Die Unvollständigkeit der Speziellen Relativitätstheorie von Albert Einstein.

von Maciej Zasada

Zusammenfassung: Es werden hier Gründe dafür genannt, warum die Definition von Einstein, welche, um den Begriff der Gleichzeitigkeit abzugrenzen, mit einem starren Stab, statt mit den mitgeführten Uhren operiert, die einzige, aus physikalischer Sicht, zulässige Definition der Gleichzeitigkeit ist. Ferner werden hier der Beweis der Unvollständigkeit dieser Definition und der Beweis für die Absolutheit der Gleichzeitigkeit geführt. Anschliessend wird auf die Verbindung zwischen dem Relativitätsgedanken und der Aussagenlogik aufmerksam gemacht (dialektischer Aspekt der Relativität).

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Dieser Untersuchung stehen zwei Prinzipien der Relativitätstheorie zugrunde: das Prinzip der Relativität und das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit, sowie ein weiteres Prinzip, das besagt, dass jede Entfernungsbewältigung unter Zeitverlust erfolgt (unabhängig davon, dass die Bewegung der Lichtquelle bezogen auf die Bewegung des Empfängers keinen Einfluss auf den gemessenen Wert der Lichtgeschwindigkeit besitzt, ist die Geschwindigkeit des Lichtes endlich, daher kostet jede Entfernungsbewältigung Zeit, und zwar umso mehr, je länger die zu bewältigende Strecke ist). Zudem erachten wir ausschliesslich weiter folgende „Definition der Gleichzeitigkeit §1.“ für zulässig. Andere von Einstein verfasste Definitionen, welche vorgeben imstande zu sein, mittels lokal aufgestellten Uhren, die Gleichzeitigkeit der Ereignisse zu bestimmen, sind aus folgenden Gründen unzulässig.

Grund #1: Eine Uhr zeigt eine Uhrzeit an.

Wir benutzen Uhren, wie wir Zollstöcke benutzen – sowohl die einen, als auch die anderen werden benutzt, um mittels möglichst genauer Maßstäbe, die Abstände zu messen. Uhren und Zollstöcke werden nicht dazu benutzt, um mittels möglichst genauer Maßstäbe, die Existenz der Abstände etwa zu markieren oder zu begründen – sie sind schlichte Messinstrumente, anhand deren Meßwerte, sich bestimmte Aussagen über die Zeit und über den Raum treffen lassen. Sie sind aber keinesfalls Instanzen der Zeit oder des Raumes.
Es verwundert daher, dass man auch in der modernen Physik keinen deutlichen Unterschied zwischen den Begriffen „Uhrzeit“ und „Zeit“ definiert, zumal, andererseits, man sehr wohl einen Unterschied zwischen dem “Raum”, in dem zwei Punkte A und B existieren, und einem bestimmten “Abstand” zwischen diesen Punkten sehr wohl unterscheidet (man behauptet nicht, dass der „Raum“ zwischen A und B etwa „x“ beträgt, man behauptet vielmehr „x“ sei ein bestimmter Wert des Abstandes zwischen A und B).
Dieser Abstand im Raum, kann mittels eines Zollstocks bestimmt werden, was uns durchaus plausibel erscheint, denn die betreffenden Größen einerseits “ Raum”, andererseits “Abstand” heißen. Dieselbe Korrelation müsste aber auch zwischen “Zeit” und einer bestimmten “Uhrzeit” existieren, denn genau das, was in der Raumdimension ein mittels eines Zollstocks bestimmter “Abstand” sei, sei in der Zeitdimension eine mittels einer Uhr bestimmte “Uhrzeit” (während man jedoch bei der Dimension Raum noch zwischen dem „Raum“ und dem „Abstand“ differenziert, behauptet man bei der Dimension Zeit, dass die Zeit selbst x betrage…und meint das, was eine bestimmte Uhr anzeigt).

Die Benutzung der Uhren im Sinne zeitbestimmender Instanzen, kommt daher einem Kategorienfehler gleich. Die Uhren sind willkürliche Uhrzeit-Anzeigen und können als solche nicht in den angedacht universalgültigen Definitionen der Gleichzeitigkeit als Definientia verwendet werden (in jeder universalgültigen Definition der Gleichzeitigkeit soll nämlich „Zeit“ als Definiens gelten). Die Gleichzeitigkeit zweier Ereignisse hat freilich mit einem einzigen Zeitpunkt zu tun: mit einer gemeinsam für beide Ereignisse gültigen Gegenwart.

