aber keine Aktion, keine Verbindung zwischen den Punkten und auch keine noch so mikroskopische Übermittlung der Signale statt. Innerhalb der Gegenwart können sich deshalb gar keine Relationen zwischen den Systemen bilden. Innerhalb der Gegenwart sind auch wir Menschen kommunikationsunfähig und völlig einsam.


Über Definition der Gleichzeitigkeit .

Wir definieren zwar die „Gleichzeitigkeit“ zweier Ereignisse über Gegenwart, d.h. wir definieren die Gegenwart als „Maß“ oder als „Bezugselement“ der Gleichzeitigkeit, doch eine umgekehrte Relation erweist sich als ausgeschlossen. Jede Definition der Gegenwart, welche über „Gleichzeitigkeit“ ginge müsste geradezu falsch sein, denn die „Gegenwart“, im Gegensatz zur „Gleichzeitigkeit“ sehr konkret innerhalb der Zeit verankert ist.
Der Zeitpunkt der Gleichzeitigkeit der Dinge ist dagegen völlig irrelevant – Dinge können morgen oder vor 100 Jahren gleichzeitig (gewesen) sein. Die Gegenwart eines Ereignisses (auch die der Gleichzeitigkeit) bestimmt dagegen sowohl die Simultanität der beteiligten Ereignisse, als auch ihren genauen Zeitpunkt.
Wir können daran nicht nur die Bezugsasymmetrie zwischen den Begriffen „Gegenwart“ und „Gleichzeitigkeit“, sondern auch die Vergeblichkeit jeder Anstrengung erkennen, die „Gegenwart“ des Geschehens mittels der „Gleichzeitigkeit“ der Ereignisse zu definieren, denn täte man das, fehlte der Gegenwart das wichtigste Attribut: der genaue Zeitpunkt…Wir erkennen jedoch daran, mittelbar, dass unsere „Definition der Gleichzeitigkeit“, welche die Gleichzeitigkeit der Ereignisse über ihre Gegenwart definiert, richtig ist.


Über das Universum als Bezugssystem. Über die Gegenwart darin.

Wenn man die Wirklichkeit aus der Perspektive der Gegenwart betrachtet, verlieren sämtliche Naturprinzipien, wie das Relativitätsprinzip oder das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum ihre Gültigkeit und ihren Sinn.

Es ist klar und unstrittig, dass sämtliche Bezugssysteme des Universums grundsätzlich gleichberechtigt sind, und das kein Bezugssystem vor den anderen bevorzugt gilt…mit einer einzigen, durchaus eminenten Ausnahme: mit Ausnahme des Bezugssystems „Universum“ selbst.
Definieren wir nämlich das gesamte Universum als ein Bezugssystem, können wir zwar all seine Bestandteile darauf beziehen, doch die Bildung einer umgekehrten Relation erweist sich als ausgeschlossen. Die Bezugsrelation zwischen den Bestandteilen des Universums und dem Universum selbst, ist nämlich nicht wie alle anderen Bezugsrelationen symmetrisch. Das Universum kann nicht als sein eigener Bestandteil betrachtet werden…somit kann es ausschliesslich auf sich selbst als eine Einheit und auf das, was sich eventuell außerhalb von ihm befindet, bezogen werden (hier endet die universelle Gültigkeit des Relativitätsprinzips)

Das Koordinatennetz des Universums beinhaltet zwar sämtliche an ihm beteiligte Punkte, aber es lässt sich kein universalgültiges Koordinatensystem aus der Perspektive der an dem Universum beteiligten Bezugssysteme bilden. Es besteht also einerseits die Relation der Identität zwischen dem Universum und den beteiligten Bezugssystemen, es besteht aber andererseits keine umgekehrte Relation, denn kein Bezugssystem des Universums kann, wenn man es auf das Universum selbst bezieht, als gleichberechtigt betrachtet werden.
Das Universum als eine Ganzheit kann zudem auf keine Bewegung und auf keine sonstige Dynamik in seinem Inneren bezogen werden, denn es kann ihm keine Referenz eines übergeordneten Bezugssystems zugeteilt werden kann.
Dies bedeutet konkret, dass das Universum mit jedem Bestandteil, mit jeder Bewegung in seinem Inneren als identisch betrachtet werden kann, aber kein Bestandteil und keine Bewegung wird darin umgekehrt als das Referenzsystem seiner eigenen Dynamik betrachtet.
Die Gültigkeit des Relativitätsprinzips kann daher nicht als absolut betrachtet werden. Die bekannten Naturgesetze betreffen nicht das Universum als Ganzes. Ihre Gültigkeit ist vielmehr lokal, denn die letztere lässt sich anhand keiner endgültigen Referenz absolut und endgültig entscheiden.
Insbesondere lässt sich unter bestimmten Umständen die Existenz nichtrelativistischer Eigenschaften annehmen, welche das Universum als Ganzes betreffen, wie etwa die Existenz einer absolut gültigen Gegenwart.

In einem System der absoluten Gegenwart wäre aber die Konstatierung der Gleichzeitigkeit der Ereignisse unabhängig davon möglich, ob eine reelle Möglichkeit der Konstatierung dieser Gleichzeitigkeit jeweils bestehen würde, oder nicht.
In einem solchen System wäre die Konstatierung der Gleichzeitigkeit vor allem unabhängig von der Gleichzeitigkeit bestimmter Anzeigen mit konkreten Ereignissen und unabhängig vom Bewegungszustand der betroffenen Bezugssysteme möglich.
Wenn sich nämlich die Existenz der Gegenwart zwischen zwei beliebig weit voneinander entfernten Punkten des Universums beweisen lässt (dieses haben wir im vorangegangenen Paragraphen gezeigt), ist die Existenz der absoluten Gegenwart innerhalb des gesamten Kontinuums bereits erwiesene Tatsache, und zwar nicht nur aufgrund des durchgeführten Beweises, sondern vielmehr anhand dessen, dass die Gegenwart keine Information ist, welche etwa übertragen werden würde und welche von der Übertragungsgeschwindigkeit ihrer Signale abhängig wäre, sowie anhand der Erkenntnis, dass die Gegenwart ein universalgültiger Kontext des Geschehens ist, daher keinen Gesetzen der Relativität unterliegt. Diesem unterliegen nämlich ausschliesslich Übertragungssignale, Körper oder Informationen, wie die in blau gezeichneten:

img_2848Fig. 1

These: Den Gesetzen der Relativität unterliegen ausschliesslich Dinge (Informationen, Körper, Felder, Signale…), welche durch den Raum zwischen den Punkten des materiellen Universums unter Zeitverlust übermittelt werden.

Unterläge auch Gegenwart den Gesetzen der Relativität, müsste die Existenz der „Gegenwartswelle“ postuliert werden, denn jede Information und jedes Signal, welche übermittelt werden, eines Übertragungsmediums, wie etwa Licht-, Funk- oder Schallwellen etc. benötigt.

Man kann anhand der obigen Zeichnung erkennen, dass die Information, welche raumzeitlich zwischen den Punkten verschickt wird, mit einer endlichen Geschwindigkeit übermittelt wird, und dass (gerade deshalb) eine instantane Übermittlung der Information ausgeschlossen ist. Wir erkennen aber,  dass eine instantane Verbindung zwischen den räumlichen Punkten einer und derselben Ebene der Gegenwart dennoch existiert (und zwar jeweilig zwischen den Punkten a,b,c,d,e,f / a‘,b‘,c‘,d‘,e‘,f‘ und a“,b“,c“,d“,e“,f“). Diese Verbindung existiert ungeachtet der Tatsache, dass überhaupt keine Übermittlung der Information zwischen den genannten Punkten möglich ist. Diese Verbindung existiert allein anhand der Existenz der jeweiligen „Ebene der Gegenwart“. Da aber Gegenwart nicht den Gesetzen der Relativität unterstellt werden kann, kann ihre Absolutheit angenommen, und auch die Tatsache bestätigt werden, dass eine singuläre Gegenwart eines beliebigen Punktepaares bereits über die Gegenwart sämtlicher Punkte innerhalb des Universums entscheidet.

Fig. 2: Dargestellt ist der identische Koordinatenbereich wie bei Fig. 1. Hervorgehoben ist die unterste „Ebene der Gegenwart“ – darin die Verbindung zwischen den Punkten a und (respektive a und e‘)Die Linie „Informationsübertragung a-e“, welche die Punkte a  und e‘  verbindet, zeichnet den Weg, welchen die zu übertragende Information zurücklegen muss, wenn die Absicht besteht, diese von a nach e zu übertragen.

In Fig. 3 ist der betrachtete Bereich nochmals hervorgehoben: Punkt a könnte darin die aktuelle Gegenwart der Erde, Punkt e die aktuelle Gegenwart des Mondes darstellen:


Fig. 3

Zu erkennen ist die Verbindungslinie der Informationsübertragung zwischen den Punkten a und e‘ und die gestrichelte kürzeste Verbindungslinie zwischen den Punkten a und e. Die letztere ist im Sinne der Einsteinschen „Definition der Gleichzeitigkeit“ präpariert [aus dem Mittelpunkt M der Strecke a-e werden kugelförmig Lichtsignale ausgesandt, deren Ankunft bei a und e (Konstanz der Lichgeschwindigkeit im Vakuum vorausgesetzt), gleichzeitig erfolgt].
Die daraus logisch zu schliessende Existenz einer und derselben Gegenwart in den Punkten a (Erde) und e (Mond) wird notwendig angenommen.

Beweis: Wenn zwei distante Ereignisse a und e aus der Perspektive des Mittelpunktes M der Strecke a-e gleichzeitig erfolgen, dann erfolgen sie gleichzeitig innerhalb einer und derselben Gegenwart des Punktes M sowie gleichzeitig bezogen auf die Gegenwart im absoluten Sinne.  (Die Gültigkeit der „Definition der Gleichzeitigkeit“ von M. Zasada vorausgesetzt)

Die Gewissheit dessen, dass die Ereignisse bei Erde und Mond gleichzeitig erfolgen, erzielen wir dadurch, dass wir die Anordnung der originellen „Definition der Gleichzeitigkeit“ von Albert Einstein (s.o.) derart adaptieren, dass die Ankunft der Lichtsignale, welche vom Mittelpunkt M der Strecke Erde-Mond kugelförmig ausgesandt werden, bei beiden Endpunkten der Strecke, gleichzeitig erfolgen muss (Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum vorausgesetzt).

Es wird in Fig. 3 anschaulich dargestellt, dass zwischen Erde und Mond zwei Zeitordnungen parallel existieren – zum einen die Zeitordnung der absoluten Gegenwart (der Beweis der Existenz dieser erfolgte gerade), zum anderen die Zeitordnung der relativistischen Signalübertragung, welche wie eine Relation zwischen zwei Objekten der Relativitätstheorie zu behandeln sei.
Es ist auf der Rechten Seite der Fig. 3 der Zeitversatz zwischen der irdischen Gegenwart a und der „Empfangs-Gegenwart“ des Mondes (e‘) dargestellt, welche übertragungsbedingt, in bezug auf die irdische Gegenwart, um ca. 1 Sekunde „später“ stattfindet (in der Zukunft liegt!). Zu beachten ist, dass nicht die Gegenwart zwischen Erde und Mond verzögert übertragen wird, sondern beispielsweise die Funksignale, die im Fall dieser singulären Entfernung ca. 1 Sekunde lang unterwegs sind, bis sie empfangen werden.

Das Gesetz der Distribution der Gegenwart: Lässt sich die Existenz einer und derselben Gegenwart zwischen zwei beliebig voneinander entfernten Punkten des Universums beweisen, so wird dadurch zugleich die Existenz einer universell für sämtliche Punkte des Universums gültigen Gegenwart bewiesen. Die Gegenwart ist nämlich keine Information, die unter Zeitverlust übertragen wird. Sie ist der absolute Kontext der Wirklichkeit. Als solcher attribuiert sie ohne Zeitverlust innerhalb des gesamten Raumes des Universums.

Fig. 4: Wir gehen aus von der Konstatierung der Gleichzeitigkeit zwischen den distanten Punkten A,B,C,D der quadratischen Anordnung I. Für diesen Zweck bestimmen wir den Mittelpunkt M der Strecken A-D/C-B. Aus diesem Punkt heraus wird ein Lichtsignal nach allen Seiten (kugelförmig) ausgesandt, welches, Konstanz der Lichtgeschwindigkeit vorausgesetzt, die Punkte A,B,C,D gleichzeitig erreicht. Um sich zu überzeugen, dass die Ankunft des Lichtsignals bei A,B,C,D nicht nur gleichzeitig, sondern auch innerhalb einer und derselben Gegenwart erfolgt, werden aus M gleichmäßig wiederholte Lichtsignale ausgesandt, welche von den bei A,B,C,D aufgestellten Uhren als Impuls-Referenzquelle ihrer jeweiligen Zeit übernommen werden. Damit stellen wir fest, dass in den Punkten A,B,C,D die Uhren absolut synchron laufen und dieselbe Zeit anzeigen (Gegenwart-Identität).

Nachfolgend teilen wir die Strecken A-M, B-M, C-M, D-M, indem wir deren jeweiligen Mittelpunkt m bestimmen (II). Wir gehen ähnlich vor, wie bei I, um die Gleichzeitigkeit an den Endpunkten der Strecken A-M, B-M, C-M, D-M zu konstatieren. Wir wiederholen den Vorgang unendlich oft (III, IV, V…).

Wir stellen fest, dass die Zeit sämtlicher Punkte INNERHALB der quadratischen Anordnung ABCD gleich ist (Gleich-Zeitigkeit) und dass sich sämtliche Punkte innerhalb dieser Anordnung, innerhalb einer und derselben Gegenwart befinden. Durch beliebig und beliebig oft durchgeführte (auch räumlich angeordnete, s. Fig. 5) Iteration der Operationen I, II, III, IV… der Anordnung ABCD kommen wir zur Einsicht, dass das „Gesetz der Distribution der Gegenwart“ eine allgemeine Gültigkeit im gesamten Raum des Universums besitzen muss. Somit ist die Aussage dieses Gesetzes folgerichtig.


Fig. 5

Fazit: Die Gegenwart ist absolut. Die Gegenwart ist keine Größe, die in der Zeit gemessen wird, sie ist vielmehr eine Eigenschaft der Zeit selbst, wie ein „Meter“ keine Eigenschaft einer bestimmten Strecke A-B ist, sondern die eines Meterstabes, mit dem der Abstand der Endpunkte der Strecke A-B abgetragen wird.

Mit „Gegenwart“ meine ich bestimmt kein Bezugssystem im Sinne der Relativitätstheorie, in welchem das Relativitätsprinzip, bzw. Äquivalenzprinzip und das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum gelten…die Gegenwart enthält ja keinen Inhalt, welcher mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu übertragen wäre. Da in der Gegenwart keine Ereignisse und keine Informationen übertragen werden, ereignet sie sich auch nicht – sie ist vielmehr ein Umstand oder ein Kontext der Ereignisse. Sie ist deshalb nicht an die Referenz irgendwelcher relativistischen Bezugssysteme gebunden.

Der Kategorienfehler der Gegenwart.

Ich entdecke einen kapitalen Fehler in der Physik: nicht die Gegenwart wird nämlich über Distanzen übertragen, sondern die Signale und Informationen, welche aus einer bestimmten Gegenwart versendet und in einer bestimmten Gegenwart empfangen werden. Die Behauptung, die Gegenwart auf dem Mond in Bezug auf die irdische, um eine Sekunde versetzt sei, sei falsch. Nicht die Gegenwart wird nämlich zwischen Erde und Mond übemittelt, sondern die Information, das Licht oder die Funksprüche der Bodenstation und der Apollo-Crew. Es stimmt auch nicht, dass die Gegenwart der Andromeda-Galaxie und die aktuelle Gegenwart auf Erden um ca. 2.500 000 Lichtjahre auseinanderliegen. Die Signale der Andromeda-Galaxie, welche uns hier erreichen, sind Träger der Information, welche über 2,5 Millionen Jahre unterwegs gewesen sind, um uns zu erreichen.
Es ist nicht die Zeit (also auch nicht eine bestimmte „Gegenwart“), welche mit dem Licht der Andromeda-Sterne übertragen wird – übertragen wird
 allein das Licht (das Bild) dieser Sterne. Allein aufgrund der Entfernung zwischen der Milchstrasse und der Galaxie M-31 und aufgrund dessen, dass der Wert der Lichtgeschwindigkeit endlich sei, sei dieses Licht nach 2,5 Millionen Jahren hier zu empfangen. Das, was mit dem Licht übermittelt wird, ist bestimmt nicht die seit seiner Emission vergangene Zeit, sondern eine Information. Man kann mit Gewissheit behaupten, dass es aktuell, parallel zu irdischem Hier und Jetzt, das Licht der Andromeda-Sterne produziert wird, welches uns erst in 2,5 Millionen Jahren erreichen wird…Es ist die Information über einen bestimmten Zustand, welche so lange unterwegs gewesen ist, nicht etwa die Gegenwart.
Die Überzeugung, die Gegenwart (im Sinne der Gleichzeitigkeit) sei „relativistisch“, ist, angesichts der vorgestellten Fakten und Beweise, unhaltbar. Es ist und bleibt ein Postulat der Relativitätstheorie und kein Naturgesetz.


Anhang: Das Gesetz der Existenz innerhalb der Gegenwart.

These 1: Neben der Beweise der absoluten Gegenwart und neben des Gesetzes der Distribution der Gegenwart, lässt sich auch die Gleichzeitigkeit sämtlicher Ereignisse innerhalb einer singulären und absolut gültigen Gegenwart des Universums beweisen…

Sie sagen nicht „es ist unmöglich“, Sie sagen nicht „aber Einstein, aber die Relativität der Gleichzeitigkeit!“, Sie sagen nicht „es gibt kein einziges Objekt im Universum, das sich nicht relativ zu einem anderen Objekt bewegen würde“…Sie sagen es nicht, weil Sie nun wissen, dass es für die allgemeine Gültigkeit des Relativitätsprinzips eine Ausnahme gibt: das Universum selbst.

These 2: Es existiert kein einziges Bezugssystem innerhalb des Universums, das in bezug auf das Universum nicht absolut gleichzeitig (mit ihm) wäre („gleichzeitig“ in meinem Sinne: „sich innerhalb einer und derselben Gegenwart wie das Universum befindend“).

Bezeichnung: Wir definieren das Universum als „Bezugssystem U„.

Wir betrachten das Universum als ein Bezugssystem, das (mangels weiterer äquivalenter Bezugssysteme U’,U”) lediglich in Bezug zu sich selbst steht.

These 3: Es existiert innerhalb von U kein einziges System u, in Bezug auf welches, sich die Bewegung von U konstatieren ließe.

Der Ausdruck “Es existiert innerhalb von U kein einziges System u” bedeutet, dass neben U keine äquivalente (gleichwertige, gleichberechtigte) Bezugssysteme u’,u” oder U’,U” existieren, welche in einem gleichwertigen Bezug zu U stehen würden. Gäbe es solche Bezugssysteme, ließe sich anhand dieser Existenz beispielsweise über Bewegung von U oder seine Dynamik aussagen.

Sämtliche Bezugssysteme, welche innerhalb U bestehen, oder definiert werden können, können nicht in einem gleichberechtigten, symmetrischen Bezug zu U stehen. Dies bedeutet ausdrücklich nicht, dass sie prinzipiell in keinem Bezugsverhältnis zu U stehen – wenn sie aber in einem Bezugsverhältnis zu U stehen, stehen sie jedoch in keinem wechselseitig gleichberechtigten, symmetrischen Bezugsverhältnis mit U.

Feststellung 1: Es Existiert innerhalb von U kein einziges System u, das in bezug auf U nicht innerhalb von einer und derselben Gegenwart mit ihm stünde.

Die Existenz innerhalb einer und derselben Gegenwart erfüllt die Voraussetzung der Identität des Universums mit sich selbst. Nur das, was in derselben Gegenwart wie das Bezugssystem U geschieht, kann auch U oder ein „Bestandteil von U“ genannt werden.

Die Gegenwart ist die Eigenschaft einer jeden Existenz, ob es sich nun um meine, um Ihre, um die Existenz des gesamten Universums oder bloß um die der Galaxie M-34 handelt ist gleich. Die Gegenwart ist überall dieselbe.

Das Gesetz der Existenz innerhalb der Gegenwart: Wenn zwei Existenzen (Ereignisse), wie etwa Sie und ich, koinzidieren, koinzidieren sie innerhalb einer und derselben Gegenwart.

Sie und ich „koinzidieren“, indem wir bloß simultan, d.h. gleichzeitig existieren, um zu koinzidieren, müssen wir uns nicht etwa am selben Ort und zur selben Zeit begegnen…die Tatsache unserer „Koinzidenz“ muss auch nicht großartig konstatiert werden. Wenn wir zugleich (auf Erden oder zwischen beliebigen Punkten des Universums) existieren, koinzidieren wir innerhalb einer und derselben Gegenwart.

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Hinweis: Erstveröffentlichung 05.02.2018 / ©Maciej Zasada
Nachdruck, Verwertung und / oder Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung. Der Artikel und der Inhalt unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

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Vollständig formulierte Definition und Beweis für die Existenz der absoluten Gegenwart.

Nachdem die Prozedur entstanden ist, welche es uns (nicht nur theoretisch) ermöglicht, eine gemeinsame Gegenwart für zwei beliebig voneinander entfernte Punkte (oder Ereignisse) innerhalb des Universums zu postulieren, wird nun versucht, eine Prozedur zu entwerfen, welche uns erlauben wird, dieselbe Gegenwart für sämtliche Punkte des Universums zu postulieren (wir werden versuchen, die zuerstgenannte Prozedur auf das gesamte Kontinuum des Universums zu verallgemeinern). Doch bevor ich dies vorstelle, sollte die theoretische Möglichkeit der Erstellung einer solchen Operation geprüft werden.

Dass sie notwendig ist, steht für mich außer Frage – absurd wäre nämlich die Vorstellung, Ereignisse im Universum geschähen in der Reihenfolge ihrer Wahrnehmung hier auf Erden, und nicht parallel mit der irdischen Gegenwart der irdischen Ereignisse (allein schon aus dem Grund, dass Ereignisse hier auf Erden durchaus parallel und nicht seriell geschehen). Naiv, wenn nicht gar absurd wäre ebenfalls die Vorstellung, alle Ereignisse im Universum stünden generell in einer relativistischen Beziehung zueinander (allein schon aus dem Grund, dass nicht jedes Ereignis auf Erden mit allen anderen irdischen Ereignissen in einer relativistischen Beziehung steht).
Die Relativität (der Gleichzeitigkeit) zeigt sich generell nur dann (wird nur dann erkenntnistheoretisch relevant), wenn Zeitpunkte der jeweiligen Ereignisse individuell gemessen, und wenn ihre gemessenen Werte bezüglich ihrer Gleichzeitigkeit oder Nicht-Gleichzeitigkeit miteinander verglichen werden. Wenn es anders wäre (wenn die Relativität in der Natur unabhängig von der Messung verankert wäre), müsste die thermodynamische Zeit relativistisch sein.
Dies ist aber nicht der Fall.
In der Quantentheorie haben wir erkannt, dass der Messvorgang entscheidend dafür ist, welche Wirklichkeit wir betrachten, bzw. wir haben experimentelle Befunde, die dafür sprechen, dass der Messvorgang einen unmittelbaren Einfluss auf die Wirklichkeit besitzt. In der Relativitätstheorie wird dieser Befund aber nicht berücksichtigt.
Ich behaupte trotzdem, dass die Relativitätstheorie ein propereres Mittel der Naturbeschreibung ist (allein schon aus dem Grund, dass sich mit ihr Voraussagen treffen lassen, die durch Beobachtung bestätigt werden). Die Relativitätstheorie ist aber außerstande die Frage zu entscheiden, ob die Wirklichkeit, die sie behandelt primär so ist, wie sie sie darstellt, oder ob ihre Voraussagen paradigmatisch für die Ergebnisse ihrer vergleichenden Messungen und Vorschriften sind. Für die endgültige Entscheidung dieser Frage ist es noch zu früh, aber wir kommen noch auf die Thermodynamik und auf die Quantenmechanik zu sprechen. Später. Zuerst behandeln wir §1.

Zur Gleichzeitigkeit:
Gleichzeitig ist, was innerhalb einer und derselben Gegenwart geschieht… Dies meint universell sowohl eine relativistische “In-bezug-auf-eine-externe-Referenz”–Gleichzeitigkeit, als auch eine absolute Gleichzeitigkeit referenz-entkoppelter Ereignisse (zum Bispiel zwischen einem “hier und jetzt” auf Erden und dem “Jetzt” des „andromedanischen Planeten X„).

Definition der absoluten Gleichzeitigkeit von M. Zasada:
Ereignisse geschehen gleichzeitig, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart an verschiedenen Orten stattfinden.

Definition der universellen Gleichzeitigkeit von M. Zasada:
Ereignisse geschehen gleichzeitig, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart geschehen.

Definition der relativen Gleichzeitigkeit von M. Zasada: 
Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse A,B,C ist dann relativ, wenn sie sich entweder auf die Gegenwart eines Referenzsystems bezieht, und/oder* aus der Gegenwart eines Referenzsystems konstatiert wird.

*) Abhängig davon, ob es sich um ruhende oder bewegte Referenzsysteme handelt.

Definitorische Herleitung und Begründung der Gleichzeitigkeit: siehe hier.


Zur punktuell-gültigen Gegenwart:

Definition 1.
Univeselle Definition der punktuell-gültigen Gegenwart von M. Zasada:
Ein Ereignis geschieht innerhalb der Gegenwart, wenn es innerhalb seines exklusiven raumzeitlichen Standortes mit keinem anderen Ereignis identisch ist.

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Definition 2.
Universelle Definition der Gegenwart (gültig für Paare beliebig entfernter Punkte) von M. Zasada
[die Feststellung einer universellen Gleichzeitigkeit zweier Ereignispunkte unter Geltung einer Referenz (a) und unter Geltung einer übergeordneten Gesetzmäßigkeit (b)]

Zwei beliebig voneinander entfernte Punktereignisse A,B geschehen innerhalb einer und derselben Gegenwart:
a) wenn A,B, bezogen auf einen konkreten, jeweils bei A und bei B lokal empfangenen Impuls einer geometrisch günstig gelegenen Licht-Impuls-Referenzquelle (M), gleichzeitig erfolgen, oder
b) wenn die Gleichzeitigkeit von A und B die Folge einer übergeordneten physikalischen Gesetzmäßigkeit ist, welche in Form einer verlässlichen Information vorliegt.
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Die unten genannten geometrischen, physikalischen und quantenmechanischen Voraussetzungen gelten sowohl für Definition 2., als auch für Definition 3.


Einführung.
Seit Einstein behaupten wir, dass die Gleichzeitigkeit relativ ist. Doch stellen wir uns auch die Frage danach, warum es so ist?
Natürlich, sagen Sie, wenn wir die Lichtgeschwindigkeit als eine absolute (konstante) Grenzgeschwindigkeit innerhalb der Natur betrachten, dann müssen wir wohl die Relativität der Gleichzeitigkeit notwendigerweise annehmen, denn sogar diese maximale Übertragungsgeschwindigkeit letztlich endlich ist. Deshalb auch werden Informationen, welche mit dieser Geschwindigkeit übermittelt werden, höchstens mit gerade dieser Geschwindigkeit übermittelt. Wäre die Geschwindigkeit eines Übertragungsmediums unendlich, gäbe es auch kein Problem der Relativität – sämtliche Signale erreichten dann instantan ihre Bestimmungsorte, unabhängig davon, wie fern diese wären.
Aufgrund dieser Erkenntnis sind wir berechtigt zu behaupten, dass der Grund für die Relativität der Gleichzeitigkeit die Tatsache ist, dass zwischen dem Versenden einer Information und ihrem Empfang, stets eine Zeitdifferenz vorliegt. Diese ist darauf zurückzuführen, dass die Übertragungsgeschwindigkeit der beliebigen Signale endlich ist, daher jede Informationsübermittlung Zeit in Anspruch nimmt. Auch übrigens eine solche, die mittels der Lichtstrahlen übertragen wird, und auch solche, deren Strecke denkbar kurz ist.
Wir können das Problem am besten erkennen, wenn wir die akustische Analogie betrachten. Wie die Lichtgeschwindigkeit, ist auch die Geschwindigkeit des Schalls endlich – die Sende- und Empfangszeiten der Schallübertragungen sind daher auch bei Schallereignissen relativ und hängen stark von der Länge der Übertragungsstrecke ab. Da jedoch der Wert der Lichtgeschwindigkeit bezogen auf den Wert der Schallgeschwindigkeit unermesslich hoch ist, scheint die Tatsache, dass keine „Akustische Relativitätstheorie“ vor Einstein entstand, dadurch zu erklären zu sein, dass über die Jahrhunderte eine unendliche Geschwindigkeit des Lichts angenommen wurde, womit kein logischer Grund für die Entstehung des Relativitätsgedanken sich entwickeln konnte…Daher Newtons klassische Mechanik.
Eine akustische Methode der Validierung der logischen Sachverhalte innerhalb der Relativitätstheorie habe ich hier vorgeschlagen.

Geometrische Voraussetzung der universellen Gleichzeitigkeit i):
Zwei beliebig entfernte Punktereignisse A,B geschehen gleichzeitig, d.h. innerhalb einer und derselben Gegenwart, wenn folgende Bedingungen für A,B erfüllt sind:
Punkte A,B seien zwei Punkte auf der Geraden G. Es sei M der Mittelpunkt der Strecke A-B. Sei die Entfernung A-M genau bekannt. Sei Punkt B ein Punkt im Raum, der hinsichtlich M als eines symmetrischen Mittelpunktes der Strecke A-B, gegenüber A auf der Geraden G liegt. Sei B also genauso weit von M entfernt, wie A von M entfernt ist. Das gesamte Arrangement A-M-B befindet sich im Ruhezustand.

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Illustration: Arrangement A-M-B


Physikalische Voraussetzung der universell gültigen Gleichzeitigkeit i) und ii):
Es werden aus dem Mittelpunkt M der Strecke A-B, sich in gleichmäßigen Zeitintervallen wiederholende Lichtimpulse in alle Richtungen (kugelförmig) ausgesandt. Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum vorausgesetzt, erreichen die einzelnen Lichtimpulse Punkte A und B gleichzeitig, also innerhalb einer und derselben Gegenwart (wenn man dem Begriff der Gegenwart die vorgeschlagene Definition 2. zugrundelegt). Diese Voraussetzung ist von der etwaigen Konstatierung der Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei A und bei B (Koinzidenz) aus beliebigem Punkt Z heraus unabhängig. Sie zeugt von der Universalgültigkeit der Definitionen 2. und 3., denn sie ergibt sich aus dem logischen Aufbau des Arrangements A-M-B (und nicht aus der konkreten Konstatierung der Koinzidenz an den Punkten A und B). Sie gilt daher als eine allgemeingültige und verlässliche Information universell, denn ist ein Beobachter über die geometrischen und physikalischen Voraussetzungen der Definition 2., respektive Definition 3. informiert, muss er der Information über die Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B, gegenüber der eventuellen Konstatierung dieser Gleichzeitigkeit oder, was noch bedeutsamer ist, gegenüber der eventuellen Konstatierung der Nichtgleichzeitigkeit der Ereignisse A und B, den Vorrang geben.

Praktischer Beweis für die Gültigkeit und für die Zweckmäßigkeit der eingeführten physikalisch-geometrischen Voraussetzungen:
„Praktischer Beweis für die Existenz der universellen Gleichzeitigkeit sowie für die prinzipielle Möglichkeit der Existenz der universellen Zeit“ .

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Illustration: physikalische Voraussetzung.


Die soeben genannte Voraussetzung, genügt sowohl den Punkten a) und b) der Definition 2, als auch den Punkten i) und ii) der Definition 3.

“Quantenmechanische” Voraussetzung der universell gültigen Gleichzeitigkeit b) / ii):
Würden zwei physikalische Körper p, q miteinander wechselwirken, und würde ihre Wechselwirkung darin Ausdruck finden, dass p und q sich gegenseitig vernichteten oder synchron ihre Eigenschaften änderten (bspw. ihre Polarität oder ihren Spin bei verschränkten Photonenpaaren), dann spielte es physikalisch keine Rolle, ob aus der Perspektive eines bestimmten Beobachters der Augenblick der Veränderung von p und q als gleichzeitig konstatiert wäre, oder nicht.
Die Information, dass der Wechsel der Eigenschaften von p und q synchron zu erfolgen hat, wäre jeder physikalisch-relativistischen Erfahrung (Konstatierung) übergeordnet, d.h. auch in dem Fall, in dem, aus welchen Gründen auch immer, keine Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei p und q festgestellt werden könnte, wäre diese prioritär anzunehmen (Weil eine verlässliche, experimentell bestätigte Information über die Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei p und bei q vorliegen würde).
Der Besitz gerade dieser entscheidenden Information wäre notwendig jeder tatsächlichen “Konstatierung der Koinzidenz” oder “Konstatierung der Nicht-Koinzidenz”übergeordnet. Dies stellt die Äquivalenz her zwischen der a priori bestehenden Information über p,q und der Konstatierung (Wahrnehmung, Messung) des konkreten Zustandes von p,q als gleichberechtigten physikalischen Methoden der Erkenntnisgewinnung und stellt die Einsteinsche Behauptung, dass ausschliesslich eine „Konstatierung der Koinzidenz“ die Grundlage der physikalischen Erfahrung stellen kann. Die Grundlage der physikalischen Erfahrung kann durchaus eine a priori vorliegende Information über einen bestimmten physikalisch relevanten Umstand sein.
Dies erachte ich als durchaus bedeutsam, denn eine Physik, welche ausschliesslich auf Konstatierung der Koinzidenzen aufbauen würde, wäre angesichts der Entwicklung der virtuellen Wirklichkeit beispielsweise, logisch unvollständig. In unserer Zeit bedeutet nämlich Information alles – sie ersetzt die Konstatierung als Quelle der verlässlichen Erkenntnis (Zirkelschluss: zumal eine „Konstatierung“ als ein Akt der Informationsbeschaffung betrachtet werden kann).

Die soeben eingeführte Voraussetzung genügt dem Punkt b) der Definition 2 und Punkt ii) der Definition 3.

Zum allgemeingültigen Begriff der Gegenwart:
Dadurch, dass in der Definition 2. Punkte A,B in unbestimmter (beliebiger) Entfernung zueinander stehen, definieren sie die universalgültige Vorschrift bezüglich der Gleichzeitigkeit für ein beliebiges Punktepaar. Diese Vorschrift ist für beliebige Entfernungen zwischen jeweils zwei Punkten im Raum wohldefiniert.


Definition 3.

Universalgültige Definition der absoluten Gegenwart von M. Zasada:
[die Feststellung der absoluten Gleichzeitigkeit im gesamten Raum des Universums]


Wenn zwei beliebig voneinander entfernte Punktereignisse A,B unter der Einhaltung der Bedingungen i) und ii) und unter der Einhaltung der eingeführten geometrischen, physikalischen und quantenmechanischen Voraussetzungen, gleichzeitig, d.h. innerhalb einer und derselben Gegenwart N erfolgen, dann erfolgt auch jedes beliebige Punkt-Ereignispaar a,b, welches längs der Strecke A-B liegt, unter identischen Bedingungen und Voraussetzungen innerhalb einer und derselben Gegenwart N.



Bedingung i):
Punktereignisse A,B erfolgen dann gleichzeitig, d.h. innerhalb einer und derselben Gegenwart N, wenn man einen konkreten, jeweils bei A und bei B lokal empfangenen Impuls einer geometrisch günstig gelegenen Licht-Impuls-Referenzquelle M als Referenz ihrer jeweiligen lokal geltenden Zeitordnung einsetzt. Die besagte Referenzquelle muss dann aber zumindest den aufgeführten geometrischen, physikalischen und/oder quantenmechanischen Voraussetzungen genügen.

Bedingung ii): Punktereignisse A,B erfolgen dann gleichzeitig, d.h. innerhalb einer und derselben Gegenwart N, wenn die Gleichzeitigkeit von A und B die Folge einer übergeordneten physikalischen Gesetzmäßigkeit ist, welche in Form einer verlässlichen Information a priori vorliegt…

Erklärung:
Wenn jedes einzelne Ereignispaar innerhalb der Strecke A-B unter genannten Bedingungen und Voraussetzungen gleichzeitig, also innerhalb einer und derselben Gegenwart N erfolgt, dann erfolgen sämtliche Ereignispunkte des Kontinuums unter genannten Bedingungen und Voraussetzungen innerhalb einer und derselben Gegenwart N.
Grund: jede beliebige Strecke kann nämlich in unendlich viele Teilstrecken dividiert werden. Jedes Fragment einer nach Bedingung i) aufgebauten Versuchsanordnung, kann durch ein Mittelpunkt m in zwei gleiche Strecken mit Endpunkten a und b geteilt werden. Der Mittelpunkt der so entstandenen Strecke a-b würde dieselben Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen, welche der Punkt M der Anordnung A-M-B erfüllt, und somit gewährleisten, dass Ereignispunkte a und b innerhalb einer und derselben Gegenwart N geschehen.
Diese Prozedur kann unendlich oft an unendlich vielen beteiligten Ereignispunkten der Strecke A-B wiederholt werden. Dies führt letztlich dazu, dass die Aussage der Definition 3. für die Strecke A-B(!) bestätigt werden kann, qed.

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Illustration: Down-Dividierung des Arrangements A-M-B

Verallgemeinerung:
Um universalgültige Gegenwart mittels der Definition 3. vollständig zu beschreiben, muss sich die Erklärung auf sämtliche Punkte-Paare des gesamten Universums verallgemeinern lassen…
Wir setzen daher dem Kontinuum des Universums folgende Voraussetzung:

Behauptung 1: Aus jedem einzelnen Punkt des Kontinuums heraus lasse sich eine unmittelbare geometrische Verbindung mit einem beliebigen Punkt des Kontinuums herstellen (sprich: Aus jedem einzelnen Punkt des Kontinuums heraus lasse sich eine Strecke bilden, die einen bestimmten ausgewählten Anfangspunkt mit einem beliebigen Punkt des Universums verbindet).

Damit wird gewährleistet, dass zwischen sämtlichen Punkten des Universums im Prinzip eine Paarbeziehung bestehen kann, welche den Bedingungen und Voraussetzungen der  Definition 3. genügt. Damit wird wiederum gewährleistet, dass wir eine allgemeingültige, universelle Definition der absoluten Gegenwart in der Tat erschaffen haben.

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Illustration der Behauptung 1


Behauptung 2: Wenn unter oben genannten Umständen eine und dieselbe Gegenwart N für „zwei beliebig weit voneinander entfernte Punktereignisse A,B“ gilt, dann gilt dieselbe Gegenwart N, unter denselben Umständen, für sämtliche Paare der Punktereignisse innerhalb des gesamten Universums.
Damit ist die logische Beweisführung der universellen Gültigkeit der absoluten Gegenwart vollständig und endgültig, somit gilt die Definition 3. (die Universalgültige Definition der absoluten Gegenwart) universell, qed.



Anhang:
Anhang 1. Verallgemeinerung des Arrangements A-M-B:
Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse an den Endpunkten der Strecke A-B, kann nur im symmetrischen Mittelpunkt M der Strecke A–B konstatiert werden, oder (zusätzlich)
Verallgemeinerung 1. an einem beliebigen Punkt der Raumzeit, der eine geometrisch günstige Position bezüglich der Strecke A-B und insbesondere bezüglich der Endpunkte dieser Strecke, nämlich den Punkten A und B, besitzt.

Speziell werden hier diejenigen Punkte des Universums gemeint, welche innerhalb der Rotation-Symmetrie bezüglich Mittelpunktes M und bezüglich der Strecke A-B liegen. Die Anzahl dieser Punkte darf als unendlich bezeichnet werden.

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Verallgemeinerung 1: Strecken-Rotationssymmetrie bezüglich M und A-B:

Verallgemeinerung 2. an allen Punkten sämtlicher Geraden, die sich durch den Mittelpunkt M der Strecke A-B ziehen lassen und orthogonal (rechtwiklig) liegen bezüglich der Achse der Strecke A-B. Sowohl die Anzahl der Geraden, als auch ihrer Punkte darf hier als unendlich bezeichnet werden.

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Verallgemeinerung 2.: Geraden-Rotationssymmetrie bezüglich M und A-B.

Verallgemeinerung 3. Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse an den Endpunkten der Strecke A-B lässt sich auch aus den bewegten Inertialsystemen heraus beobachten, deren Bewegung entlang der in Verallgemeinerung 2. erwähnten  Geraden und deren Bewegung entlang der in Verallgemeinerung 1. erwähnten Strecken stattfindet.
Die Verallgemeinerung 3. tangiert die Bedingungen i) und ii), denn sie ist sowohl wörtlich zu nehmen, als auch als eine Information, die eine Gesetzmäßigkeit des Arrangement A-M-B und der betreffenden Geraden/Strecken ausdrückt. Sie kann also unter bestimmten Umständen aufklärend sein, aufklärend im Sinne der Definition 3.ii).

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Verallgemeinerung 3. Rotationssymmetrie der Körper, die sich entlang der Geraden / Strecken bewegen, welche in den Verallgemeinerungen 1. und 2. spezifiziert sind.

Anhang 2. Prinzip der Gleichzeitigkeit .

Nachdem universalgültige Definition der absoluten Gegenwart aufgestellt ist, gelten die von uns entworfenen Definitionen der Gleichzeitigkeit universell.

Voraussetzung 1: Wenn unabhängig von der Messmethode Ereignisse im Universum gleichzeitig stattfinden, dann muss, neben der singulär gültigen, eine universell gültige (absolute) Gegenwart existieren, in der die Gleichzeitigkeit zwischen diesen Ereignissen stattfindet.

Feststellung z: Zwei kausal entkoppelte Ereignisse A und B erfolgen gleichzeitig genau dann, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart eines Referenzsystems konstatiert werden, oder innerhalb einer absolut gültigen Gegenwart geschehen.

Postulat der Gleichzeitigkeit 1: Zwei Ereignisse A und B geschehen gleichzeitig, wenn für sie keine Möglichkeit besteht, den Augenblick des jeweils anderen Ereignisses wahrzunehmen, bzw. diesen Augenblick aus ihrer aktuellen Perspektive zu registrieren, denn egal wo und wann ihre Gleichzeitigkeit stattfindet, findet sie innerhalb einer und derselben Gegenwart statt.

Postulat der Gleichzeitigkeit 2: Zwei Ereignisse A und B geschehen gleichzeitig, wenn kein kausaler Zusammenhang zwischen Ihnen besteht, denn egal wo und wann ihre Gleichzeitigkeit stattfindet, findet sie innerhalb einer und derselben Gegenwart statt.