Es gibt Uhren die in der Schwerelosigkeit aufhören zu „ticken“ (Pendeluhren, Sanduhren). Der Unterschied zwischen einer stehenden Pendeluhr im Orbit, und einer baugleichen Uhr, welche auf Erden ungestört vor sich tickt, ist diametral – niemand folgert aufgrund dieses diametralen Unterschieds, dass im All keine Zeit vergeht…es ist vielmehr für die Zeit als solche egal, wie sich Uhren verhalten.

Grund #2: Die unregistrierbare Gleichzeitigkeit.

Dass Ereignisse gleichzeitig stattfinden, ist nicht davon abhängig, ob eine exakte Methode existiert, ihre Gleichzeitigkeit zu registrieren. Vielmehr dadurch, dass in der heutigen Physik, die höchste Signalgeschwindigkeit, die Geschwindigkeit des Lichtes im Vakuum ist, und die Methoden der Gleichzeitigkeitsbestimmung auf dieser Geschwindigkeit basieren, sind sämtliche Methoden der Gleichzeitigkeitsbestimmung gerade durch diese Geschwindigkeit limitiert – nicht aber die Gleichzeitigkeit als solche!
Für diese sind nämlich keine Signalgeschwindigkeiten bindend (die Gleichzeitigkeit ist keine physikalische Kausalität und kein Signal, sie wird nicht mittels eines Mediums „übertragen“…sie ist, wie es sich gleich zeigen wird, nicht „relativ“).

Ob ein Ereignis A auf Erden mit einem Ereignis B in der Andromeda-Nebel gleichzeitig geschieht, wird sich nach der relativistischen Methode frühestens in 2,5 Millionen Jahren zeigen, dass aber Ereignisse in der Andromeda-Nebel gleichzeitig mit den irdischen geschehen, steht außer Frage, denn was dort augenblicklich geschieht, passiert genau jetzt.

Grund #3: Die Gleichzeitigkeit ist nicht gleich „Wahrnehmung der Gleichzeitigkeit“.

Allein die „Definition der Gleichzeitigkeit §1.“ von Einstein, in welcher der Stab mit den Enden A und B und dem Mittelpunkt M, von dem Lichtsignale versendet werden, behandelt die Gleichzeitigkeit als ein Phänomen der Wirklichkeit. Nur diese definiert die Gleichzeitigkeit (an sich). Definitionen, welche die Gleichzeitigkeit der Ereignisse anhand der jeweiligen Anzeigen der aufgestellten Uhren definieren, erfassen diese als ein Effekt der Wahrnehmung. Sie sind im Grunde „Definitionen der gleichzeitigen Wahrnehmung“, keine „Definitionen der Gleichzeitigkeit“.

Die Vervollständigung einer universalgültigen Definition der Gleichzeitigkeit von A . Einstein.

Die Einsteinsche „Definition der Gleichzeitigkeit“, von der ich gerade sprach, wird unten zitiert. Ich entscheide mich, gerade diese Definition als relativistische Grunddefinition zu untersuchen, zumal physikalisch und logisch kein Unterschied zwischen dieser und den weniger universell formulierten Definitionen existiert (die beschriebenen Effekte müssen sich mittels nicht-universalgültigen Definitionen zeigen lassen, sonst wird ihre Unzulänglichkeit offenbar). Wir sollen festhalten, dass folgende „Definition der Gleichzeitigkeit“ genau ein Inertialsystem betrifft (die beschriebene Effekte ereignen sich lokal innerhalb eines einzigen Bezugssystems K).

»Definition der Gleichzeitigkeit §1.« von Albert Einstein

„Es seien A, B zwei Punkte des Inertialsystems K, etwa die Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes, dessen Mittelpunkt M sei. Von M werde ein Lichtsignal nach allen Seiten ausgesandt. Das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zwingt uns zu der Festsetzung, dass die Ankunft des Lichtsignals in A und die Ankunft in B gleichzeitig seien. Damit haben wir eine physikalisch sinnvolle Definition der Gleichzeitigkeit gewonnen.“

Bemerkung: Gelingt es durch eine entsprechend definierte Gleichzeitigkeit, ihre Relativität aufzuzeigen, so ergibt sich konsequenterweise die Relativität der Zeit und im Endeffekt auch die Relativität des Raumes von selbst.