Postulat der Gleichzeitigkeit 3: Zwei Ereignisse A und B geschehen gleichzeitig, wenn kein zeitlicher Zusammenhang zwischen ihnen besteht, denn egal wo und wann ihre Gleichzeitigkeit stattfindet, findet sie innerhalb einer und derselben Gegenwart statt.

 


Schlusswort:
Wir erkannten, dass die Gültigkeit der Relativitätsgesetze nicht in der Natur verankert ist, sondern dass diese Gültigkeit eine nützliche Konvention ist (denkt an die Relativität innerhalb der Akustik). In der Natur verankert ist vielmehr Thermodynamik.
Mehrere innerhalb des Universums miteinander kommunizierende Zivilisationen, könnten das System der Relativitätstheorie nur für die Raumzeit-Beschreibung aus ihrer lokal gültigen Perspektive benutzen. Um sich miteinander zu verständigen, müssten sie eine universalgültige Sprache entwickeln, welche über einen universellen, unmissverständlichen Zeit- und Ortsbegriff verfügte. Mit der Relativität hätte sie nichts zu tun. Das Wort „Universalgültig“ fehlt in der heutigen Physik vollständig.

Vielen Dank an Sie, meine Gäste, dass Sie mir bisher so tapfer gefolgt sind.

Ich versichere, dass ich alle Definitionen und Behauptungen, und dass ich alle vorgebrachten Beispiele und Assoziationen selbstständig entworfen habe, und dass ich mich höchstens an das allgemein zugängliche Vorbild von Albert Einstein gehalten habe, inklusive Definition der Gleichzeitigkeit §1. 1905 sowie seiner Idee der Einbindung der Gaußschen Koordinaten, um den Problemen aus dem Weg zu gehen. So schlau bin ich uch. Ich habe mich allerdings auch an Frank Wapplers Satz „Die Natur besitzt keine Koordinaten“ gehalten. Ich bedanke mich hiermit für die Vermittlung dieser durchaus wichtigen Erkenntnis.

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Hinweis: Erstveröffentlichung 16.01.2018 / ©Maciej Zasada
Nachdruck, Verwertung und / oder Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung. Der Artikel und der Inhalt unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

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Universelle Definition der Gegenwart (gültig für Paare beliebig entfernter Punkte) von M. Zasada

Ursprünglich bei Scilogs publiziert (mit dem Hinweis auf eine interessante „wissenschaftliche“ Auseinandersetzung. So ergeht es einem wie mir, wenn er mit Beamten und Polizisten des Geistes kommuniziert – ich wurde gesperrt)

Motto: Jede Aussage ist wahrscheinlich falsch, doch jedes Vorausgesagte kann der Angelpunkt des Denkens sein.


Definition 1.

Definition der punkt-gültigen Gegenwart von M. Zasada:
Ein Ereignis geschieht innerhalb der Gegenwart, wenn es innerhalb seines exklusiven raumzeitlichen Standortes mit keinem anderen Ereignis identisch ist.

Definition 2.
Universelle Definition der Gegenwart (gültig für Paare beliebig entfernter Punkte) von M. Zasada
[die Feststellung einer universellen Gleichzeitigkeit unter Geltung einer Referenz (a) oder unter Geltung einer übergeordneten Information (b)]

Zwei beliebig voneinander entfernte Punktereignisse A,B geschehen innerhalb einer und derselben Gegenwart:
a) wenn A,B, bezogen auf einen konkreten, jeweils bei A,B lokal empfangenen Impuls einer geometrisch günstig gelegenen Impuls-Referenzquelle, gleichzeitig erfolgen, oder
b) wenn die Gleichzeitigkeit von A und B die Folge einer übergeordneten physikalischen Gesetzmäßigkeit ist, welche in Form einer verlässlichen Information vorliegt.

Geometrische Voraussetzung der universellen Gleichzeitigkeit a):
Zwei beliebig entfernte Punktereignisse A,B geschehen gleichzeitig, d.h. innerhalb einer und derselben Gegenwart, wenn folgende Bedingungen für A,B erfüllt sind:
Punkte A,B seien zwei Punkte auf der Geraden G. Es sei M der Mittelpunkt der Strecke A-B. Sei die Entfernung A-M genau bekannt. Sei Punkt B ein Punkt im Raum, der hinsichtlich M als eines symmetrischen Mittelpunktes der Strecke A-B, gegenüber A auf der Geraden G liegt. Sei B also genauso weit von M entfernt, wie A von M entfernt ist. Das gesamte Arrangement A-M-B befindet sich im Ruhezustand.

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Physikalische Voraussetzung der universell gültigen Gleichzeitigkeit a) und b):
Es werden aus dem Mittelpunkt M der Strecke A-B, sich gleichmäßig wiederholende Lichtimpulse in alle Richtungen (kugelförmig) ausgesandt. Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum vorausgesetzt, erreichen die einzelnen Lichtimpulse Punkte A und B gleichzeitig, also innerhalb einer und derselben Gegenwart (wenn man dem Begriff der Gegenwart die vorgeschlagene “Definition der absolut-gültigen Gegenwart I” zugrundelegt). Diese Voraussetzung ist von der etwaigen Konstatierung der Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei A und bei B (Koinzidenz) aus beliebigem Punkt Z heraus unabhängig. Sie zeugt von der Universalgültigkeit der Definition 2., denn sie ergibt sich aus dem logischen Aufbau des Arrangements A-M-B (und nicht aus der Konstatierung der Koinzidenz bei A,B). Sie gilt daher als eine allgemeingültige und verlässliche Information universell, denn ist ein Beobachter über die geometrischen und physikalischen Voraussetzungen der Definition 2. informiert, muss er der Information über die Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei A und B der Konstatierung der Koinzidenz oder Nicht-Koinzidenz Vorrang geben.

Die soeben aufgeführte Voraussetzung genügt sowohl Punkt a) als auch Punkt b) der Definition 2.

“Quantenmechanische” Voraussetzung der universell gültigen Gleichzeitigkeit b):
Würden zwei physikalische Körper p, q miteinander wechselwirken, und würde ihre Wechselwirkung darin Ausdruck finden, dass p und q sich gegenseitig vernichteten oder synchron ihre Eigenschaften (bspw. ihre Polarität oder Spin) änderten, dann spielte es physikalisch keine Rolle, ob aus der Perspektive eines bestimmten Beobachters der Augenblick der Veränderung von p und q als gleichzeitig konstatiert wäre, oder nicht.
Die Information, dass der Wechsel der Eigenschaften von p und q synchron zu erfolgen hat, wäre jeder physikalisch-relativistischen Erfahrung (Konstatierung) übergeordnet, d.h. auch in dem Fall, in dem, aus welchen Gründen auch immer, keine Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei p und q festgestellt werden könnte, wäre diese prioritär anzunehmen (Weil eine verlässliche Information über die Gleichzeitigkeit von p,q vorliegen würde).
Der Besitz gerade dieser entscheidenden Information wäre jeder tatsächlichen “Konstatierung der Koinzidenz” oder “Nicht-Koinzidenz” übergeordnet.

Die soeben aufgeführte Voraussetzung genügt Punkt b) der Definition 2.

Weiterführend: Vollständig formulierte Definition und Beweis der Existenz der absoluten Gegenwart.


Hinweis: Erstveröffentlichung 14.01.2018 / ©Maciej Zasada
Nachdruck, Verwertung und / oder Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung. Der Artikel und der Inhalt unterliegt dem deutschen Urheberrecht.

Die Vorstellung der absoluten Zeit. Die Anmerkungen zur Gültigkeit.

Anmerkung zu GPS:
Das GPS-System funktioniert vor Allem deshalb, weil die Zeitgrundlage der Positionsberechnung darin absolut ist (die Taktfrequenz des GPS-Systems, also seine systeminterne “Gegenwart”, gilt universell für alle teilnehmenden Satelliten und Instanzen: das GPS-System operiert mit einer absoluten Zeitlichkeit – es existiert eine GPS-Zeit, mit der das gesamte Global Positioning System synchronisiert wird. Geringe Abweichungen von dieser Zeit bei der integrierten Uhr des GPS-Empfängers führen dazu, dass eine Position des GPS-Empfängers berechnet werden kann.
Die Positionsbestimmung mittels GPS erfordert also einer universell synchronisierten (absoluten) Zeit. Die Zeit zu “synchronisieren” bedeutet aber nichts anderes als ihr eine absolute und universalgültige Gegenwart zugrunde zu legen. Wenn die Errichtung eines Systems der interstelaren Positionsbestimmung irgendwann notwendig sein sollte (spätestens dann, wenn Reisen im All alltäglich werden, wie das heutige Autofahren etwa), dann wird sich die Notwendigkeit der Unifikation des Zeitimpulses innerhalb des  gesamten Raum des Universums von alleine ergeben; dann wird sich die Position im Raum anhand des relativen, ortsabhängigen Zeitunterschiedes, bezogen auf das absolute Impuls der Zeit, berechnen lassen; dann wird die Existenz der absoluten Zeit und der universalgültigen Gegenwart im Raum des Universums selbstverständlich sein. Warum nicht jetzt?

Anmerkung zur Gültigkeit der relativen Zeit im Hinblick auf die Gültigkeit der normativen Absolutheit:
Wenn wir etwa von Gravitation als einer Krümmung der Raumzeit sprechen, dann operieren wir bereits mit einem Modell der Abweichung von der universalgültigen Norm (wir können uns die gekrümmte Raumzeit nur dann singulär vorstellen, wenn wir uns die Raumzeit ansonsten als eben (oder flach), d.h. nicht gekrümmt, vorstellen. Wir sind in der Lage eine Krümmung nur innerhalb einer nichtgekrümmten Umgebung erkennen – die Ebenheit der Raumzeit ist die Norm oder der modellhafte Standardzustand, in dem sich die Raumzeit im “ausbalancierten” “Normalzustand” befindet. Dieser Standardzustand gilt als ein Richtwert, an dem wir uns sowohl beim Definieren (ART), als auch beim vergleichenden Erkennen der Gravitation (Gravitationswelle) halten, und an dem wir uns auch dann halten, wenn wir das auszudrücken versuchen, was wir mit bloßem Begriff “Gravitation” bezeichnen möchten.
Dasselbe gilt für den Begriff der “Relativität”: wenn wir diesen Begriff in ein Zeitmodell einführen, dann nehmen wir stets absolute Werte als einen Maßstab der Relativität (der Zeit). Wir können nur mittels der absoluten Zeitwerte den Maß an Zeitrelativität ermitteln.

Wie und warum wollen wir denn, unter den oben aufgeführten Umständen, den Begriff der absoluten Zeit als “falsch” bezeichnen und “praktisch” aufgeben?


Hinweis: Erstveröffentlichung 14.01.2018 / ©Maciej Zasada
Nachdruck, Verwertung und / oder Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung. Der Artikel und der Inhalt unterliegt dem deutschen Urheberrecht.

Der Beweis für die Gültigkeit der absoluten Zeit von…Albert Einstein.

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“Es seien A, B zwei Punkte des Inertialsystems K, etwa die Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes, dessen Mittelpunkt M sei. Von M werde ein Lichtsignal nach allen Seiten ausgesandt. Das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zwingt uns zu der Festsetzung, dass die Ankunft des Lichtsignals in A und die Ankunft in B gleichzeitig seien. Damit haben wir eine physikalisch sinnvolle Definition der Gleichzeitigkeit gewonnen.”
A. Einstein


These:
 Oben aufgeführte Definition der Gleichzeitigkeit von A. Einstein definiert nicht den relativistischen Begriff der Gleichzeitigkeit. Sie ist eine sinnvolle und durchaus gültige Definition der absoluten
Gleichzeitigkeit…


Beweis:
Stellen wir uns vor, wir bezeichneten mit AB, statt Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes, die Endpunkte der Strecke zwischen Erde und einem andromedanischen Planeten, und mit M den Mittelpunkt dieser Strecke in der Gegenwart t. Es treffe auf die modifizierte Situation folgendes zu: werde aus M ein Lichtsignal nach allen Seiten ausgesandt, so sei die Ankunft des Lichtsignals in A und in B gleichzeitig, Konstanz der Lichtgeschwindigkeit vorausgesetzt.

Diese modifizierte Definition der Gleichzeitigkeit versagt aus, dass nicht nur zwischen zwei Enden eines Stabes, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Gleichzeitigkeit notwendigerweise zu ermitteln ist, sondern dass zwischen zwei beliebig weit voneinander entfernten Punkten des Universums eine solche Gleichzeitigkeitsrelation bestehen muss.

A und B können die Gleichzeitigkeit beliebiger Ereignisse im gesamten Universum markieren – sie sind in der Tat Grundpfeiler der Geltung einer absoluten Gleichzeitigkeit und somit einer absoluten Zeit.

Dies ist eine logische Konsequenz der Einsteinschen Definition der Gleichzeitigkeit. Und es spielt keine Rolle, ob sich die Endpunkte gegeneinander bewegen. Die Enrfernung zwischen A und B und die zwischen B und A ist innerhalb ein und derselben Gegenwart identisch.

Wir (Einstein inbegriffen) haben das Bild des Stabes vor Augen, genau wie der M.K., der den Zeigefinger anschaut, während man ihm den Mond zu zeigen versucht.
Die Punkte A und B können freilich die Enden einer beliebigen Strecke markieren, ob es Stab, Zug, Rakete oder eine willkürlich gewählte kosmische Entfernung sei.
So kam es also, das Albert Einstein mit seiner eigenen Definition, die Existenz einer absoluten Gleichzeitigkeit bewies (einer Gleichzeitigkeit, die, wenn man sie wie ich definiert (s.u.), innerhalb des gesamten Universums gilt und die Existenz einer absoluten Zeit geradezu determiniert).
Der Existenz der absoluten Gleichzeitigkeit und der absoluten Ordnung der Zeit wird in der Relativitätstheorie strikt widersprochen. Etwas voreilig wohl…

Die “Relativisten” sind wohl genauso „dumm“ wie die “Antirelativisten”.

Anhang:
Definition der absoluten Gleichzeitigkeit von M. Zasada (Fig. III):
Ereignisse geschehen gleichzeitig, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart an verschiedenen Orten stattfinden.

Definition der universellen Gleichzeitigkeit von M. Zasada (Fig.I, II, III):
Ereignisse geschehen gleichzeitig, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart geschehen.

Definition der relativen Gleichzeitigkeit von mz(allgemeingültig, d.h. gültig bezüglich ruhender und bewegter Systeme):
Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse A,B,C ist dann relativ, wenn sich diese Gleichzeitigkeit entweder auf die Gegenwart eines Referenzsystems bezieht, und/oder* aus der Gegenwart dieses Referenzsystems konstatiert wird.

Universalgültige Definition der Gegenwart von mz:
Ein Ereignis geschieht innerhalb der Gegenwart, wenn es innerhalb seines exklusiven raumzeitlichen Standortes mit keinem anderen Ereignis identisch ist.


Hinweis: Erstveröffentlichung 30.12.2017 / ©Maciej Zasada
Nachdruck, Verwertung und / oder Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung. Der Artikel und der Inhalt unterliegt dem deutschen Urheberrecht.

Konsequenzen der Geltung der absoluten Gleichzeitigkeit.

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Zur Ereinnerung:

Der endgültige Beweis für die parallele Gültigkeit der absoluten Gleichzeitigkeit.

Würden zwei physikalische Körper p, q miteinander wechselwirken, und würde ihre Wechselwirkung darin Ausdruck finden, dass p und q sich gegenseitig vernichteten oder synchron ihre Eigenschaften (bspw. Polarität oder Spin) veränderten, dann spielte es physikalisch keine Rolle, ob aus der Perspektive eines bestimmten Beobachters der Augenblick der Veränderung von p und q gleichzeitig erfolgte oder nicht.
Die Information, dass der Wechsel der Eigenschaften von p und q synchron zu erfolgen hat, wäre jeder physikalisch-relativistischen Erfahrung übergeordnet, d.h. auch in dem Fall, in dem, aus welchen Gründen auch immer, keine Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei p und q festgestellt werden könnte, wäre diese prioritär anzunehmen.

Dies zeigt unmittelbar, dass eine absolute Zeitlichkeit einer relativistischen Zeitlichkeit mindestens äquivalent ist, und notwendig existiert, denn es ist offensichtlich der Fall, dass die Prämisse der Gleichzeitigkeit manchmal einen absoluten und keineswegs immer einen relativen Wert besitzen darf und muss.
Dies folgt aus unserer „Definition der universellen Gleichzeitigkeit“:
eine Gleichzeitigkeit zwischen beliebigen Körpern/Ereignissen p, q erfolgt innerhalb einer und derselben Gegenwart ω – unabhängig davon, wo sich p, q einzeln befinden und welcher ihr Zustand einzeln ist – ihre exklusive Gleichzeitigkeit bezieht sich auf die universelle Gegenwart ω.

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Manifest:
Wenn ich die Notwendigkeit der absoluten Gleichzeitigkeit behaupte, so stelle ich mich nicht gegen Einstein, der einerseits die Notwendigkeit der Relativität der Zeit, andererseits die prinzipielle Nichtexistenz der absoluten Gleichzeitigkeit (also „Relativität der Gleichzeitigkeit“) behauptete. Ich bin kein Relativitäts-Skeptiker, der Einsteins vermeintliche Fehler aufspürt, um zu behaupten, sein eigener Gegenentwurf sei zur Erfüllung des Zwecks der Naturbeschreibung geeigneter. Im Gegenteil: ich bin jemand, der die Unvollständigkeit des relativistischen Entwurfs und nicht seine Falschheit beweisen will (Unvollständigkeit bezogen auf die Logik der Natur, nicht auf die Logik der Theorie!). Ich erkenne nämlich, dass die Betrachtung der Wirklichkeit allein durch das Prisma der Absolutheit der physikalischen Werte, ohne Zweifel ein genauso unvollständiges Bild der Wirklichkeit generiert, wie die Betrachtung der Wirklichkeit allein durch das Prisma ihrer Relativität.
Mein Ziel sehe ich daher nicht darin, Einsteins Werk zu diskreditieren, sondern ihn um die Aspekte der Universalität zu vervollständigen.

Konsequenz der parallelen Gültigkeit der absoluten Gleichzeitigkeit 1:
Der Entwurf der einfachen theoretischen Grundlage für eine universelle Theorie der Physik (früher als „Theory of Everything“ bezeichnet).

Dadurch, dass wir in unseren Überlegungen die Existenz einer dualen Ereignisebene der makrokosmischen Wirklichkeit zugelassen haben (dass wir namentlich die Existenz einer absoluten Gleichzeitigkeit, neben der Existenz einer relativen Gleichzeitigkeit als physikalisch berechtigt deklarieren), zeigt es sich auf einmal die Parallelität der Eigenschaften innerhalb der mikro- und der makrokosmischen Wirklichkeit.
Dieses kann zum ersten Mal beobachtet werden.
Dieselbe Parallelität zeigt sich nämlich nicht, betrachte man und interpretiere die Wirklichkeit wie bisher, getrennt aus der Perspektive der Relativitätstheorie oder aus der Perspektive der Quantentheorie. In diesem Fall zeige es sich vielmehr eine unüberwindbare Divergenz zwischen den beobachteten Eigenschaften des Mikro- und des Makrokosmos.
Die Naturgesetze müssen aber notwendig für sämtliche Aspekte der Wirklichkeit dieselben sein, unabhängig vom Ort, Zeit, Gegenstand der Betrachtung (Messung) und unabhängig von den physikalischen Modellen oder Perspektiven, welche wir jeweils der Wirklichkeit zugrunde legen. Deshalb war es seit der Etablierung der Quantenmechanik und besonders seitdem ihre beobachterbezogene Effekte bekannt und interpretiert sind, klar, dass diese sehr speziellen Effekte in irgendeiner Form die gesamte Wirklichkeit und nicht nur ihre mikrokosmischen Aspekte betreffen müssen. Dies würde allerdings bedeuten, dass die makrokosmische Wirklichkeit, also die Wirklichkeit, die wir unmittelbar beobachten, beobachterbezogen sein müsste. Der physikalisch-logische Grund für diese „Beobachtebezogenheit“ des Makrokosmos fehlt aber in der Relativitätstheorie vollständig.

Unser theoretischer Vorstoß – die Etablierung zweier Perspektiven auf die Gleichzeitigkeit der Ereignisse (Perspektive a für die relative und Perspektive b für die absolute Gleichzeitigkeit), ebnet den Weg für die Gründung einer universellen und beobachterbezogenen Physik. Es entsteht so eine theoretische Möglichkeit, den Akt der Beobachtung mit der Relativität der Ereignisse und das Fehlen dieses Aktes mit der Absolutheit der Ereignisse und ihrer Koordinaten zu verbinden. Somit entsteht auch eine Verbindungsebene zwischen der Quanten- und der Relativitätstheorie und ihren jeweiligen Mechaniken.

Die Tatsache, dass eine absolute Gleichzeitigkeit der Ereignisse in ruhenden Inertialsystemen fast nur mittelbar und in bewegten oder unter dem Einfluss der Gravitation stehenden Inertialsystemen so gut wie gar nicht ermittelbar ist, bewegte einst Einstein zur Ausformulierung eines Gesetzes, nach dem die Konstatierung der absoluten Gleichzeitigkeit prinzipiell nicht realisierbar sei. Die allgemeine Gültigkeit dieses Gesetzes wird durch die Erkenntnisse des letzten Kapitels und insbesondere durch den Beweis für die parallele Gültigkeit der absoluten Gleichzeitigkeit relativiert.
Die erste Konsequenz der parallelen Gültigkeit der absoluten Gleichzeitigkeit betrifft also die Vollständigkeit der Theorie und die Vollständigkeit ihrer physikalischen Grundlage.


Konsequenz der parallelen Gültigkeit der absoluten Gleichzeitigkeit 2:
Behauptung:
Eine verlässliche Information, welche durch logisches Schlussfolgern ermittelt wird, und welche einen konkreten physikalischen Zustand betrifft, ist einer physikalischen Messung äquivalent.

Eine physikalische Messung zu durchführen ist ein Akt der Informationsbeschaffung. Eine Information, welche durch logische Folgerung gewonnen wird, ist jedoch einer physikalischen Messung gleichgestellt. Die Information ist nämlich ein Wert, dessen Gültigkeit völlig unabhängig ist, von der Art und Weise der Beschaffung.
Wenn eine Information über System S dem Beobachter nicht vorliegt, und wenn sie durch einen deduktiven Umstand gewonnen wird, dann existiert diese für den Beobachter und gilt (der Wahrheitswert dieser Information ist zunächst irrelevant, wie, nebenbei gesprochen, irrelevant der Wahrheitswert einer Messung ist…wenn Ereignisse A und B objektiv gesehen gleichzeitig erfolgen, wird die Wahrheit darüber so oder so nur den „privilegierten“ Beobachtern, welche „berechtigte“ Messmethoden verwenden, zur Verfügung stehen – wie sehr sich auch die anderen Beobachter bei der Messung bemühen würden und wie akkurat sie auch dabei vorgehen mögen – ihre Resultate werden stets die relative, nicht aber die objektive Wahrheit zeigen).

Das Vorhandensein einer verlässlichen Information über das Bezugssystem AB ist also für die physikalische Berechtigung einer Aussage über AB entscheidend, nicht unbedingt das Ergebnis der Messung.

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Fig. 4 zeigt, dass Information über die Gleichzeitigkeit von AB nur unter bestimmten Umständen gewonnen werden kann, aber auch, dass das Vorhandensein dieser Information viel aussagt über den Ort, den Bewegungszustand oder die Perspektive des Beobachters. Würde sich ein Beobachter längs s bewegen, so würden die Ereignisse A und B aus seiner Perspektive stets gleichzeitig erfolgen, unabhängig von seiner eigenen Geschwindigkeit und/oder Beschleunigung (ein Spezialfall der klassischen SRT-Anordnung?)

Es ist also nicht die physikalische Messung, welche (allein) dafür entscheidend ist, wie belastbar unsere Auffassung der Wirklichkeit tatsächlich ist. Für die Qualität dieser Auffassung ist vielmehr die Information, die uns über Wirklichkeit zur Verfügung steht entscheidend. Dies halte ich für eine wichtige Erkenntnis. Diese wird uns nämlich später ermöglichen, verlässliche Informationen zu generieren, welche durch keine berechtigte Messmethode zu ermitteln sind (s.u.). Dies ist die zweite, unmittelbare Konsequenz des endgültigen Beweises für die parallele Gültigkeit der absoluten Gleichzeitigkeit. Darin ist das Vorhandensein der verlässlichen Information über p und q, jeder durchgeführten Messung äquivalent.

Konsequenz der parallelen Gültigkeit der absoluten Gleichzeitigkeit 3:
Die Methode der Gleichzeitigkeitsbestimmung distanter Ereignisse mittels der kontinuierlichen Verdichtung des Koordinatengeflechts.

Würde man die Existenz einer durch logische Folgerung gewonnenen Information über den Zustand A, jeder durchgeführten Messung von A gleichstellen oder sogar, wie in unserem Beweis, überordnen, würde man die Möglichkeit gewinnen, auf den Zustand von A durch logische Analogien zu schließen.

Die Methode der Gleichzeitigkeitsermittlung, welche wir im letzten Kapitel „entworfen“ haben, kann für die Erreichung der Berechenbarkeit der absoluten Gleichzeitigkeit verwendet werden. Sie kann, ähnlich der Einstein’schen Methode des unendlichen Verdichtung des Abstandes zwischen den benachbarten Koordinaten eines Gaußschen Koordinatensystems, dazu verwendet werden, die Gleichzeitigkeit physikalisch entkoppelter, in keiner Beziehung zueinander stehender Ereignisse mathematisch beschreibbar zu machen.

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Fig. 5: Es ist möglich, eine beliebige Strecke A-B so zu teilen, dass jeder Punkt dieser Strecke sich auf den Mittelpunkt M der Strecke A-B bezieht. Da aus dem Punkt M heraus die Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B bestimmt werden kann, kann die Gleichzeitigkeit eines jeden Ereignisses auf der Strecke A – B mit der Gleichzeitigkeit der Ereignisse AB gleichgesetzt werden (und zwar anhand der Existenz der Beziehung M – m zwischen sämtlichen Punkten dieser Strecke).

Wir entscheiden, dass der Raum zwischen den Ereignissen A und B (wir bezeichnen diesen als [R]) ein Kontinuum bildet (dass [R] ein Kontinuum bildet, bedeutet, dass es möglich ist, von einem beliebigen Punkt des [R] aus zu irgendeinem anderen Punkt des [R] zu gelangen, indem man in einer bestimmten Anzahl von Schritten „immer zu einem ‚benachbarten‘ Punkt übergehe, oder – anders gesagt – indem man von Punkt zu Punkt gehe, ohne ‚Sprünge‘ zu machen“).

Wir erkennen daher, dass [R] (der als „Raum“ unter diesen Umständen mit der Strecke A-B identisch ist) in unendlich kurze Teilstrecken segmentiert werden kann. Jede Teilstrecke m‘-B bezieht sich dabei derart auf die übergeordnete Strecke m-B, dass die Teilstrecke m‘-B, genau die Hälfte der Strecke m-B bildet. D.h. es wäre möglich, ausgehend vom Punkt B, einen beliebigen Punkt auf der Strecke M-B zu markieren, dessen Vielfaches der Länge der Strecke M-B selbst entspräche. Die Strecke M-B ist aber für die Bestimmung der Gleichzeitigkeit zwischen den Ereignissen A und B maßgeblich. Somit bestünde ein Beziehungsverhältnis zwischen einem beliebigen Punkt m, der auf der Strecke M-B liegt, und dem Mittelpunkt M der Strecke A-B, in dem die Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B detektiert wird.
Anhand dieser Methode, könnte die Existenz einer absoluten Gleichzeitigkeit zwischen A und B und sämtlichen „Ereignispunkten“ innerhalb [R] angenommen werden, denn es würde dadurch ein Weg entstehen, um instantane Verbindung (prioritäre Information) zwischen einem beliebigen m-Punkt von [R] und dem zentralen M-Punkt der Strecke A-B herzustellen, womit diese Verbindung mit der Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B logisch unmittelbar verbunden wäre. Diese Verbindung müsste ferner, als eine mathematische Verbindung, nicht dem Prinzip des physikalischen Grenzwerts der Lichtgeschwindigkeit genügen und könnte folglich instantan erfolgen (sie wäre eine logische Verbindung (prioritäre Information), die jeder physikalischen Erkenntnis und jeder physikalischen Messung übergeordnet gegenüberstünde – sie wäre eine Verbindung, welche über die Gleichzeitigkeit von A und B und M und m und über die Gleichzeitigkeit sämtlicher Punkte von [R] informierte).

Auf diese Art, vorausgesetzt der gesamte Raum des Universums bilde ein Kontinuum, könnte eine Gleichzeitigkeit zwischen sämtlichen Punkten des Universums angenommen werden, und zwar aufgrund der Verallgemeinerung der oben aufgeführten Methode der Gleichzeitigkeitsbestimmung auf beliebige Strecken und Punkte im gesamten Raum des Universums sowie der Gleichzeitigkeit zwischen jedem Punkt des Universums und seinem zentralen M-Punkt: dem Beobachter.
Notiz: Eine Information ist offenbar keine physikalische, sondern eine logische Verbindung.


Hinweis: Erstveröffentlichung 15.12.2017 / ©Maciej Zasada
Nachdruck, Verwertung und / oder Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung. Der Artikel und der Inhalt unterliegt dem deutschen Urheberrecht.

Einstein: ZWEITER EINWAND (zweite Widerrede). Con Fuoco.

Diese Schrift ist Teil einer breiteren Argumentation, welche sich momentan aus folgenden Schriften zusammensetzt:
„Einige Anmerkungen zur möglichen Geltung der absoluten Zeitlichkeit“
„Zasada: Prinzip der Gleichzeitigkeit“ (inkl. 3 Definitionen der Gleichzeitigkeit)
„Einstein: Reloaded“
„Einstein: Erster Einwand (erste Widerrede)“
„Definition der Gleichzeitigkeit von M. Zasada“

Definition der Gleichzeitigkeit von A. Einstein (Fig. 1):Es seien A, B zwei Punkte des Inertialsystems K, etwa die Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes, dessen Mittelpunkt M sei. Von M werde ein Lichtsignal nach allen Seiten ausgesandt. Das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zwingt uns zu der Festsetzung, dass die Ankunft des Lichtsignals in A und die Ankunft in B gleichzeitig seien. Damit haben wir eine physikalisch sinnvolle Definition der Gleichzeitigkeit gewonnen.“

Definition der Gleichzeitigkeit von M. Zasada: Ereignisse geschehen gleichzeitig, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart geschehen.

Prinzip der Gleichzeitigkeit von M. Zasada: Zwei oder mehr Ereignisse können nur dann gleichzeitig geschehen, wenn sie einander distant sind.

Das Prinzip der Gleichzeitigkeit ist als logische Folge der Definition der Gleichzeitigkeit zu betrachten.

Postulat der Identität der Sache mit sich selbst (Zasada): Ein Ereignis ist dann und nur dann mit sich selbst identisch (wesensgleich), wenn es innerhalb seines exklusiven Koordinatenwertes x,y,z,t mit keinem anderen Ereignis gleichzeitig an einem Ort stattfindet.

In Verbindung mit Definition der Gleichzeitigkeit von M. Zasada konstatieren wir, dass Ereignisse K und K‘ nur dann gleichzeitig erfolgen, wenn K die Koordinaten x,y,z,t und K‘ die Koordinaten x‘,y‘,z‘,t besitzt (K und K‘ besitzen identische Zeitkoordinate)

Endgültige Definition der Gleichzeitigkeit von M. Zasada: Ereignisse geschehen gleichzeitig, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart an verschiedenen Orten stattfinden.

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These: Die Definition der Gleichzeitigkeit von A. Einstein und das Prinzip der Gleichzeitigkeit von M. Zasada sind parallel gültig, obwohl sie sich, als Aussagen, gegenseitig ausschliessen.

Die genannten Aussagen bilden zusammen einen Widerspruch. Sie generieren nämlich, jede für sich, eine jeweils individuelle Perspektive auf die Wirklichkeit. Während Einsteins etablierte Theorie ein punktbezogenes Universum postuliert, in dem „jedes berechtigte Koordinatensystem (Inertialsystem) seine besondere Zeit hat“, lässt mein Postulat die Existenz einer Wirklichkeit zu, in welcher absolute Zeit- und Ortskoordinaten bestimmend sind.

Nach meinem Prinzip der Gleichzeitigkeit sind Inertialsysteme nur mit sich selbst identisch (gleichzeitig) und wenn Gleichzeitigkeit zwischen getrennten Ereignissen stattfindet, dann müssen diese voneinander (beliebig) entfernt sein (es ist keine Identität der Koordinatenwerte zwischen getrennt gleichzeitig stattfindenden Ereignissen möglich – gerade diese Identität ist aber für die Gültigkeit der Einsteinschen Relativitätstheorie fundamental). Mein Prinzip der Gleichzeitigkeit entscheidet, dass zum einen die Existenz einer universellen Zeitrechnung angenommen werden muss (denn räumlich getrennte Ereignisse A und B – Ereignisse, welche in beliebiger Entfernung zueinander stehen – nur dann gleichzeitig erfolgen können, wenn sie beide innerhalb einer und derselben Gegenwart erfolgen, was dazu führt, dass die Existenz einer und derselben, für A und B gemeinsam gültigen Zeit postuliert werden muss), zum anderen die Existenz eines universellen Kordinatensystems als eines Bezugssystems für sämtliche Ereignisse innerhalb des Universums.
Ich postuliere damit eine Wirklichkeit, in welcher das gesamte Universum die Bühne für die universelle Gleichzeitigkeit der Ereignisse darstellt.
Es stehen sich also zwei gegensätzliche Perspektiven auf die Wirklichkeit gegenüber, zwei gegensätzliche Perspektiven auf die Physik des Universums: Physik der relativen und Physik der absoluten Werte. Die Frage ist, ob diese miteinander tatsächlich unvereinbar sind (ob sie zwei disjunktive Physiken bilden), oder ob zwischen ihnen doch eine theoretische Korrespondenzebene existiert.
Ihre Unvereinbarkeit ist offensichtlich, und wir wissen über das Zutreffen der Einsteinschen Postulate genau Bescheid, doch, auf der anderen Seite, ist der physikalische Zustand der gleichzeitig erfolgenden Ereignisse, wenn diese in keinerlei relativistischen Beziehung zueinander stehen, mittels der Relativitätstheorie nicht ermittelbar. Dass aber gleichzeitig mit den aktuell auf Erden erfolgenden Ereignissen, Ereignisse im ganzen Universum stattfinden, ist unumstritten.

Zunächst ist anzumerken, dass Einsteins Behauptung: „jedes berechtigte Koordinatensystem (Inetrtialsystem) besäße seine besondere Zeit“ nur aufgrund der Tatsache formuliert werden kann, dass eine Gleichzeitigkeit getrennter Ereignisse innerhalb eines konkreten Koordinatenwertes als möglich deklariert wird. Dies tut A. Einstein. Doch ist diese Deklaration als Quelle des daraus folgenden Naturgesetzes alleinig berechtigt?

Einstein schreibt:
„Sind x, y, z, t die Raum-Zeit Koordinaten eines Punktereignisses in bezug auf ein System K , wiederum x‘, y‘, z‘, t‘ die Koordinaten desselben Ereignisses in bezug auf ein System K‘, das relativ zu K mit der Geschwindigkeit v bewegt ist, so ist klar, dass bei gegebener Orientierung und Lage von K‘ gegen K die gestrichenen Koordinaten durch die ungestrichenen völlig bestimmt sein müssen (Koordinatentransformation)“.

„Um […] brauchbare Transformations-Gleichungen zu bekommen, braucht man (daher: mz) nur die Bedingung zu erfüllen, dass ein und derselbe Lichtstrahl sowohl relativ zu K als auch relativ zu K‘ die Geschwindigkeit c hat.
Eine Kugelwelle breitet sich aus vom Anfangspunkt des Koordinatensystems gemäß der Gleichung
IMG_2649, wobei gemäß dem pythagoreischen SatzIMG_2647gesetzt ist. Dafür kann man auch schreiben, indem man obige Gleichung quadriert

IMG_2650(Zasada: Gleichung (4) bestimmt den Koordinatenursprung des Kordinatensystems r(=x),y,z,t in bezug auf K)

„Da ferner das Gesetz der Ausbreitung des Lichts nach dem Relativitätsprinzip in bezug auf K‘ das gleiche sein muss, wie in bezug auf K, so muss derselbe Ausbreitungsprozess auch bezüglich K‘ durch eine Kugelwelle von der Ausbreitungsgeschwindigkeit c beschrieben werden. Die gesuchte Transformation muss daher so beschaffen sein, dass ihr zufolge die Gleichung (4) und die Gleichung (4a) einander bedingen müssen. Durch diese Bedingung ist die Transformation der Raum-Zeit-Koordinaten im Wesentlichen bestimmt.
IMG_2651(Zasada: Gleichung (4a) bestimmt den Koordinatenursprung des Kordinatensystems r'(=x‘),y‘,z‘,t‘ in bezug auf K‘)

[…]Noch einfacher kann man die Lorentz-Transformation dadurch charakterisieren, dass sie die (identische) Gültigkeit der GleichungIMG_2655bedingt. Hierauf beruht, wie wir sehen werden, der wichtige formale Fortschritt, den die spezielle Relativitätstheorie durch Minkowski erfahren hat.
Für das spätere sei noch bemerkt, dass gemäß der Lorentz-Transformation die Gleichungen (6) nicht nur für Koordinaten eines Punktereignisses, sondern auch für die Differenzen der gleichartigen Koordinaten zweier Punktereignisse gelten […] Sind die Koordinatendifferenzen unendlich klein, d.h. die Ereignisse räumlich und zeitlich unendlich nahe, so erhält man zwischen diesen Differenzen (dx, dy, dz, dt, bzw. dx‘,dy‘, dz‘, dt‘) die GleichungIMG_2656Ende Einstein“.

Zasada: Durch was erfährt oben aufgeführte Operation (6a) ihre Berechtigung?
Durch Einsteins Behauptung, xyz wäre im Unendlichen gleich x’y’z‘ . Doch die Gleichung xyz = x’y’z‘ (stellvertretend für Gleichungen 6, 6a) bedeutet strikt mathematisch betrachtet, dass zwischen gar keinen Koordinatensystemen ein Unterschied besteht, nicht nur zwischen solchen, die unendlich nah aneinander stehen. Absurd.
(6a) steht eindeutig im Widerspruch zum Postulat der Identität der Sache mit sich selbst, das da besagt, dass wir von einem singulären Ereignis nur dann sprechen können, wenn es innerhalb seines exklusiven Koordinatenwertes x,y,z,t mit keinem anderen Ereignis gleichzeitig ist.
Wäre Gleichung (6a) eine gültige physikalische Aussage, wäre sie eher mit der physikalischen Definition der Gegenwart als mit der „Definition der Gleichzeitigkeit“ gleichzusetzen. Und (6a) ist in der Tat eine physikalisch gültige Definition der Gegenwart, und nicht Definition der gegen 0 konvergierenden Unterschieds zwischen Bezugssystemen K und K‘, denn wenn auch der Unterschied zwischen Koordinatensystemen K und K‘ von Einstein als unendlich klein deklariert wird, so beträgt er niemals 0. Koordinaten sind physikalisch definierte Größen und als solche unterliegen sie strengen mathematischen Gesetzen. Wenn ein mathematischer Wert (eine Folge) gegen 0 konvergiert, dann ist ein beliebig nahe an 0 liegender Wert immer noch nicht gleich 0, vielmehr ist der Bereich der Differenz zwischen beliebigen Elementen der Folge und ihrem Grenzwert immer unendlich groß. Der Bereich dieser Differenz kann nämlich unter keinen Umständen vervollständigt werden.
Genauso muss die Gleichung (6a) interpretiert werden.

Die Aussage dieser Gleichung ist nicht etwa die, dass Koordinatensysteme K und K‘ auf der theoretischen Basis der Unendlichkeit der räumlich-zeitlichen Koordinatendifferenz miteinander verschmelzen (womit sie als gleichzeitig betrachtet werden können), sondern vielmehr die, dass ihre räumlich-zeitliche Gleichheit (welche in der Gleichung 6a ausdrücklich formuliert wird) ihre Identität bedeutet [und eine eindeutige Identität von K und K‘ ein physikalisches Merkmal eines selbstidentischen Ereignisses, d.h. eines Ereignisses innerhalb einer und derselben, exklusiv für ihn geltenden Gegenwart ist (Postulat der Identität der Sache mit sich selbst (Zasada): Ein Ereignis ist dann und nur dann mit sich selbst identisch (wesensgleich), wenn es innerhalb seines exklusiven Koordinatenwertes x,y,z,t mit keinem anderen Ereignis gleichzeitig an einem Ort stattfindet)].

Behauptung: Aufgrund dieser Überlegung und unter diesen Umständen sind wir berechtigt zu behaupten, dass (6a) nicht etwa die Abbildung der Gleichzeitigkeit zwischen den Ereignissen K und K‘, sondern die Abbildung ihrer Identität ist. Ferner, und zwar durch die Feststellung des Verhältnisses der Identität, sehen wir uns berechtigt zu behaupten, dass die Gleichung (6a) eine physikalische Abbldung der Gegenwart sei.

Berechtigung: Besteht zwischen den Koordinaten x,y,z,t eines Ereignisses K und den Koordinaten x‘,y‘,z‘,t‘ eines Ereignisses K‘ kein Unterschied, so sind diese Ereignisse identisch, d.h. dass es sich bei Koordinatensystem K und Koordinatensystem K‘ um ein einziges Koordinatensystem (Ereignis) handelt (s. das „=“ – Zeichen der Gleichung 6a). Nicht etwa um zwei gleichzeitig erfolgende, unendlich nah einander stehende Ereignisse.

Somit, mittelbar, erfährt das Poinzip der Gleichzeitigkeit von M. Zasada seine logische und seine physikalische Berechtigung, denn sollte die Gleichung (6a) tatsächlich nicht als Definition der Gleichzeitigkeit zweier Ereignisse, sondern als Definition der Gegenwart interpretiert werden (wofür das „=“ – Zeichen und Gleichungswerte (4) und (4a) sprechen), so würde in diesem Kontext das Zasadasche Prinzip noch vor der Einsteinschen Definition der Gleichzeitigkeit gelten (denn dann wäre zuerst die Gegenwart definiert (6a) – die Gleichzeitigkeit ließe sich ferner aus dieser, und zwar genau mittels des Zasadaschen Postulats, logisch ableiten…und nicht umgekehrt.

Genau hier beginnt es.


Hinweis: Erstveröffentlichung 04.12.2017 / ©Maciej Zasada
Nachdruck, Verwertung und / oder Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung. Der Artikel und der Inhalt unterliegt dem deutschen Urheberrecht.