Und tatsächlich, es gelingt Albert Einstein die Gleichzeitigkeit so zu definieren, dass ihre Relativität (dass die Relativität der Gleichzeitigkeit bei bewegtem System AMB) angenommen werden muss: „Die Relativität der Gleichzeitigkeit“ entstand und veränderte die Physik nachhaltig. Mit den philosophischen Auswirkungen dieser Entwicklung haben wir bis heute zu tun.

Soweit ich informiert bin, ist folgende Vervollständigung dieses Gedankens noch nie publiziert. Mein Anreiz ist es hier nicht Einsteins Werk in irgendeiner Weise zu diskreditieren oder zu Widerlegen. Die Relativitätstheorie ist eine durchaus schlüssige Theorie (nun gut, die ptolemäische Epizykeltheorie war auch schlüssig). Als eine aussagenlogisch konstruierte, widerspruchsfreie Theorie muss sie jedoch unvollständig sein (s. meine Schrift „Widerspruchsfreiheit als Antiprinzip“ für die Begründung dieser Behauptung). Diese Unvollständigkeit aufzuzeigen, muss früher oder später gelingen. Mir gelang es in einem einzigen, dafür aber in einem sehr kritischen Punkt der Theorie.

Unsere Untersuchung wird zeigen, dass auch oben aufgeführte, universalgültige “Definition der Gleichzeitigkeit §1.” von Albert Einstein unvollständig formuliert ist. Es lässt sich nämlich eine besondere und durchaus berechtigte Vervollständigung konstruieren, welche einen Zustand beschreibt, der zwar Bestandteil der Definition ist, der aber schliessen lässt, dass die Gleichzeitigkeit der Ereignisse in relativ zueinander bewegten Bezugssystemen nicht etwa relativ, sondern absolut ist.

Diese Erkenntnis wird auf die Kohärenz der gesamten SRT eine Wirkung haben, denn ist ihre wichtigste Voraussetzung unvollständig, lässt sich Einsteins SRT beliebig begründen und interpretieren. Damit hört sie aber auf, eine empirisch sinnvolle Theorie zu sein: damit wird sie dialektisch.

Die logische Berechtigung der Untersuchung:

Prinzip: Wenn eine logische Voraussetzung (a) der Implikation „wenn (a), dann (b)“ falsch ist, dann lässt sich anhand (a) überhaupt keine sinnvolle Aussage über (b) treffen.

These: Die Einsteinsche „Definition der Gleichzeitigkeit“, als eine logische Voraussetzung der Hypothese der „Relativität der Gleichzeitigkeit“ und somit der „Relativität der Zeit“, ist unvollständig formuliert. Es lassen sich anhand dieser Definition überhaupt keine sinnvollen Aussagen über die „Relativität der Gleichzeitigkeit“ treffen.

Beweis:

Behauptung 6.: Jede im Raum erfolgende Übertragung (im Sinne einer Entfernungsbewältigung), erfolgt unter Zeitverlust.

Solange die höchste bekannte Geschwindigkeit, eine endliche und eine konstante ist (Lichtgeschwindigkeit c), bedeutet „durch den Raum zu übertragen / zu reisen“ grundsätzlich dasselbe wie „unter Zeitverlust zu übertragen / zu reisen“.

Der Grund, warum in der „Definition der Gleichzeitigkeit §1.“ von A. Einstein die Gleichzeitigkeit der Ankunft des Lichtsignals in A und in B angenommen wird, ist gerade der Zeitverlust, dessen Wert bei der Überwindung der Teilstrecken M-A und M- B für beide Strecken identisch ist (Abbildung I).

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Abb. I: Zeigt den Weg des Lichtsignals, das im Punkt M kugelförmig ausgesandt wird, und das gleichzeitig Punkte A und B erreicht. Der Stab AB befindet sich im „Ruhezustand“.

Für die Stichhaltigkeit der Annahme der Gleichzeitigkeit der Eregnisse bei A und bei B ist nur die zentrale Lage der Lichtquelle M und die Konstanz der Signal- Ausbreitungsgeschwindigkeit c, also die Identität der Ausbreitungsbedingungen und die daraus zu schliessende Identität des übertragungsbedingten Zeitverlustes vom Belang.

Behauptung 7.: Da jede Entfernung unter Zeitverlust bewältigt wird, kann innerhalb der Gegenwart aus Prinzip keine Entfernung bewältigt werden.