Definition der Gleichzeitigkeit von M. Zasada

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Wir formulieren nun eine sinnvolle, logisch einwandfreie Definition der Gleichzeitigkeit.
Diese bricht die logische Ordnung der Relativitätstheorie. Sie bildet nämlich innerhalb der Relativitätstheorie ein konkretes physikalisches Problem und dabei ist sie logisch genauso geschlossen, wie die Definition der Gleichzeitigkeit, welche A. Einstein formulierte.

Meine Definition der Gleichzeitigkeit widerspricht der Einsteinschen Definition. Sie ist einfacher, sie ist allgemeingültig, sie spricht über absolute Gleichzeitigkeit aus der Perspektive der beteiligten Systeme.

Definition der Gleichzeitigkeit von M. Zasada: Ereignisse geschehen gleichzeitig, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart an verschiedenen Orten geschehen.

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Hinweis: Erstveröffentlichung 04.12.2017 / ©Maciej Zasada
Nachdruck, Verwertung und / oder Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung. Der Artikel und der Inhalt unterliegt dem deutschen Urheberrecht.

iLogik. Theorie der Zeit XXXII: Die Formen der Raumzeit. Die formale Widerlegung des Exklusivanspruches der relativistischen Zeitvorstellung.

Wikipedia:

„Der Newtonsche Zeitbegriff liegt auch heute noch dem Alltagsverständnis des Phänomens zugrunde, obwohl sich durch viele Präzisionsmessungen (in Verbindung mit scharfen logischen Schlüssen) erwiesen hat, dass nicht Newton, sondern Einstein „Recht hatte“[…]“Durch die Entdeckungen im Zusammenhang mit der Relativitätstheorie musste der newtonsche Begriff der absoluten Zeit aufgegeben werden.“

„…der Begriff der absoluten Zeit musste aufgegeben werden…“

Soweit Wikipedia…

134.) These: Im logischen Raum der vorstellbaren Tatsachen existieren nebeneinander zwei unabhängige Maßstäbe der Zeit: ein absoluter und ein relativistischer. 

Beide Maßstäbe haben ihren eigenen Gültigkeitsbereich. Die Gültigkeit des relativistischen Zeitmaßstabs schließt jedoch die Gültigkeit des absoluten Zeitmaßstabs nicht aus. Beide Vorstellungen stehen nämlich in keinem ausschliessendem „Entweder-Oder“-Verhältnis – sie bestehen vielmehr unabhängig voneinander, bedingen sich aber gegenseitig und bedingen dadurch die Existenz des räumlich und zeitlich divergierten Universums, d.h. eines Universums, zu dessen Eigenschaften mindestens eine räumliche und eine zeitliche Diversität gehört.

134.01.) Zwei Formen der Raumzeit: Wir unterscheiden zwischen [1] der Raumzeit als einem starren (nichtdynamischen) geometrischen Platzhalter, der das materielle Universum, aber auch das, was sich eventuell außerhalb des Universums befindet, enthält (der Zeitmaßstab dieser Raumzeit ist universalgültig und absolut), und [2] der eigentlichen Raumzeit des materiellen Universums im Sinne Einsteins, innerhalb deren die Materie und sämtliche Bestandteile des Universums enthalten sind (diese dynamische Raumzeit ist ein anderer Begriff für ein materielles Universum als solches). Der Zeitmaßstab dieser Raumzeit ist punktbezogen und relativistisch.

134.01.1.) Der Grund der Existenz zweierlei Formen der Raumzeit: Die Notwendigkeit der Existenz beider Formen der Raumzeit ergibt sich in unserem Modell unmittelbar daraus, dass wir außerhalb des Universum sowohl Raum als auch Zeit…aber keine Bezugspunkte vermuten, welche zueinander in Relation stünden.

Die Tatsache, dass wir die Raumzeit außerhalb des Universums für einen starren und einen absolut leeren „Platzhalter“, oder anders ausgedrückt, für eine geometrische Voraussetzung eines sich räumlich und zeitlich ausbreitenden (dynamischen) Universums halten (unabhängig davon, welches Modell des dynamischen Universums wir bevorzugen: dieses breitet sich dimensional aus), determiniert die Form dieser Raumzeit als eines nichtdynamischen (starren) und an sich absoluten Koordinatensystems.

Die Tatsache, dass wir ferner das Universum als effektiv dimensionslos (in sich hinein kollabierend) betrachten (siehe hier), bestimmt, dass das Platzhalter-Modell der Raumzeit [1] tatsächlich aufrechterhalten werden kann, da diese Raumzeit keine Bezugspunkte enthalten muss, auch dann nicht, wenn unser Universum nicht als das einzige innerhalb dieser Raumzeit existierte…

Unser Modell erlaubt die Annahme eines Universums innerhalb der Platzhalter-Raumzeit (welche selbst ein rein geometrisches Gebilde ist, und als solches eine Struktur besitzt, die ohne die Eigenschaft eines materiell Seienden auskommt, daher sehr gut mit dem Begriff „Nichts“ identifizierbar ist), welches effektiv dimensionslos, d.h. räumlich nicht vorhanden wäre. Ein in sich hinein kollabierendes Universum (oder Universen), welches bloß einen gemeinsamen geometrischen Punkt mit der Platzhalter-Raumzeit (mit dem Nichts) besäße, existierte zwar für sich intern, wäre aber innerhalb der Platzhalter-Raumzeit trotzdem nicht seiend (ein solches Universum könnte innerhalb des Nichts existieren und die absolute Leerheit des Nichts nicht einmal stören)…

134.01.2) Das Problem der logischen Wahrheit der Theorie: Anhand der oben gestellten These, lassen sich die grundlegenden Aussagen der Relativitätstheorie infrage stellen. Dies verwundert nicht – diese Aussagen müssen sich, wie alle anderen Aussagen, notwendig infrage stellen lassen, denn logisch unterliegen auch sie dem Mechanismus der Aussagenlogik. Diese ist aber ein System der Falschaussagenverwaltung, dessen Funktion es ist, einerseits die Wahrheit als einen essenziellen logischen Wert zu etablieren, andererseits die Wahrheit der Falschaussagen zu konstruieren (durchzusetzen) und diese, durch Argumente verfestigten Falschaussagen, als vollwertige und vollständige Wahrheiten (z.B. wissenschaftliche Theorien) eine Zeitlang zu erhalten.

134.1) Behauptung: Im Absoluten sind sämtliche Aussagen der Aussagenlogik, darunter auch die Grundaussagen beider Relativitätstheorien, darunter auch die Interpretationen der quantenmechanischen Effekte, falsch.

Das, was in der Welt wahr ist, sind die Existenzen, korrekt aufgestellte Gleichungen, Maschinen, Konstrukte und endgültige Erkenntnisse der Falschheit, sonst gar nichts: keine Bezeichnungen, keine Interpretationen und keine Aussagen.

134.1.1) Beweis: Die Relativität der Raumzeit innerhalb eines dynamischen Universums [2], ergibt sich aus der starren Universalität der Zeit und des Raumes innerhalb der starren und absolut leeren Platzhalter-Raumzeit [1].

Nur anhand der universellen Zeitrechnung, können die relativen Zeit- und Raumunterschiede angenommen, gemessen und/oder berechnet werden. Bei der Messung einer beliebigen Entfernung zwischen zwei Punkten A und B spielt nämlich der Maßstab, mit dessen Hilfe diese Entfernung gemessen wird; die Perspektive des Punktes, an dem der Maßstab angelegt (beispielsweise A); und der Punkt, dessen Entfernung für die punktuelle Perspektive A ermittelt wird (B), eine Rolle.

Wäre die absolute Zeitrechnung nicht vorhanden, wäre ausschließlich eine punktuelle Relativität von bewegtem A bezogen auf B (bewegt oder nicht) und umgekehrt möglich, keine universelle Relativität, welche erlaubt, eine Relativität von A und B bezogen sowohl aufeinander, als auch auf ein externes (starres) Koordinatensystem anzunehmen (Beispiel GPS- oder  ein beliebiges zukünftiges Positionierungssystem, bei dem, neben den relativistischen Abweichungen von der Normzeit, gerade die absolute, d.h. innerhalb der Messung universalgültige Zeit gültig wird).

134.1.1.1) Anmerkung zu GPS: Es wird zwar behauptet, dass die Gültigkeit der Speziellen Relativitätstheorie anhand der Funktionsweise des GPS-Systems bewiesen wird, doch dies ist nur zur Hälfte wahr. Das GPS-System funktioniert nämlich vor Allem deshalb, weil die Zeitgrundlage der Positionsberechnung darin absolut ist (der systeminterne Zeitimpuls des GPS-Systems, also seine systeminterne „Gegenwart“, gilt universell für alle teilnehmenden Satelliten und Instanzen: das GPS-System operiert mit einer absoluten Zeitlichkeit). Die Positionsbestimmung mittels GPS erfordert also einer universell synchronisierten (absoluten) Zeit. Die Zeit zu „synchronisieren“ bedeutet aber nichts anderes als ihr eine absolute und universalgültige Gegenwart zugrunde zu legen. Wenn die Errichtung eines Systems der räumlichen (interstelaren) Positionsbestimmung irgendwann notwendig sein wird (und zwar dann, wenn Reisen im All alltäglich werden, wie das heutige Autofahren etwa), dann wird sich die Notwendigkeit der Unifikation des Zeitimpulses im gesamten Raum des Universums von alleine ergeben; dann wird sich die Position im Raum anhand des relativen, ortsabhängigen Zeitunterschiedes, bezogen auf das absolute Impuls der Zeit, berechnen lassen; dann wird die Existenz der absoluten Zeit und der universalgültigen Gegenwart im Raum des Universums selbstverständlich sein. Warum nicht jetzt?

134.2) Postulat: Wir postulieren die Existenz einer universell gültigen, absoluten Zeit als einer logisch anzunehmender Notwendigkeit, einerseits um die Gültigkeit des Modells der relativen Zeit, andererseits um die Existenz des räumlich und zeitlich divergierten Universums zu erklären (genau hier werden wir mit Identität des Denkens und des Seins par excellence konfrontiert).

134.2.1) Anmerkung zur Gültigkeit der relativen Zeit im Hinblick auf die Gültigkeit der normativen Absolutheit: Wenn wir etwa von Gravitation als einer Krümmung der Raumzeit sprechen, dann operieren wir bereits mit einem Modell der Abweichung von der universalgültigen Norm (wir können uns die gekrümmte Raumzeit nur dann singulär vorstellen, wenn wir uns die Raumzeit ansonsten als eben (oder flach), d.h. nicht gekrümmt, vorstellen, bzw. wir sind in der Lage eine Krümmung nur innerhalb einer nichtgekrümmten Umgebung erkennen – die Ebenheit der Raumzeit ist die Norm oder der modellhafte Standardzustand, in dem sich die Raumzeit im „ausbalancierten“ „Normalzustand“ befindet. Dieser Standardzustand gilt als ein Richtwert, an dem wir uns sowohl beim Definieren (ART), als auch beim vergleichenden Erkennen der Gravitation (Gravitationswelle) halten, und an dem wir uns auch dann halten, wenn wir das auszudrücken versuchen, was wir mit bloßem Begriff „Gravitation“ bezeichnen möchten.

Dasselbe gilt für den Begriff der „Relativität“: wenn wir diesen Begriff in ein Zeitmodell einführen, dann nehmen wir stets absolute Werte als einen Maßstab der Relativität der Zeit. Wir können nur mittels der absoluten Zeitwerte den Maß an Zeitrelativität ermitteln.

Wie wollen wir denn, unter diesen Umständen, den Begriff der absoluten Zeit aufgeben?

134.3) Anmerkungen zum Wesen der Gegenwart:

134.3.1) Behauptung: Die Existenz der absoluten Zeit ist nicht nur innerhalb eines Modells wesentlich, sondern notwendig für die materielle Existenz eines Universums wie dieses.

134.3.1.1) Beweis: Die Existenz der absoluten Zeit ist logisch durch die Existenz der allgemein gültigen Gegenwart bedingt.

Wenn wir uns das Universum als einen Organismus, als ein thermodynamisch abgeschlossenes System vorstellen und wenn wir uns vorstellen, dass dieser Organismus einen konkret in der Zeit ermittelbaren Anfang hatte, dann müssen wir von einer universalgültigen Gegenwart einerseits, andererseits von einer konkreten Dauer dieses Organismus seit seinem Anfang sprechen.

Die Vorstellung einer allgemein gültigen Gegenwart ist die Konsequenz der Urknall-Hypothese. Wenn sich der Urknall, in welcher Form auch immer, tatsächlich ereignete, dann galt dieser als die erste gemeinsame Gegenwart für sämtliche Elemente des neuentstandenen Universums. Dieser Augenblick ist bis heute ein gemeinsamer zeitlicher Bezugspunkt für sämtliche Instanzen der Gegenwart des Universums.

Die bloße Existenz der Instanzen der Gegenwart, determiniert die Existenz des Raumes, denn die Elemente des Universums, welche sich zeitlich und geometrisch (als Bestandteile der „geometrischen Konstellation sämtlicher Objekte, Ereignisse und Zustände„) auf diese Instanzen beziehen, räumlich von ihnen getrennt sein müssen, denn sonst bestünde zwischen ihnen gar kein Unterschied.

134.3.1.2) Konsequenz: Die Existenz des Raumes ist einerseits die logische Voraussetzung der Existenz der voneinander getrennten Gegenwartsinstanzen, andererseits ist sie (die Existenz des Raumes) die logische Konsequenz der Gegenwart.

Existieren Instanzen derselben Gegenwart getrennt im Raum, dann ist davon auszugehen, dass eine universelle (absolute) Gegenwart, welche gemeinsam für diese Instanzen ist, im Raum existiert.

Existiert aber eine universell gültige Gegenwart, dann ist davon auszugehen, dass eine absolute Zeit eine existierende Tatsache ist.

Wären die Instanzen der Gegenwart nicht voneinander (räumlich) getrennt, so wären sie nicht voneinander verschieden. Sobald nämlich mehr als ein Element (z.B. zwei Punkte) im Raum existieren, ist die Existenz des Raumes, der sie trennt und in dem ihre jeweiligen gegenwartsbezogenen Konstellationen stattfinden, als ihre Existenzvoraussetzung, notwendig.

Die Konstellation der Gegenwartsinstanzen ist wie die Konstellation der Sterne: jede Gegenwartsinstanz ist von Vergangenheit umgeben, wie der Stern vom Raum umgeben ist. Dieser Vergleich ist sehr wohl wörtlich zu nehmen, wir wissen nämlich bereits, dass die Begriffe „Vergangenheit“ und „Raum“ dasselbe bedeuten.

Der Ausschluss des Begriffes der absoluten Zeit war etwas voreilig gewesen, finden Sie nicht auch?

Der klasisch-logische Ausschlussgedanke existiert offenbar auch dort, wo man ihn gar nicht vermutet. Es ist gut, sich dessen bewusst zu sein und begrifflich opponieren.

Wer in der Lage dazu ist.

+Universallogik: Die Untersuchung des Absoluten. Die fatale Wahrheit.

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Abstract: Wir zeigen hier, dass die zweiwertige Aussagenlogik ein diabolisches System der Falschaussagenverwaltung ist. Um dies zu erkennen, gehen wir bis ans Ende der Menschheit: wir dekonstruieren die Sprache und ihre Logik.

Motto: Albern ist die Vorstellung, für die Wahrheit des Glaubens zu argumentieren,  denn was wahr ist, soll mindestens gewiß gelten, nicht bloß geglaubt sein.
Der Glaube hat nämlich damit zu tun, was man glaubt.
MZ

120.) Erkenntnis: Wir erkennen, dass allein ihre logische Vollständigkeit,  nicht ihre Wahrheit, über definitive Gültigkeit der Aussagen entscheidet. 

Die Funktion der Aussagenlogik ist es, zwischen Wahrheit und Falschheit der Aussagen zu unterscheiden, Das, was wir in 120.) behaupten, bedeutet jedoch, dass dieser Anspruch unerfüllbar ist.

120.1) Beweis: Die Wahrheit ergänzungsfähiger Aussagen ist nicht definitiv, denn dadurch, dass solche Aussagen unvollständig sind, ist sie nicht endgültig. Eine nicht endgültige Wahrheit kann aber keine absolute sein. Eine Wahrheit, die nicht absolut und damit nicht definitiv ist, ist aber keine. Am Fehlen der logischen Vollständigkeit der wahren Sätze bricht die Vorstellung von der Endgültigkeit der Wahrheit und von der Konsistenz der Aussagenlogik insgesamt, qed.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Wahrheit eine absolute Gültigkeit besitzen muss. Gilt diese nicht absolut, so muss von ihrer (absoluten) Falschheit gesprochen werden.

120.2.) Behauptung: Die Formulierung der definitiven Sätze ist im Rahmen der klassischen Aussagenlogik meistens unmöglich.

Die Dialektik nützt diesen Umstand aus. Sie operiert mit Logik, nicht mit Wahrheit der Sätze.

120.2.1) Konsequenz: Innerhalb klassischer Aussagenlogik lassen sich sämtliche Aussagen, auch die falschen, dialektisch beweisen.

Gültig innerhalb der Aussagenlogik ist: für die Ermittlung des Wahrheitswertes einer Aussage spielt ihre Wahrheit, nicht ihre Vollständigkeit eine Rolle.

Dialektisch bewegen wir uns daher innerhalb eines Systems der Falschaussagen, in dem das universelle Prinzip „Ex falso quodlibet“ uneingeschränkt gilt.
Dialektik ist keine Kunst – die Qualität der Argumentation hat keine Bedeutung für die Ermittlung einer a priori bestehenden Wahrheit. Diese ist vielmehr für die Etablierung der Lüge von Bedeutung.

120.2.2) Behauptung: Um dem Teufelskreis der sich vor einem türmenden Falschaussagen und ihrer stimmigen Argumente zu entkommen, ist es notwendig, das indäquate logische System, nach dessen Gesetzen argumentiert wird, aufzugeben.

121.) Der Beweis für die Widersprüchlichkeit der Aussagenlogik. 

Kommentar: Das Prinzip „Tertium non Datur“ erachte ich für zentral für klassische Logik. Es entfaltet sich in ihm das Bivalenzprinzip, das für unser logisches System insgesamt (bis heute) unverzichtbar und bestimmend ist. Die logische Zweiwertigkeit realisiert sich darin im Gegensatz der Existenz und der Nichtexistenz (und ¬a).
Gelingt es, neben der Existenz und der Nichtexistenz, einen weiteren Existenzzustand zu finden, wird die Unvollständigkeit des Gründungsprinzips der zweiwertigen Aussagenlogik einwandfrei bewiesen. Dies haben wir hier vor.

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121.1) Analyse: Satz (i).

Im Rahmen der klassischen Aussagenlogik besitzt die Behauptung:

(i) „es gilt entweder a oder ¬a“

eine absolute und eine konstituierende Geltung – Satz (i) drückt aus die Quintessenz des logischen Prinzips „Tertium non Datur“. Der Satz besagt, es gilt entweder a oder ¬a…eine dritte Option ist ausgeschlossen.
Die Wahrheit des Satzes (i) gilt aber nicht absolut im universellen Sinne, denn es lässt sich zeigen, dass der Wahrheitsbegriff darin, unscharf formuliert ist.

121.1.1) Die Form des Satzes (i) ist unbestimmt.

Das im (i) enthaltene Ausschlußprinzip, obwohl innerhalb natürlicher Sprache logisch und einleuchtend, besitzt gravierende Schwächen.

121.1.1.1)) Beweis: Es lässt sich nur für die Variable einen konkreten Wert bestimmen – der Logische Wert von ¬a ist unbestimmt (für ¬lässt sich jeden beliebigen Wert setzen, außer a).

121.1.1.2) Die Menge der logischen Werte von ¬ist unendlich.

konsequenz: Der Satz (i) „es gilt entweder a oder ¬a“ ist nicht zweiwertig.

121.1.2) Satz (i) ist aus diesem Grund unvollständig, denn es lassen sich darin Zusatzwerte bestimmen, welche über die (klassische) Zweiwertigkeit hinausgehen…Lass uns nachdenken.
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121.1.3) DIE FORM 

Die Aussage des Satzes (i) ist unvollständig selbst dann, wenn sich das Zeichen“¬“ im Ausdruck ¬a ausschliesslich auf einen konkreten Wert beziehen soll (im Sinne: ¬ist eine schlichte Verneinung von und sonst nichts), denn nur in dem Fall, in dem sich in (i) kein sonstiger Wert außer und ¬vorstellen* lässt, kann von einer absoluten Gültigkeit dieses Satzes gesprochen werden, ansonsten nicht. Es lässt sich aber für (i) einen gültigen Wert außer und ¬vorstellen (womit aber gleichermaßen die Vollständigkeitsprämisse des Satzes, wie das aussagenlogische Prinzip „Tertium non Datur“ verletzt werden). Als Konsequenz treten erhebliche Zweifel an der Gültigkeit von (i) als eines konstituierenden Satzes der Aussagenlogik, und dadurch am Sinn dieser Logik insgesamt.

121.1.3.1) Behauptung: Wir behaupten, dass es sich in Sätzen der Form (i) mindestens ein weiterer (dritter) logischer Wert, außer der „Existenz“ (1) und der „Nichtexistenz“ (0), finden lässt.