Innerhalb der Gegenwart kann definitionsgemäß kein „Zeitverlust“ entstehen. Eine „Gegenwart“, innerhalb deren „Zeitverlust“ entstünde, wäre keine.

Behauptung 8.: Jedes in einer bestimmten Gegenwart t versendete Signal, kann daher grundsätzlich nur in der Zukunft t+n empfangen werden.

Bei der Versendung eines Signals, selbst auf minimalste Distanz, ist keine Instantane Übertragung möglich. Jedes in einer bestimmten Gegenwart empfangene Signal, wurde daher notwendig in der Vergangenheit versendet.

Behauptung: Raum und Zeit sind Referenzsysteme, keine „Objekte“ der Signal-Übertragung (anders ausgedrückt: Raum und Zeit sind das Universum, nicht etwa seine Bestandteile). Wir sehen uns daher berechtigt, folgendes zu behaupten:

These: Die Gedankenexperimente Einsteins, mit deren Hilfe die Relativität der Gleichzeitigkeit veranschaulicht wird, sind entweder unvollständig oder sie stehen auf einer falschen logischen Grundlage.

Beweis: Betrachten wir die Situation, welche Einsteins „Definition der Gleichzeitigkeit §1.“ beschreibt. Diese dient Einstein als physikalische und als logische Voraussetzung der Gültigkeit der Relativität der Gleichzeitigkeit.

Wird die Anordnung A-M-B (Abbildung I) betrachtet, so muss festgestellt werden, dass das Lichtimpuls, welches vom Mittelpunkt M des starren Stabes A-B ausgesandt wird, Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum vorausgesetzt, die Endpunkte A und B gleichzeitig erreicht.

Gerät derselbe Stab aber längs seiner Achse in Bewegung, so muss angenommen werden, dass dasselbe Signal, welches aus M ausgesandt wird, die Endpunkte AB des Stabes nicht mehr gleichzeitig erreicht (dies aus der Perspektive von K‘ betrachtet). Die Strecke, welche das Licht bewältigen muss, wird sich nämlich innerhalb der Übertragungszeit der Signale in Bewegungsrichtung (M-B) proportional zur Bewegungsgeschwindigkeit verlängern, während dieselbe in entgegengesetzte Richtung (M-A) sich verkürzen wird. Dies wird erwartungsgemäß dazu führen, dass der Zeitpunkt der Ankunft des aus M ausgesandten Lichtsignals bei dem jeweiligen Endpunkt des Stabes nicht gleich für beide Punkte, sondern jeweils unterschiedlich ausfallen wird.

Wir stellen wie Einstein fest: dieselbe Strecke, dieselben geometrischen Bedingungen und Parameter (wie in der Abbildung I) – kommt Bewegung ins Spiel, kann in der Anordnung keine Gleichzeitigkeit der Ereignisse konstatiert werden (Abbildung II)…Dieses Effekt veranlasst Einstein, die Gleichzeitigkeit der Ereignisse generell als relativ zu definieren.

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Abb. II: Der blaue Pfeil zeigt die Bewegungsrichtung des Stabes AB. Es wird der asymmetrische Weg des Lichtstrahlen M-A und M-B bei bewegter Anordnung A-M-B veranschaulicht: der Punkt M, bei dem sich die Gleichzeitigkeit der Ankunft des Signals bei A und bei B konstatieren lässt liegt nicht mehr in der Mitte der Strecke A-B .

Dies ist in der Tat der Ausgangspunkt des Relativitätsgedankens bei Einstein: ist die Gleichzeitigkeit nicht absolut, so kann auch die Zeit nicht absolut sein…

Doch wechseln wir die Perspektive erneut: Die Anordnung der Einsteinschen Definition erlaubt es nämlich nicht, die Gleichzeitigkeit der Ankunft der Lichtimpulse bei den Endpunkten A und B unmittelbar zu registrieren. Die Gleichzeitigkeit muss vielmehr als eine logische Konsequenz der Anordnung selbst angenommen werden.