121.1.3.2) Beweis: Stellen wir die Existenz von Sein und Nichtsein einander gegenüber, und nehmen wir konsequeterweise das „Sein“ als einen Gegenwert von „Nichtsein“ an, dann werden wir zuerst mit der Mehrdeutigkeit des Begriffes „Existenz“ konfrontiert, welche sich in Bezug auf das „Nichtsein“ zeigt.
Der logische Wert der „Existenz“ (1) bezeichnet nämlich in Bezug auf das „Nichts“ nicht eindeutig:
– kann die Existenz vom „Nichtsein“ überhaupt behauptet werden, d.h. besitzt das „Nichtsein“ überhaupt Eigenschaften, anhand denen, sich seine Existenz, bzw. Nichtexistenz vorstellen / entscheiden lässt?
– lässt sich die Frage nach der Existenz des „Nichtseins“ überhaupt stellen (besitzt das Nichtsein überhaupt logische Substanz)?
– Wäre das „Nichtsein“ etwa Schlicht und einfach nicht existent?
Wir sehen, dass allein die Entscheidung der Existenz (von Etwas) und der Nichtsexistenz (von Etwas) oder der Nichtexistenz an sich, unentscheidbar ist.
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121.1.4) DIE LOGIK

121.1.4.1) Begründung: Es lässt sich nichts, was nicht existiert mit Sätzen der Aussagenlogik beschreiben.

121.1.4.2) Beweis: Alles, was wir uns vorstellen können, könnte im Prinzip existieren, oder es existiert bereits wirklich, wenn nicht in der Realität des materiellen Universums, dann als eine Vorstellung (alles, was wir uns vorstellen, existiert mindestens als eine Vorstellung – wir können uns daher kein nichtexistentes „Nichts“ vorstellen, denn diese Vorstellung beinhaltete bereits etwas, was (als ein Gedanke) existiert und nicht dazu verwendet werden kann, das Nichtexistente zu beschreiben: eine solche Beschreibung wäre kategoriell inadäquat). Über die Nichtexistenz von Nichts lässt sich daher innerhalb der Logik nicht aussagen und nicht vorstellen, qed.

Wir haben im obigen Beweis etwas angesprochen, was von höchster Bedeutung für die universelle Logik ist – wenn bereits das, was bloß vorstellbar ist, existiert, dann muss es auch, als eine Präsenz, innerhalb der Logik existieren, d.h. sich aus den logischen Gesetzen ergeben (oder nach den Gesetzen der Logik gebildet sein). Nichts, was existiert, kann nämlich außerhalb der Logik  existieren oder funktionieren – alles Existierende, auch das Unlogische oder das Falsche, existiert als ein logischer Gegenstand (allein schon dadurch, dass nichts existieren kann, ohne verursacht worden zu sein: die Kausalitätsverbindungen sind aber logische Verbindungen der Form „wenn-dann“).

121.1.4.3) Berechtigung 1: Wenn daher über das Unvorstellbare sinniert wird, und wenn sich daraus neue Kausalitäten, neue Vorstellungen oder neue logische Verbindungen ergeben, auch und besonders solche, die mit den bereits existierenden Gesetzen der Logik unvereinbar sind, dann gelten diese gegenüber den existierenden Gesetzen der Logik prioritär…warum? weil sie sich aus dem Vorstellbaren ergeben und alles Vorstellbare notwendig innerhalb (einer) Logik besteht.
In unserem konkreten Fall kann zusätzlich behauptet werden, dass sie das primäre logische System um neue Aspekte ergänzen…Daher, wenn sich neue logische Verbindungen oder Gültigkeiten aus den Gedanken oder aus den Vorstellungen ergeben, dann formen diese die gesamte Logik neu und gelten vor den Gesetzen der primären Logik, denn einmal als Vorstellung erschienen, gehören sie notwendig einer Logik an, auch dann, wenn diese in vollem Umfang noch nicht ausformuliert wurde. Dies unter der Bedingung des Bestehens der sinnvollen Ergänzung natürlich…

121.1.4.4) Berechtigung 2: Ein einziger Präzedenzfall reicht aus, um über die universelle Unvollständigkeit des Satzes (i) und über die Unvollständigkeit der gesamten Aussagenlogik zu urteilen.

Wenn wir das Universum als einen klassisch-logischen Rahmen jeglicher Existenz bezeichnen, dann erwarten wir, dass außerhalb des Universums, getreu der Aussage des Satzes (i), das Nichts, also „das Gegenteil“ vom Sein, existiert. Für unsere Zwecke (obwohl dies durch nichts als durch unsere Vorstellung begründet ist) entscheiden wir aber die Existenz von Nichts (wir verletzen damit zum ersten Mal das Zweiwertigkeitsprinzip der Aussagenlogik).
Wir verschieben damit die Grenze der Logik ins Unendliche; wir entscheiden damit nämlich, dass sich die Gültigkeit logischer Gesetze nicht nur auf das Seiende, sondern auch auf das Nichtseiende, nicht nur auf das Innere, sondern auch auf das Äußere des Universums erstreckt; damit machen wir schließlich die Existenz einer verbindlich gültigen Universallogik unausweichlich…womit die gleichzeitige Inferiorität (hier: Unzulänglichkeit) jeglicher Partikularlogik (darin enthalten Aussagen- und jeder anderen zweiwertigen Logik) demonstriert wird.

121.1.5) Und so wird’s gemacht…

Etwas was im Nichts nicht existiert, kann als identisch mit dem Nichts bezeichnet werden. Auch das, was noch nicht im Nichts existiert, dessen Existenz jedoch selbst sehr wahrscheinlich sei, wäre sehr wohl mit dem Nichts identisch. Wir zeigen aber, dass auch etwas, was im Nichts existiert, etwas materiell Seiendes, durchaus mit dem Nichts identisch sein kann, obwohl es glatt als das Gegenteil von Nichts beschrieben werden kann. Es gibt nämlich eine konkrete Vorstellung vom Nichts, das Etwas enthält und trotzdem nichts enthält und doch etwas enthält und doch nichts enthält und doch etwas und doch nichts…eine Vorstellung von einem oszillierenden Dasein…des Universums.

115.) DAS  MODELL  DES  KOLLABIERENDEN  UNIVERSUMS.

Wir haben gezeigt, dass sich über das nichtexistente Nichts nicht aussagen lässt.

115.1) Behauptung: Das gesamte Universum besitzt die Ausdehnung eines geometrischen Punktes im absolut leeren, nichtrelativistischen  Raum (Nichts).

„Nichtrelativistisch“ bedeutet hier „geometrisch“ oder „absolut“…d.h. nichts enthaltend (absolut leer), ohne einen einzigen Bezugspunkt.

115.1.2) Behauptung: Die räumliche Ausdehnung des Universums beträgt innerhalb eines relativistischen Maßstabes Null.

115.1.3) These: Das Universum besitzt also insgesamt keine Ausdehnung.

Das Universum entfaltet sich (daher) nach Innen (denn dass sich das Universum dynamisch entfaltet, ist selbstverständlich: die räumlichen Abstände (der Raum) innerhalb des Universums vergrößern sich ja)

115.1.3.1) Die Ableitung: Die räumliche Ausdehnung, welche sich innerhalb des Universums zeigt, besitzt einen negativen Wert (sie ist Konsequenz der implosiven Kontraktionsdynamik des Urknalls).

Der Raum ist die Konsequenz einer nach Innen gerichteten Kontraktion des Universums.
(Was wir hier tun its vergleichbar mit der Situation der antiken Denker, welche sich dem Dogma des Sichtbaren entgegenstellten – sie

Wenn die Gesamtausdehnung des Universums null betragen soll, eine Erweiterung der räumlichen Abstände zwischen seinen Elementen aber stattfindet, dann ist die Annahme einer negativen Expansionsdynamik nur konsequent…
Die räumliche Ausdehnung eines in sich hinein kollabierenden Universums entsteht als Konsequenz der wachsenden Entfernung zwischen den materiellen Elementen der vergangenen Kontraktion und den Elementen, welche aktuell aktiv kontrahieren – die räumliche Ausdehnung eines in sich hinein kollabierenden Universums wächst dadurch. Ähnlich wie die Ausdehnung eines expandieren Universums wachsen würde, mit dem Unterschied, dass sich die Außenmaße des kollabierenden Universums (objektiv) nicht verändern…und wenn sie anfangs null betrugen, so betragen sie auch jetzt null…

Die negative Dimensionalität bestimmt die gesamte Dynamik des kontrahierenden Universums. Die beobachtete Expansion ist ein Effekt hervorgerufen durch die tatsächlich stattfindende Erweiterung der Abstände zwischen dem Beobachter und den anvisierten Elementen des Universums und zwischen seinen Elementen untereinander. Die Dynamik dieser Erweiterung ist aber aus der Perspektive des Beobachters insofern unentscheidbar, als dass es unmöglich sei, jedenfalls angesichts der Abwesenheit der äußeren Bezugspunkte, zu entscheiden, ob sich das Universum insgesamt ausdehnt oder ob es kollabiert – die Erweiterung der Abstände innerhalb des Universums fände nämlich, als ein beobachtbarer Effekt, notwendig, sowohl im Fall der expansiven, als auch im Fall der kontraktiven Entwicklungsdynamik statt.

Im allerersten Augenblick des kollabierenden Universums besaß dieses den größten Umfang seiner gesamten Geschichte und obwohl uns das Universum von Innen riesig vorkommt, und sich noch auszudehnen scheint, so war dieser Anfangsumfang gleich null. Würden wir das Universum aus der Exoperspektive des Nichts betrachten, würden wir seine Existenz, mitsamt seines Raumes nicht einmal bemerken.
Die beschleunigende Expansion des Universums hätte objektiv gesehen einen negativen Wert und wäre als eine dynamische und unmittelbare Konsequenz des Urknalls anzusehen (die beschleunigende „Expansion“ am Rande des sichtbaren Universums wäre somit dynamisch erklärbar – es bestünde keine Notwendigkeit der Annahme hypothetischer Größen, wie etwa der Dunklen Energie, um die beobachtete Expansionseffekte schlüssig zu erklären). Das Modell des kontrahierenden Universums ist daher für die Kosmologie (von Logik ganz zu schweigen) geeigneter oder sinnvoller als das Expansionsmodell, mit dem heute noch weltweit gearbeitet wird. Alles wäre viel einfacher. Vor Allem wäre die Beobachtete Dynamik in der Zeit adäquat verankert – in der <Vergangenheit (heutige Physiker sprechen vom aktuell expandierenden Universum, obwohl die Beobachteten Symptome dieser Expansion der Vergangenheit gehören).
Unabhängig davon: wir haben hier etwas denkbar gemacht, was als logischer Wert gelten kann und was nicht mit der Existenz und nichts mit der Nichtexistenz gemeinsam hat. Eine Existenz im Nichts. Eine existente Oszillation zwischen dem Sein und dem Nichtsein als ein logischer Wert des Seienden.

118.) „S E I N  ODER  N I C H T S E I N…?“

Wie immer und überall – die Existenz steht der Nichtexistenz gegenüber: „Sein oder Nichtsein“ – dies ist hier tatsächlich die Frage: die Antwort ist aber nicht innerhalb der eindeutig urteilenden Logik enthalten, welche diese Frage (neben William Shakespeare) stellt und anscheinend zufriedenstellend beantwortet, sondern innerhalb einer Logik, die das Dritte des „tertium non datur“ durchaus zulässt [denn was denkbar ist (nennen wir es „Z“), ist mindestens wahrscheinlich – die Denkbarkeit und die Wahrscheinlichkeit von Z ist (dann) aber mindestens logisch (legitimiert)…die Logik, welche Z begründet, muss (dann) aber gültig sein: sie legitimiert sich ja dadurch, dass Z wahrscheinlich ist! – dies ist auch der Grund, warum, um neue logische Konzepte denkbar zu machen, neue kosmologische Konzepte ausgearbeitet werden müssen].

Es ist nicht nur das Sein oder das Nichtsein, das über die Existenzfrage entscheidet – auch der Zustand des Seins innerhalb des absoluten Nichts erweist sich, wie wir feststellen, als notwendig zulässig…Somit jedenfalls wird die größte Hürde auf dem Weg zur mehrwertigen Universallogik genommen – das klassisch-logische Argument des Seins, das mächtige Argument der puren Existenz: entweder existiert a oder a existiert nicht – tertium non datur!

Die Gültigkeit dieses Arguments scheint unwiderleglich zu sein – es drückt die strenge, düstere Macht der zweiwertigen Logik aus und verleiht der Realität ihren eindeutigen, dogmatischen Sinn.

Gerade dieses mächtigste Argument widerlegen wir – wir zeigen, dass die bivalente Entscheidung über a unvollständig ist. Wir erkennen den Grund dieser Unvollständigkeit und machen ihn auch kenntlich – wir lassen nämlich die Existenz des allgegenwärtigen Nichts zu, das durchaus Etwas enthalten kann, was nicht Nichts ist und trotzdem im Nichts existiert und (erneut trotzdem) mit dem Nichts identisch ist, obwohl von ihm diametral unterschiedlich. Es existiert daher etwas, was sich neben „a existiert“ und „a existiert nicht“ über a sagen lässt… somit existiert eine singuläre Logik, welche diese Existenzzustände voneinander trennt und einzeln beschreiben lässt. Es ist eine Logik, keine Poesie…und keine Metaphysik.

121.1.5.1) Konsequenz: Wir haben gezeigt, dass der Gründungssatz der Aussagenlogik

(i) „es gilt entweder a oder ¬a“

unvollständig ist.

Wir haben gezeigt, dass es durchaus Existenzzustände gibt, welche sich von den klassischen Werten a und ¬a unterscheiden und welche die Gültigkeit des zweiwertigen Entweder-Oder-Prinzips des Satzes (i) und der Aussagenlogik an sich aufheben.

Unsere Vorstellung hat sich als formgebend für die Logik erwiesen, denn das, was wir uns vorgestellt haben, gerade den Wirkungsmechanismus der zweiwertigen Logik abälardisiert hat.

121.1.5.2) Zusammenfassung.

Die Bezeichnung „unvollständig“ ist ein Euphemismus der logischen Sprache. Die Konsequenz (121.1.5.1) müsste eigentlich so formuliert sein:

Wir haben gezeigt, dass der Gründungssatz der Aussagenlogik

(i) „es gilt entweder A oder ¬A“

eine Lüge ist.

Eine Katastrophe…dies wäre die richtige Bezeichnung für das, was hier gerade vorgefallen ist. Eine Katastrophe der reinen Dialektik.

Die Funktion der klassischen Aussagenlogik ist diabolisch: die Wahrheit der Lüge zu etablieren.

Derjenige, der als erster seine Lüge als Wahrheit bezeichnet hat…

Der Begriff der „Wahrheit“ gehört zu den gefährlichsten und teuflischsten Erfindungen der Sprache. Es gibt jedenfalls kein Wort, das mehr Menschenleben gekostet hat. Denn die fremde Lüge zu erkennen und als solche zu markieren, fällt relativ leicht, die eigene zuzugeben, ist dagegen fast unmöglich, wenn sich Möglichkeiten bieten, für sie unendlich vielen Wahrheitsbezüge zu konstruieren.

Das logische Schließen, wie das Operieren mit logischen Argumenten dient also nicht dazu, die Wahrheit der Aussagen aufzuzeigen, die Gesetze der Logik dienen nicht der Wahrheitsfindung, sie dienen vielmehr dazu, die Wahrheit der Lüge vorzugaukeln, die Lüge zu veredeln, sie akzeptierbar, sie konsumierbar, sie vorschriftsmäßig zu machen.
Gerade deshalb gelten die meisten Wahrheiten temporär – da sie nicht absolut sind, sind sie Lügen und gelten solange, solange ihre Falschheit durch andere, durch besser getarnte, durch schmackhafter „zubereitete“, durch schlüssigere Lügen enttarnt wird.

Die Vervollständigung, bzw. die Ergänzung unvollständiger Aussagen ist als Adaptierung der Lüge an die aktuell geltenden dialektischen Umstände zu bezeichnen. Alles im Rahmen des schlüssigen Systems der Falschaussagen, das innerhalb der Zweiwertigkeit der Logik kodiert, uneingeschränkt gilt.


Hinweis: Erstveröffentlichung 16.05.2017 / ©Maciej Zasada

Theorie der Zeit XXXI. Einige Anmerkungen zur Geltung der universellen Zeitlichkeit (die Entfaltung der Lochstreifen-Metapher).

Problemstellung: Die Gegenwart ist entweder relativ und standpunktabhängig…oder sie ist absolut und standpunktunabhängig…oder sie ist sowohl relativ als auch absolut…
Problem: Die Existenz der absoluten, universalgültigen Gegenwart ist unvereinbar mit den Grundprinzipien der Relativitätstheorie…

119.) Behauptung G: Es gilt im Universum, neben der punktbezogenen, relativen, eine Gegenwart, welche sämtlichen Instanzen gemeinsam ist, und zwar völlig unabhängig von ihrer jeweiligen Position im gesamten (intergalaktischen) Raum und unabhängig von ihrem lokalen Bezugssystem.

Damit wird zugegebenermaßen nicht nur der Einsteinschen Physik, sondern auch dem, wovon ich selbst überzeugt gewesen bin, widersprochen.
Nichts ist, wie es scheint, ein für allemal gegeben, nichts endgültig auf der diesseitigen Ebene der Erkenntnis – es ist stets höchstens (etwas) „wohltemperierter“ als es bislang gewesen ist….und zwar nur unter der Bedingung, dass man etwas Glück hat 🎩, d.h. vorläufig „richtig“, oder „richtiger“ als die Anderen liegt.

119.1) Acht logische Beweise für die Gültigkeit der Behauptung G.
Es gibt selbstverständlich Gründe, welche für die Relativität der Zeit sprechen – bei Gott, ich kenne sie alle und ich spreche mich nicht gegen sie aus – es gibt allerdings auch Gründe für die Absolutheit der Zeit, sie werden jedoch, seit der Veröffentlichung der SRT, kaum rezipiert. Nur wenige machen sich darüber Gedanken, was die Relativität der Zeit wirklich bedeutet, dass nämlich die Gleichzeitigkeit der Ereignisse mit den physikalischen Gesetzen der Relativität unvereinbar ist, zumindest insofern man die Gleichzeitigkeit des gesamten Universums betrachtet.

119.1.1) Anmerkung 1:Die Zeitdilatation und das Problem der Ewigkeit.
Die nach SRT infrage kommende Existenz von Objekten (wie etwa der elektromagnetischen Welle), für welche, theoretisch, die Zeitdilatation ihren maximalen Wert erreicht, für welche deshalb (selbstverstãndlich) überhaupt keine Zeit vergeht, bringt unüberwindbare Paradoxien mit sich, wie etwa die, dass die Existenz dieser Objekte nicht einmal an die Existenz des Universums (als ihres logischen Rahmens) gebunden wäre (das Licht müsste in alle Ewigkeit existieren und von der Existenz des Universums entkoppelt sein – das Licht müsste weiterexistieren, selbst nach dem endgültigen Kollaps jeglicher Existenz darin).

Das Konzept der Zeitdilatation ist problematisch – das Problem darin, die Ewigkeit. Ein System, für das die Zeit nicht vergeht, unterliegt keiner prozessualen Evolution – es ist in alle Ewigkeit konstant, unveränderlich und unabhängig von den thermodynamischen Umständen der Existenz.<<<<
Wenn sich ein solches System (wie etwa Licht) in einer gegebenen Gegenwart doch beeinflussen lässt, spricht dies nicht dafür, dass es neben der Zeit im Sinne der Relativitätstheorie, eine absolute Zeitordnung existieren muss, in der die Zeitdilatation keine Rolle spielt?

119.1.2) Anmerkung 2: Der leere Raum vor dem Urknall. Die Zeit, welche vor dem Urknall existierte (siehe „Die Widerlegung des klassischen Arguments des Seins“ für den Beweis der Notwendigkeit einer solchen) war in dem Sinne absolut, als dass sie universell im absolut leeren Raum galt, in dem absolut keine Bezugspunkte und absolut keine Entfernungen zwischen den Bezugspunkten existierten (dies im Sinne der Voraussetzung eines rein geometrischen Raumes). Vor dem Zeitpunkt 0 (x,y,z,t:0,0,0,0) des materiellen Universums konnte es daher keine materielle und keine logische Grundlage der Relativität geben – die Relativität von Raum und Zeit baut nämlich auf der Existenz der materiellen, räumlich voneinander entfernten Bezugspunkten auf. Das Fehlen solcher Bezugspunkte würde daher gleichbedeutend sein, mit der Existenz der absoluten Zeit, also einer Zeit, die absolut und universalgültig innerhalb der gesamten Raumzeit gewesen sein muss.
Wenn absolute Zeit vor dem Urknall existierte, dann fehlt der plausible Grund dafür, dass sie nach dem Urknall nicht mehr „gültig“ sein sollte…

119.1.3) Anmerkung 3: Die Gegenwart des Urknalls (Zeit). Die Existenz des Zeitpunktes 0 (x,y,z,t:0,0,0,0), d.h. die Existenz einer gemeinsamen, für sämtliche Bestandteile des Universum gültigen und identischen Gegenwart des Urknalls.

Für jeden Bestandteil des Universums, positionsunabhängig, gilt der (eventuelle) Urknall (oder universeller: „der Anfang“) als ein universeller geometrischer Bezugspunkt. Dieser ist der universelle Bezugspunkt des gesamten Universums und der Zeitrechnung, welche vor dem Universum galt und nach dem Universum gelten wird.

119.1.4) Anmerkung 4: Die Entfernung zum Urknall (Raum). Die raumzeitliche Entfernung zwischen einem beliebigen Punkt des Universums und dem Urknallaugenblick (innerhalb der jeweiligen Gegenwart) beträgt stets null, denn zwischen dem aktuellen Universum und dem Urknall kein Unterschied besteht (es ist logisch unmöglich eine Grenze zwischen Universum und Urknall zu setzen). Die Entfernung zwischen einem beliebigen Punkt des Universums und Urknall beträgt deshalb null.

Die Nichtexistenz der Zeitrechnung, welche vor dem Urknall galt, ist aus dem Grund ausgeschlossen, dass es sich im gewissen Sinne seit dem Urknall nichts verändert hat – der Urknall dauert noch an und produziert seine Effekte (unter anderen uns Menschen). Dies ist logisch selbstverständlich und kann nicht infrage gestellt werden.

119.1.5) Anmerkung 5: Gott. (theologisches Argument) Die Existenz eines in die Welt schauenden, in das Weltgeschehen involvierten und engagierten Gottes würde bestimmen, dass für Gott dieselbe Gegenwart gälte, als für seine Schöpfung. Dieses Argument ist zwar unwissenschaftlich, es ist aber für den beträchtlichen Teil der Kommentatoren bindend (wer an Gott glaubt, der muss die Existenz der universellen Zeit zulassen, sonst lässt er innerhalb seines Glaubens, die Existenz eines nicht unerheblichen logischen Widerspruchs zu – der Glaube an Gott und die Existenz der logischen Widersprüche schließen sich aber bekanntlich aus, xD).

119.1.6) Anmerkung 6: Die relativistische Positionsberechnung. Es wird zwar behauptet, dass die Gültigkeit der Relativitätstheorie anhand der Funktionsweise des GPS-Systems bewiesen werden kann, doch dies ist nur zur Hälfte wahr. Das GPS-System funktioniert nämlich vor Allem deshalb, dass die Zeitgrundlage der Positionsberechnung darin absolut ist (der systeminterne Zeitimpuls des GPS-Systems, also seine systeminterne „Gegenwart“, gilt universell: das GPS-System operiert mit der absoluten Zeitlichkeit). Die Positionsbestimmung mittels GPS erfordert also einer universell synchronisierten (absoluten) Zeit. Die Zeit zu „synchronisieren“ bedeutet aber nichts anderes als ihr eine absolute und universalgültige Gegenwart zugrunde zu legen. Wenn die Errichtung eines Systems der räumlichen (interstelaren) Positionsbestimmung irgendwann notwendig sein wird (und zwar dann, wenn Reisen im All für die Menscheit alltäglich werden, wie das heutige Autofahren etwa), dann wird sich die notwendige Unifikation des Zeitimpulses im gesamten Raum von alleine ergeben; dann wird sich die Position im Raum anhand des relativen, ortsabhängigen Zeitunterschiedes, bezogen auf das absolute Impuls der Zeit, berechnen lassen; dann wird die Existenz der absoluten Zeit und der universalgültigen Gegenwart im Raum des Universums selbstverständlich sein. Warum nicht jetzt?

119.1.7) Anmerkung 7: Universalität und Lokalität innerhalb des Universums. Die Relativität von Raum und Zeit, insbesondere die relativitätsbedingten Effekte innerhalb einer massereichen (große Massendichte bis unendlich große Massendichte einer „Anfangssingularität“ / Schwarzen Lochs) oder einer sich mit relativistischer Geschwindigkeit fortbewegenden Umgebung (evtl. anfängliche Dynamik des Urknalls), gilt nicht universell, sondern lokal. Gülte sie universell würde sich das Universum, anhand der anfänglichen Zeitdilatationseffekten in seinem Inneren (Zeitstillstand), aus seiner Anfangssingularität nicht entfalten können. Eine nichtrelativistische, absolute Zeit und eine nichtrelativistische Physik wären daher für die Entstehung des materiell-stabilen Universums unabdingare theoretische Voraussetzungen.

119.1.8) Anmerkung 8: Deterministische Zeitordnung. Die Information aus der Zukunft und die Information aus der Vergangenheit – in Abhängigkeit davon, ob wir das Licht aus der massereicherer oder aus der masseärmeren Umgebung als unserer eigenen empfangen. Wenn die Umgebung der Erde als gravitativer Mittelwert angenommen wird (dieser Wert gilt für einen irdischen Beobachter als Bezugswert, anhand dessen sich die gravitative Umgebungen voneinander unterscheiden lassen), dann vergeht die Zeit, bezogen auf diese, „langsamer“ in den Umgebungen, die höhere durchschnittliche Massendichte besitzen und „schneller“ in den Umgebungen, die niedrigere Massendichte als die Umgebung der Erde besitzen.e Massendichte-Unterschiede in den verschiedenen Regionen des Universums führten auf lange Sicht zur Generierung völlig unterschiedlicher Historien (Weltlinien) verschiedener Umgebungen darin. Nur lokal beobachtetes Universum wäre zeitlich kohärent… es gäbe keine universelle Kohärenz des gesamten Universums, das Universum wäre nicht universell, somit kein „Universum“ mehr. Manche Information erreichte uns aus der „Zukunft“, manche aus der „Vergangenheit“, bezogen auf die Zeit unserer Umgebung. Im Prinzip wäre das Universum eine echte Ansammlung, ein Multiversum.

Universallogik: Die Beschreibung des Absoluten – die Exoperspektive auf die Wirklichkeit auf Erden.

Das Motto: „Widersprüche sind gut, solange sie sich nicht selbst widersprechen“ (Woody Allen)

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Abstract: Es wird hier versucht, einen bisher nichexistierenden,  externen Bezugspunkt zur menschlichen Rationalität zu erschaffen. Die Voraussetzung dafür ist, dass wir, Universaldenker, in maximalen Denkräumen reflektieren. Daher ist die Errichtung eines Referenzrahmens, welcher all die irdischen Partikularwerte relativiert, längst überfällig (Nietzsche: „Umwertung aller Werte“).
Wir erkennen dabei sehr wohl die zivilisatorische Relevanz dieser Entwicklung. Wir begraben damit, die sich noch im letzten Aufbäumen befindende Archaik (es kommen vielerorts die letzten archaischen Menschen an die Macht).
In Wirklichkeit entsteht dadurch ein nichtmenschlicher Denkraum (was auch immer es bedeuten mag).
Es werden hier (auch) grundsätzliche Empfehlungen ausgesprochen, welche allgemein hilfreich im Umgang mit dem Absoluten sein dürften (Beispiel: prinzipielle Ablehnung der dialektischen Argumentation als einer Methode der Rechtfertigung und der Überzeugung [ausgedrückt durch und in der Behauptung C]).
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103.) Ausgangsthese: Unlösbar sind einzig und allein die nichtexistierenden Probleme.

Die nichtexistierenden Probleme existieren nicht (als Probleme). Sie gehören daher nicht der Kategorie der lösbaren und nicht der Kategorie der unlösbaren – sie gehören generell nicht der Kategorie der Probleme an. Sie können daher nicht wie Probleme behandelt und nicht wie Probleme gelöst werden. Existieren sie innerhalb der Kategorie „Probleme“ trotzdem, so besteht das eigentliche Problem in der Existenz eines nichterkannten Kategorienfehlers und nicht in der Existenz der „Probleme“ selbst. Wird die Nichtexistenz der nichtexistenten Probleme erkannt, hören sie augenblicklich auf, existierende Probleme zu sein…
Es geht einfach darum zu zeigen, dass die meisten Probleme gar keine sind.

103.1.) Logische Folge für Konflikte: Wenn statt „Probleme“, „Konflikte“ gesagt wird…(Konflikte sind ja faktisch existierende Probleme).

Die nichtexistierenden Konflikte oder Konflikte, welche anhand bloßer Unkenntnis der Nichtexistenz ihrer logischen Grundlage bestehen (die logische Grundlage fehlt grundsätzlich jeder Sicht und jeder Überzeugung, welche aufgrund einer unvollständigen (d.h. temporär* bestehenden) Kenntnis** entstehen), lassen sich aus Prinzip nicht beseitigen. Die einzige Methode, sie zu bewältigen besteht darin, die Unvollständigkeit ihrer jew. logischen Grundlage zu erkennen und als solche möglichst eindeutig und universellverständlich zu markieren.

* [„temporär“ bedeutet hier: „unvollständig, innerhalb des gesamten Raumes und innerhalb der Ewigkeit nicht unveränderlich / d.h. nicht konstant und nicht invariant„…]

** [Kenntnis im Sinne „Wissen“ und/oder „Glauben“]


103.2) Vermutung: Die Bezeichnungen „temporär“ und „unvollständig“ betreffen die gesamte menschlich erreichbare oder ableitbare Kenntnis.

104.) These: Interreligiöse Konflikte, welche zeitweise mit radikalen Mitteln geführt werden, entbehren jeder logischen Grundlage.

Weil Religionen als logische Systeme grundsätzlich unvollständig sind (warum, werden wir gleich zeigen), bieten sie aus Prinzip bloß die Grundlage für eine mit dialektischen Mitteln geführte Argumentation (gäbe es eine Religion, die als logisches System vollständig wäre, gäbe es auf der Welt nur eine einzige Religion, welche dazu nicht dialektisch, sondern absolut wäre, denn sie würde die absolute Information über Gott enthalten und somit Gott gleich sein. Sie wäre mit den Mitteln der dialektischen Logik nicht überprüfbar und nicht infrage zu stellen…Übrigens: die Mitteln, welche aktuell vom islamischen Terrorismus forciert werden, sind auch Mitteln der dialektischen Logik, was bedeutend für die Bewertung islamischer Ideologie in Bezug auf Gott ist, denn:

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105.) Behauptung C: Jede dialektische Argumentation ist aussichtslos und führt auf lange Sicht zu keinem stabilen Ergebnis, denn jede erfolgreiche Argumentation vervollständigt die eigene dialektische Position, was aber nicht nur die Inferiorität der gegnerischen, sondern (vor allem) die Unvollständigkeit der eigenen Perspektive klar vor Augen führt.

(Denn: die Systeme, welche vervollständigt werden können, sind logischerweise unvollständig)
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105.1) These: Von dem gesamten menschlich erzielbaren Gottesbegriff lässt es sich daher behaupten, dass er aus logischer Sicht unzureichend und unvollständig sei.

105.1.1) Warum: Die dialektische Positionen der jeweiligen Religion sind nicht invariant (sie gelten daher gezwungenermaßen temporär). Sie sind nicht nur aufeinander bezogen variant (es existieren gleichzeitig verschiedene ihrer Grundvarianten: katholisch-protestantisch-orthodox/sunnitisch-schiitisch/aschkenasisch-sephardisch-orthodox-reformjud. etc…etc.), sie sind auch auf sich selbst bezogen veränderlich (sie werden unterschiedlich interpretiert, ausgelegt und sie entwickeln ihre jeweiligen Konzepte fortwährend). Es wird für und gegen ihre Grundsätze Argumentiert (womit die Geltung der Behauptung C ansetzt).

106.) Der Grund für die Einführung der EXOPERSPEKTIVE…ist es, eine externe Instanz einzurichten – einen externen Referenzpunkt für die gesamte irdische Rationalität – für alles Wissen, für alle Argumente, für alle Standpunkte, für alle guten Gründe, für alle Religionen, für alle Ideologien, für alle Staaten, Grenzen und Kulturen. Es geht darum, die menschliche Rationalität dem gegenüberzustellen, was nicht menschlich und nicht irdisch ist, aus einem guten logischen Grund: aus bloßer Wahrscheinlichkeit dessen Existenz.
Die bloße Wahrscheinlichkeit der externen Rationalität ist nämlich ausreichend, um sie als mögliche Perspektive in die universelle Überlegung einzubinden und auszunutzen.
Der Nutzen eines solchen Manövers ist verblüffenderweise die höchste Erkenntnis, denn sollten die irdischen Kardinalwerte mit der Referenz des externen Standpunktes konfrontiert werden, so werden sie, wenn nicht direkt ihre Glaubwürdigkeit, so zumindest ihre logische Integrität und Vollständigkeit einbüßen (den Rest erledigt dialektisch die Behauptung C).

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107.) Die universallogische Exoperspektive ist eine einfache Frage: Was hätte uns eine außerirdische, ungleich weiter entwickelte Zivilisation über das irdische Problem XYZ zu sagen, träte sie in Kontakt mit uns?

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Eine solche Frage zu stellen wäre nicht nur dann zulässig, wenn eine fremde Armada in der Umlaufbahn der Erde entdeckt worden wäre, sondern auch dann, wenn ein Kontakt mit einer außerirdischen Zivilisation nie stattfinden könnte. Diese Frage zu stellen wäre selbst dann zulässig, wenn es keine einzige außerirdische Zivilisation im Universum existierte. Es geht einzig und allein darum, einen außerirdischen Blick auf das Irdische zu richten, damit die Bodenlosigkeit irdischer Dummheit erkannt und irdische Dummheit als solche markiert (kenntlich gemacht) werden kann. Baron von Münchhausen soll sich selbst aus der Scheiße befreien…und das wird er bald tun.

Universallogik: Die Grundprinzipien der absoluten Wahrheit, der Vollständigkeit und der Endgültigkeit.

Motto: Die wahre Ursache des Todes ist nicht die Ermordung und nicht die Altersschwäche und nicht das Ertrinken im Mittelmeer, sondern die Geburt.


Bemerkung: Der Widerspruch ist natürlich und gehört wie selbstverständlich in die Logik, noch mehr als die Widerspruchsfreiheit.

Es geht mir um die absolute Erkenntnis, es geht mir darum, auszusprechen, was erst aussprechbar wird, als sich unmißverständlich zeigt, dass die Existenz des Wahrheitskriteriums keine notwendige Voraussetzung einer gültigen Logik ist.
Dies auszusprechen ist aber nur unter der Bedingung der Geltung einer universellen, einer offenen Logik denkbar.
Eine universelle Logik besitzt nämlich keine Verbindung mit dem logischen Bezugspunkt der Wahrheit…und dadurch keine Verbindung mit dem logischen Mechanismus, der es erlaubt, die Welt in scharf umrissenen Kontrastfarben zu sehen…alles zu „wissen“ und alles zu „verstehen“.
Es zu begreifen und es auszudrücken wurde daher erst möglich, als die Konsistenz der klassischen Logik insgesamt infrage gestellt wurde und der Entwurf einer Universallogik entstand (Der Beweis der Widersprüchlichkeit der klassischen Logik).
(Der Bruch mit der jahrtausendelangen Tradition ist mit dem Verlust des Bezugsmittelpunktes vergleichbar, der sich in der Musik des 20. Jahrhunderts ereignete. Mit der Einführung der 12-Ton-Technik begann die Entwicklung bezugsfreier Tonalität. Komponisten wie Arnold Schönberg, Alban Berg oder Paul Hindemith begannen Musik ohne den tonalen Schwerpunkt (ohne den Schwerpunkt des Grundtones) zu komponieren. Diese Musik ist keinesfalls „unlogisch“ oder chaotisch oder bezugsfrei, sie ist nicht einmal (zwingend) atonal. Und vor Allem: ihr Erscheinen markierte keinesfalls das Ende der Musik…Was in der Musik gelungen ist, wird auch in der Logik gelingen, zumal ich zwischen Musik und Logik keinen relevanten Unterschied auszumachen vermag.

91.) Es ist vollbracht.
Der winzige, der größtmögliche Unterschied und seine Bedeutung wurden erkannt: der Unterschied zwischen zwei Sätzen, die jeweils ein logisches System begründen:

91.1) Satz i) ∀A: A ∨¬A

91.2) Satz ii) ∀A: A ∧¬A

Dieser Unterschied, so unspektakulär er auch ist (die obigen Sätze unterscheidet ein einziges Zeichen), repräsentiert den ganzen Gegensatz zwischen der klassischen und der Universallogik.


92.) Behauptung: Ich behaupte, dass Satz i) der Gründungssatz der archaischen (klassischen) Logik ist. Sämtliche Sätze der archaischen Logik, außer Satz ii), lassen sich aus ihm ableiten.


92.1) Beweis: Satz i) begründet den klassischen Logizismus. Er führt unmittelbar zur Entstehung des Wahrheitsbegriffes („wahr“ ist entweder A oder ¬A) und des Ausschlussmechanismus der klassischen Logik (in der Formel (∀A: A ∨¬A) enthalten sind sowohl der Grundsatz der Zweiwertigkeit [es gilt A oder ¬A], als auch der Grundsatz des „Tertium non datur“ der klassischen Logik: [es gilt entweder A oder ¬A…und nichts weiter]. In ihm zeigt es sich auch, warum der Widerspruch der klassischen Logik durch die Mitteln der klassischen Logik nicht tangiert wird: wenn nämlich behauptet wird:“es gilt A oder ¬A“, bedeutet dies notwendig, dass A und ¬A nicht gleichzeitig gelten können (gelten sie gleichzeitig haben wir mit einem Widerspruch zu tun, dessen Existenz innerhalb der klassischen Wahrheitslogik nicht toleriert wird…und zwar (zirkulär) durch die konstitutive Geltung des Gründungsprinzips „∀A: A ∨¬A“))


93.) These: Die Existenz des Widerspruchs innerhalb des widerspruchsfreien Formalismus ist ein Zeichen dessen Unvollständigkeit.

93.1) Beweis: Wenn ein logisches System als widerspruchsfrei dargestellt wird; die Widerspruchsfreiheit zur Bedingung der Gültigkeit seiner Bestandteile (wie Sätze) erhebt und trotzdem Widersprüche erkennt und enthält, dann kann davon ausgegangen werden, dass seine Widerspruchsfreiheit die Konsequenz der prinzipiell bestehenden Unvollständigkeit ist, denn wäre ein widerspruchsfreies System vollständig, wäre die Existenz des Widerspruchs nicht nur verboten, sondern innerhalb dieses Systems mechanisch ausgeschlossen. Behauptet ein System seine Widerspruchsfreiheit und enthält trotzdem Widersprüche, so beruht seine behauptete Widerspruchsfreiheit auf unvollständigen und/oder falschen Voraussetzungen.
Dies aber bedeutet, dass die Grundprinzipien der klassischen Logik allgemein und des Satzes i) insbesondere unwirksam sind (qed).
Sie bedeuten jedenfalls nicht universell, sondern sind Stand- und Zeitpunkt abhängig. Sie sind tragisch irreführend.

94.) Satz ii) fundiert eine offene Logik. Diese ist frei vom Wahrheitsbegriff und frei vom Ausschlussprinzip der klassischen Logik und führt den Widerspruch als ein vollwertiges Element (es gelten gleichzeitig A und ¬A). Die Gründungsformel ii) (∀A: A ∧¬A) bestimmt nicht die Widerspruchsfreiheit universallogischer Sätze, sondern ihre Vollständigkeit.


95.) These: Universell gültige Sätze sind vollständig.

Universell gültige Sätze lassen sich durch keine bekannten und durch keine unbekannten Variablen vervollständigen.
Über Vollständigkeit der Sätze lässt sich zeitbezogen urteilen.


96.) These: Universell gültige Sätze sind endgültig.


Universell gültige Sätze lassen sich durch keine bekannten und durch keine unbekannten Variablen vervollständigen, nicht gegenwärtig und nicht in der fernsten Zukunft. Die Endgültigkeit der Sätze ist zeitlos universell.


97.) These: Universell gültige Sätze sind nicht etwa deshalb vollständig, weil sie die ganze oder die endgültige Wahrheit ausdrücken, sondern weil sie vollumfänglich aussagen.

97.1) Die erkennbar universelle Sätze der Logik sind paradox (sic!).

Die Selbstbezüglichkeit und die Widersprüchlichkeit vollumfänglich aussagender Sätze sind selbstverständlich, denn solche Sätze, außer dass sie über das, wie die Wirklichkeit ist (positive Beschreibung) und/oder wie sie nicht ist (negative Beschreibung), auch über sich selbst aussagen und selbstidentisch sind – also nicht mit der beschriebenen Wirklichkeit, sondern lediglich mit sich selbst identisch sind – entstehen verständlicherweise Diskrepanzen zwischen dem, wie die Wirklichkeit beschrieben wird, und wie sie wirklich ist (Wirklichkeit-Information / Satz-Information).


98.) These: Die Information der vollumfänglich aussagenden Sätze ist vollständig.

Die Information der übrigen Sätze ist unvollständig, daher nicht endgültig. Sie steht unter Vervollständigungszwang (Die unvollständige Information der Sätze steht meistens im Konkurrenzkampf mit der Wahrheit der Information anderer Sätze).


99.) These: Das Merkmal des Wahrseins (die Wahrheit als behauptete Eigenschaft der Aussagen) zeigt evident die Unvollständigkeit der betroffenen Aussagen an.

Die unvollständige Information benötigt den Begriff der Wahrheit, um im Konkurrenzkampf (der unvollständigen Aussagen) zu bestehen (und sich ggf. durchsetzen).

99.1) Behauptung: Es kann im Umkehrschluss behauptet werden, dass einzelne Sätze, zusammengesetzte Aussagen oder ganze logische Systeme (wie etwa Religionen), welche sich im argumentativen Konkurrenzkampf mit anderen Sätzen, Aussagen und logischen Systemen befinden, unvollständig sind.


Solange Argumente entstehen, welche die behauptete „Wahrheit“ infrage stellen, solange wird diese vervollständigt (dies gilt selbst für den Fall, dass für jene „Wahrheit“ Argumente entstehen, welche die Schlüssigkeit der gegnerischen Argumentation erschüttern).
Allein die Tatsache, dass Argumente ausgetauscht werden, entscheidet über die Unvollständigkeit der konkurrierenden Aussagen.


100.) Behauptung: Die Gültigkeitsgrenze der vollständigen Aussagen ist für zweiwertige Argumentation unerreichbar.

Die Gültigkeit des Satzes des Lügners als einer zusammengesetzten Aussage ist für Argumente der Wahrheit (also Argumente, welche die Wahrheit oder die Falschheit des Satzes behaupten) unerreichbar. Der Satz des Lügners ist im Rahmen der klassischen Logik unerschütterlich.

101.) Behauptung: Es kann angenommen werden, dass Sätze, welche von sich oder von dem, was sie aussagen, behaupten wahr zu sein, unvollständig sind.


Behauptung: Die Wahrheit und die Falschheit charakterisieren die unvollständigen  Aussagen.

Die Wahrheit universell gültiger Sätze ist aus Prinzip unentscheidbar.


101.01) Definition: Unter der Bezeichnung „universell gültiger Satz“ verstehen wir einen Satz, der logisch vollständig, d.h. endgültig vollständig ist.


101.02) Definition: Der Begriff „vollständig“ bezeichnet die Entitäten der Logik (Sätze, Aussagen, Systeme), die nicht vervollständigungsfähig sind.


101.03) Definition: Der Begriff „nicht vervollständigungsfähig“ bezeichnet die Sätze, Aussagen und Systeme, welche durch keine Variablen vervollständigt werden und gegen/ für welche sich nicht argumentieren lässt. Es wird unterschieden zwischen Sätzen, Aussagen und Systemen, welche temporär und welche endgültig nicht vervollständigungsfähig sind.


102.) Behauptung: Die Wahrheit als Eigenschaft der Aussagen ist entscheidbar nur für unvollständige Sätze, Aussagen und logische Systeme.

Damit wird die Wahrheit als Eigenschaft logischer Gegenstände bedeutungslos. Damit gilt universell der Satz ii).

Theorie der Zeit XXVIII. Über die Absolutheit (der Universalzeit). Über die Erkenntnis des Absoluten.

79.) Die im Kapitel Theorie der Zeit XXIII präsentierte Vorstellung der absoluten und universellen Gegenwart, macht gleichsam absolute und universelle Zeit vorstellbar.

Die Zeit als ein Phänomen scheint erst durch die als Information erkennbare und als Maßstab bewertbare Periodizität einen erfahrbaren Ausdruck zu bekommen (mit anderen Worten: es ist denkbar, dass die Periodizität das Wesen der Zeit ausmacht). Die Veränderung (der Wert der Entropie pro Zeiteinheit) scheint darin zusätzlich eine maßgebliche Rolle zu spielen.

Die Veränderung und ihr Maßstab dürfen aber für die Statuierung der Universalzeit irrelevant sein, denn auch diejenigen Maßstäbe, welche notwendig überall im Universum dieselbe Periodizität zeigen (molekulare oder atomare Schwingungsquellen liefern überall im Universum identische Oszillationsperioden), unterstehen, anhand der seriellen Information-Übertragungsordnung, welche offensichtlich innerhalb des materiellen Universums gilt (und welche letztendlich auch dafür verantwortlich ist, dass überall im Universum eine endliche und eine universell gültige, d.h. überall identische Grenzgeschwindigkeit der Informationsübertragung gemessen wird), den relativistischen Verschiebungen.

79.1) Keine Periodizität innerhalb des materiellen Universums kann daher als universal (im Sinne allgemeingültig) und absolut gedacht werden, außer der Periodizität des Universums selbst.

Besitzt das Universum als Ganzes nämlich einen Spin oder eine Dauer, welche sich womöglich noch zyklisch wiederholt (wie etwa sich abwechselnde Entfaltungs- und Kontraktionsphasen), dann wäre das Modell einer absoluten und einer universell gültigen Zeit denkbar (diese würde auf der jeweiligen Periodizität des gesamten Universums und nicht auf der Periodizität der darin fortschreitenden Prozesse fußen).
Wenn für Instanzen der universalen Gegenwart keine Effektzeit, keine Kausalität der Ereignisse (ja keine Ereignisse mehr), keine Vergangenheit und keine Zukunft gilt (Theorie der Zeit XXVII / 78.1.5); wenn sie außerhalb der Zeit, daher ewig und unveränderlich sind, dann kann man sich durchaus vorstellen, dass eine besondere Zeitordnung existiert, welche speziell für sie gültig und verbindlich sei. Diese könnte durchaus als „universal“ bezeichnet werden, denn sie gälte zugleich für das Universum als Ganzes, als auch für die Instanzen, welche gerade darin, nicht aber innerhalb der Effektzeit stattfinden und mit sich selbst- sowie wechselseitig identisch, d.h. nicht unterschiedlich sind (Theorie der Zeit XXIII / 62.) – wobei „nicht unterschiedlich“, bzw. „identisch“ nicht unbedingt eine formelle Identität meint, sondern vielmehr das Fehlen eines erkennbaren Sinnes für die Markierung eines Unterschieds.

79.2) Vorbereitung des logischen Durchbruchs: Den Unterschied zu erkennen, auch den wichtigsten: den zwischen dem eigenen, schützenswerten „Ich“ (oder „wir“) und der Außenwelt; den Unterschied (beispielsweise sprachlich) zu markieren, d.h. von der Zweckmäßigkeit und von der Notwendigkeit überzeugt sein, das Absolute am Unterschied eindeutig erkennen und bezeichnenzu müssen ist der Zweck und der Existenzgrund der ausschliessenden Wahrheitslogik.
Die Erkenntnis, dass ein parallel gültiger Raum der logischen Wechselwirkung existiert, in dem diese Zweckmäßigkeit, bzw. Zweckdienlichkeit nicht vorhanden ist, ist gleichbedeutend mit der Gründung einer neuen Qualität der logischen Resonanz mit dem, was wirklich, und mit dem, was an sich ist.

79.3) Behauptung:Die Existenzdauer des Universums zwischen dem zyklisch aufkommenden höchsten und dem niedrigsten Entropiegrad ist die Oszillationsperiode der Universalzeit.

Mit dieser Behauptung begründen wir nicht nur den mechanischen Sinn der Universalzeit, wir befreien uns somit von der dominierenden Gültigkeit der „Logik der Werte“, in welcher Bedeutungen und Unterschiede (und Grenzen zwischen ihnen) für die Erkenntnis kritisch (explizit, fundamental) sind.
Die aussagenlogische Perspektive (und ihre Sprache) benötigt stets externe Bezugspunkte um Dinge innerhalb der Kontexte zu positionieren. Sowohl materielle, wie ideelle Dinge benötigen, um erkannt und benannt zu werden, einen konkreten Platz im Netz von Bedeutungen, Orten und Zeit.
Dies führt aber grundsätzlich und natürlich zu Widersprüchen, denn gerade die eindeutige präzise Objektivierung der Dinge sowohl in Bezug auf sie selbst (wann beginnt und wann endet eine Sekunde, wann genau beginnt die andere? / ist eine unvollständige (und in der Zahl ihrer Bestandteile stets abnehmende) Existenz eine vollständige? Ab welchem Grad der Unvollständigkeit ist sie es nicht mehr?), als auch auf ihren Kontext (was macht den Unterschied aus, zwischen den Menschen, denen wir im Alltag und denen wir im Traum begegnen? Was ist die Wirklichkeit und was die virtuelle Wirklichkeit des Traums, der Lüge etc? Wo genau verläuft die Grenze zwischen ihnen?) sehr problematisch, bzw. grundsätzlich nicht möglich ist.

Um über die absolute und universelle Gesamtheit, in Kategorien des Absoluten und des Universellen zu sprechen, wird kein externer Bezugspunkt, der das Gesagte relativieren und im Netz der Kontexte positionieren würde, benötigt. Indem wir die Grenze des Denkbaren mittels einer (nun) universellen Sprache erreichen und überwinden (indem wir eine Logik entwickeln, welche unabhängig von der Logik der Wahrheitswerte operiert (indem wir eine Logik gründen, welche keine Regeln enthält, über die Entscheidung des Wahrheitsgehaltes der Aussagen, indem wir grundsätzlich sämtliche Aussagen, die in Kontext dieser Logik getroffen werden, für wahre Aussagen halten [indem wir nämlich entscheiden, dass sämtliche Aussagen, unabhängig von ihrem Wahrheitswert, apriorisch, bedingt durch Kategorie, deren sie allesamt angehören (nämlich die Kategorie der Information), grundsätzlich wahr sind] (siehe: Über die Universalität der Universallogik“, siehe: Theorie der Zeit XXX) {indem wir schliesslich die semantische Rückkopplung und Rückkopplungsschleife als das erkennen, was sie wirklich sind, siehe das Ende des vorliegenden Kapitels}, erreichen wir das mittels der Wahrheitslogik generell unerreichbare Absolute.

79.4) Die Wahrheit der Falschheit.
(Die Falschheit zu erkennen heißt das Wahrsein des Falschen zu erkennen. Das Erkennen ist nämlich grundsätzlich ein Akt der positiven Identifizierung, auch dann, wenn es sich bei dem Erkannten / Identifizierten um eine Falschheit handelt.
Es ist offensichtlich, dass die Gegenüberstellung der Wahrheitswerte ‚wahr‘ und ‚falsch‘, welche die Grundlage der
ausschliessenden Wahrheitslogik bildet, keine gültige Gegenüberstellung der sich ausschliessenden Wahrheitswerte im logischen Sinne ist.
Jede erkannte Falschheit ist nämlich zugleich als Produkt eines Erkenntnisprozesses zu bezeichnen. Am Ende eines jeden abgeschlossenen Erkenntnisprozesses steht aber eine positive Erkenntnis: eine erkannte Wahrheit.
Jede erkannte Falschheit ist daher desto gültiger (‚gültig‘ im Sinne ‚als wahr erkannt und als wahr geltend‘), je mächtiger sie als eine positive Erkenntnis (erkannte Wahrheit) ist. Es ist sinnlos über Wahrheit zu sprechen, wenn eine erkannte Falschheit wahr ist.

(Das Attribut der Universalität wird der Wahrheitslogik aberkannt.)

Wenn allerdings erkannt wird, dass sämtliche logischen Aussagen grundsätzlich wahr sind, dann ergibt sich konsequenterweise kein Grund für eine präzise Konnotation und für eine eindeutige Unterscheidung, dann aber ergibt sich auch kein Grund für die Erkennung eines bestimmten Zustandes und seiner in der Effektzeit erfolgenden Veränderung mitsamt ihrer Maßstäbe und Einheiten. Es ergibt sich kein Grund für die Legitimierung der logischen Analyse, welche an sich destruktiv ist, und geradewegs in die Desemantisierung der Begriffe der Sprache führt.
Diesen nachvollziehbaren Erkenntniszustand zu erreichen, bedeutet nicht weniger als den absoluten Einblick in die universelle Struktur der Realität zu erhalten.
Jetzt ist die Vorstellung der Universalzeit nicht bloß denkbar – sie ergibt sich als notwendige Konsequenz der errungenen Einsicht.

Der ultimative Punkt, den der maximal fortgeschrittene Geist mittels der wahrheitslogischen Erkenntnis erreichen kann, ist die Erkenntnis, dass das Schweigen der höchste Ausdruck der absoluten Erkenntnis (Wittgenstein: ‚Tractatus‘ als Ausdruck der absoluten Erkenntnis), oder dass die absolute Erkenntnis, die notwendige Nichtexistenz der absoluten Erkenntnis sei. (Die absolute Erkenntnis kann jedenfalls nicht mittels der Sprache der Wahrheitslogik formuliert werden, denn sie lässt sich nicht mit Worten ausdrücken, welche sie nicht absolut präzise bezeichnen. Am Ende jeder logischen Wortanalyse steht aber die vollkommene Desemantisierung der Sprache – es lassen sich keine Bedeutungen aufrechterhalten – was eine Erscheinung einer „roten Rose“ ist und was, im Unterschied dazu, eine sprachliche Bezeichnung der „roten Rose“, was die Bedeutung der Farbe „rot“, welches „rot“ entspricht genau der Bezeichnung „rot“ und wo verläuft genau die Grenze zwischen „rot“ und „fast rot, doch etwas bläulich, nicht wahr?“ und warum verläuft sie für mich anders als für Tercep Yadiridim Erdogan?  Die ausschliessende Wahrheitslogik verlangt per definitionem formelle Präzision des Ausdrucks, die logische Sprache (auch eine vollständig formalisierte, mathematische) liefert höchstens eine endlich feine Auflösung der Annäherung der Bezeichnung an das Bezeichnete. Das Gebot des Schweigens erscheint hier nur konsequent zu sein.)

Der ultimative Punkt, an dem wir uns jetzt, im Entwicklungsursprung der Universallogik befinden, versetzt uns sprunghaft in die Lage, über das Absolute nicht nur klar zu denken, sondern auch unsere Gedanken darüber klar (und mutig) auszudrücken, womit klar wird, dass das Gebot des Schweigens überwunden wurde: wir stehen unbeschädigt da und reden klar.

Wir denken also über die Zeit nach, und wir erhalten die Möglichkeit, über die Zeit differenziert nachzudenken. Gleichzeitig erkennen wir aber, dass wir dadurch in die Lage versetzt werden, über alles andere differenziert(er) nachzudenken. Dies ist der Nebeneffekt und die Konsequenz der Weiterentwicklung des inneren Widerspruchs, der ursprünglichen Schleife, welche uns im Grunde zu dem macht, was wir sind (am Anfang des differenzierten Denkens steht die Fähigkeit, den primitiven, den ursprünglich jedem Tier angeborenen Mechanismus der Reaktion auf Reize und Stimuli der Umwelt rekursiv auf sich selbst zu richten und auf sich selbst (und auf das eigene Denken) zu beziehen – das differenzierende Denken besteht darin, die selbstbezügliche Rückkopplungsschleife dieses Mechanismus, ihre Resonanz, zu perfektionieren, d.h. in eine Harmonieschwingung mit der Resonanz der empfangenen Information zu bringen).

Theorie der Zeit XXVII. Kausalität und Gegenwart. Ordnungsprinzipien und Antagonismen.

Es wird hier versucht die Erklärung dafür zu finden, warum es die Kausalität innerhalb der Zeit und warum es (zugleich) die Gegenwart gibt, welche einerseits an der Kausalität beteiligt (und zwar als Bestandteil der Beobachter-Perspektive), andererseits an Kausalität nicht beteiligt ist (kein Bestandteil der Raumzeit und als solche universell und absolut, d.h. nicht „zeitlich“ – s. 78.1.5)), welche zudem einerseits streng standpunktbezogen ist, andererseits räumlich disloziert, und welche dennoch überall simultan stattfindet.
Mit anderen Worten werden wir hier versuchen, den Grund für die gleichzeitige Geltung der Relativität und der Absolutheit der Zeit zu finden.

Laut „63.) Definition der Universalzeit“ ist die Universalzeit der Träger der gesamten Wirklichkeitsinformation. Wenn wir diese Definition für gültig erklären, entscheiden wir gleichzeitig, dass die Information das wichtigste an der Wirklichkeit ist…und wenn wir schon mit dem Ableiten und mit dem Schlussfolgern soweit gekommen sind, dann fehlt uns nur noch ein kleiner Schritt, um zum Schluss zu gelangen, dass die Beantwortung der Frage, nach welchem Übertragungsprotokoll die Information der Wirklichkeit gespeichert und ausgelesen wird, essenziell ist für das Verständnis ihrer Objekte, ihrer Prozesse, ihrer Ereignisse und deren wechselseitiger Verhältnisse.
Und tatsächlich (wer hätte es gedacht?) sind wir mittlerweile in der Lage, diese entscheidende Frage hinlänglich zu beantworten. Zumindest innerhalb unserer Theorie (als eines autarken und überaus leistungsfähigen Denkmodells*).

76.) Proposition: Innerhalb der Wirklichkeit existieren simultan zwei Übertragungsordnungen der Information.

1. Die serielle (sequenzielle) Information-Übertragungsordnung (77.)
2. Die parallele Information-Übertragungsordnung (78.)

 

77.) Die serielle (sequenzielle) Information-Übertragungsordnung.

77.1) Die serielle Information-Übertragungsordnung gilt generell innerhalb der Effektzeit.

77.1.1) Durch die serielle Information-Übertragungsordnung können sich kausale Verbindungen zwischen den Ereignissen bilden.
Die Kausalität kann ausschliesslich innerhalb der Systeme entstehen, welche auch über eine vollständige und symmetrische Zeitlichkeit verfügen. Eine solche Zeitlichkeit beinhaltet selbstverständlich die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft.

77.1.2) Durch die serielle Information-Übertragungsordnung entsteht Raum und Materie.
Raum und Materie bilden den logischen Grund der Kausalität. Sie beinhalten sowohl die ersten Ereignisse der Vergangenheit, als auch die letzten Ereignisse, welche sich in Zukunft zutragen werden. Sie beinhalten sämtliche kausalen Verbindungen der gegenwärtigen Ereignisse, welche durch die erste Ursache bedingt und welche den letzten Effekt bedingen werden.

Sowohl der Raum, als auch die Materie sind aus der Perspektive der Gegenwart Bestandteile der Raumzeit und gehören dem Wirkungsbereich der Relativitätstheorie.

77.1.3) Die Funktion der seriellen Übertragungsordnung: Die serielle Information-Übertragungsordnung bedingt einerseits die Existenz der Effektzeit, andererseits die Existenz der Kausalität und der Relativität der Verhältnisse innerhalb der Wirklichkeit.

 

78.) Die parallele Information-Übertragungsordnung.

78.1) Die parallele Information-Übertragungsordnung gilt generell für die Gegenwart der Universalzeit.

78.1.1) Parallele Information-Übertragungsordnung ermöglicht, dass im gesamten Universum eine einzige Gegenwart existiert, welche zwar im gesamten Raum verteilt ist, welche aber (trotzdem) überall simultan und absolut synchron stattfindet (was nur durch Parallelität der Informationsübertragung möglich ist).

Der Ordnungsprinzip der Wirklichkeit und ihr innewohnende Antagonismus ist die gleichzeitige Gültigkeit der sequenziellen und der parallelen Information-Übertragungsordnung und daraus resultierende Gleichzeitigkeit der Relativität und der Absolutheit der Verhältnisse innerhalb der Wirklichkeit.

78.1.2) Um eine überall im Raum synchron gekoppelte Gegenwart  zu gewährleisten, muss die Universalzeit über eine universelle Periodizität verfügen.

Die Universalität der Taktung müsste für den gesamten Raum des Universums bindend sein. Die Frage stellt sich, ob die Periodizität generell eine Eigenschaft der Zeit sei, und wenn ja, welche Periodizität für den Zweck der Universalzeit in Frage käme?

78.1.3) Die Periodizität der Universalzeit könnte durch die zyklische Periodizität des universellen Raumes (des Universums) bestimmt sein. Der zyklische Rhythmus seiner Entfaltung und Kontraktion gäbe den Takt.
Die Dauer des Universums wäre für die allgemeine Gültigkeit der universellen Taktung irrelevant: warum? – siehe 78.1.5 gleich unten).

78.1.4) Behauptung: Die Gegenwart ist kein Bestandteil der Zeit, sie wird daher nicht durch die Entropie und nicht durch den Zeitverlauf beeinflusst. Die Systeme und Instanzen der Gegenwart „dauern“ in alle Ewigkeit.

78.1.5) Beweis: Die Gegenwart ist der Bereich der Realität, an dem die Begriffe „Zeitdauer“, „Zeitverlauf“, „Vergangenheit“ und „Zukunft“ nur insofern einen Sinn besitzen, inwiefern sie erinnert und / oder vorgestellt werden (Augustinus). Als Begriffe, welche konkrete physikalische Zustände oder Größen betreffen, sind sie innerhalb der Gegenwart sinnlos. Wenn daher, innerhalb der Gegenwart, eine Instanz existiert, dann findet ihre Existenz nicht innerhalb der Zeit statt. Für sämtliche Instanzen, welche innerhalb der Gegenwart existieren gilt, dass sie die Begriffe „Zeitdauer“, „Zeitverlauf“, „Vergangenheit“ und „Zukunft“ nicht betreffen. Sie existieren daher außerhalb der Zeit – in der Gegenwart – und nicht in der Vergangenheit, in der die Dinge entstehen, dauern und vergehen, und nicht in der Zukunft, in der die Dinge noch nicht entstanden, nicht gedauert und nicht vergangen sind.

Was nicht entsteht, nicht dauert und nicht vergeht, nicht entstanden ist und nicht entstehen wird (außer wenn es entscheidet, sich einem Körper im Raum anzuschliessen), aber zweifelsohne ist (existiert)…ist unsterblich und ewig**, was zu zeigen war.

78.1.6) Die Funktion der parallelen Übertragungsordnung: Die parallele Information-Übertragungsordnung bedingt einerseits die Existenz der Universalzeit, andererseits die Existenz der Gegenwart.

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*) Dass unsere Theorie leistungsfähig ist, sind wir durchaus berechtigt zu behaupten; sie leistet, was andere Theorien nicht leisten und sie leistet es bereits auf der einfachsten semantischen Ebene, ohne dazu etwa mathematische Instrumente zu benötigen.

**) Dies sollte kein esoterisches G’schmäckle haben – „unsterblich“ und „ewig“ erscheinen Dinge der Gegenwart aus der Perspektive der Effektzeit, sobald mit dem Begriff „Universalzeit“ operiert (gedacht) wird, verliert sich ihre übernatürliche „Metaphysik“ (oder die Metaphysik verliert die Einführungsstriche).