Um die Annahme der Notwendigkeit in die Gewissheit der physikalisch gültigen Messung zu verwandeln, sollte eine unscheinbare Modifikation (Vervollständigung) vorgenommen werden: Man installiere bei den Endpunkten A und B zwei Spiegel, welche das aus M ausgesandte Lichtsignal jeweils zurück in Richtung M reflektieren. Setze man dem Versuch, wie vorhin, voraus, dass sich das Licht im Vakuum richtungsunabhängig mit einer konstanten Geschwindigkeit fortpflanzt, so erlange man, indem man feststellt, dass die Ankunft der vom Mittelpunkt M ausgesandten und bei den Punkten A und B reflektierten Lichtsignalen, bei M absolut gleichzeitig erfolgt (III), absolute Gewissheit, dass die Ereignisse bei A und bei B gleichzeitig geschehen sind.

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Abb III: Zeigt den Weg des Lichtsignals, welches vom Punkt M ausgesandt und von den bei den Punkten A und B aufgestellten Spiegeln zurück zum Ausgangspunkt M reflektiert wird. Das Lichtsignal erreicht sowohl die Endpunkte des Stabes AB, als auch den Mittelpunkt M der Strecke AB, gleichzeitig. Somit ist die Frage der Gleichzeitigkeit eindeutig entschieden.

So weit, so gut: wir können nun mit Gewissheit behaupten, dass Einsteins Voraussetzungen stimmig sind…

Was geschieht aber, wenn unser Bezugssystem in Bewegung gerät?
Zunächst stellen wir keine Veränderung zum Einstein fest: das von M ausgesandte Lichtsignal erreicht Punkte A und B wie vorher – ungleichzeitig (Abbildung IV), weil sich die Übertragungsstrecken jeweils verkürzen/verlängern.

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Abb. IV: Der blaue Pfeil zeigt die Bewegungsrichtung des Stabes AB. Die Pfeile, welche vom Punkt M in Richtung AB ausgehen, zeigen den Weg des Lichtsignals in Richtung und gegen die Richtung der Bewegung des Stabes. Es ist ersichtlich, dass das Licht die Punkte A und B nicht gleichzeitig erreicht.

Doch betrachten wir nun das von den Spiegeln reflektierte Licht zurück im Punkt M. Wir stellen erstaunliches fest: beide bei A und B reflektierten Anteile des ursprünglich von M ausgesandten Lichtsignals erreichen Punkt M absolut gleichzeitig, und zwar unabhängig von der Geschwindigkeit, mit der sich System A-M-B bewegt (Abbildung V).

Um denselben Betrag nämlich, um den, anhand der Bewegung, die Teilstrecke M-A für das Lichtsignal kürzer wird, wird diese bei der Bewältigung der „reflektierten“ Strecke A-M, anhand derselben Bewegung, länger; und umgekehrt: um denselben Betrag, um den sich die Strecke M-B anhand der Bewegung, für das Lichtsignal verlängert, verkürzt sich diese bei der Bewältigung der „reflektierten“ Strecke B-M. Dies bedeutet, dass die aus M ausgesandten Lichtimpulse zwar bei den Spiegeln A und B zu jeweils unterschiedlichen Zeiten ankommen, aber, durch die Spiegel reflektiert, dennoch gleichzeitig bei M empfangen werden (Abb. V).

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Abb. V: Der blaue Pfeil zeigt die Bewegungsrichtung des Stabes AB. Die Pfeile jeweils violett und rot dargestellt, zeigen die Richtung der Lichtsignale, welche entsprechend vom Punkt M in Richtung der Punkte AB ausgesandt und von den Punkten AB in Richtung M reflektiert werden.

Der Aufbau meines Gedankenexperiments vervollständigt die einsteinsche Definitionsanordnung insofern, als dass es mit ihrer Hilfe möglich ist, die genaue MESSUNG der Gleichzeitigkeit der bei A und B ankommenden Signale durchzuführen, und ihre Gleichzeitigkeit nicht bloß als logische Konsequenz der physikalischen Voraussetzungen und der Experimentanordnung selbst anzunehmen.

Meine Vervollständigung der Einsteinschen Experimentanordnung verändert ihre ursprüngliche Struktur nicht – die Signale werden wie in der Anordnung Einsteins versendet und erreichen die von Einstein vorgegebenen Punkte ordnungsgemäß. Sie ist daher legitim. Sie korrigiert allerdings Einsteins Resultate diametral und macht es unmöglich, Einsteins Schlussfolgerungen die Relativität betreffend als logisch konsequent zu betrachten.

Meine Anordnung ist ein stichhaltiger Beweis dafür, dass die Einsteinsche „Definition der Gleichzeitigkeit“ unvollständig formuliert ist. Dies ist auch der Beweis dafür, dass die gesamte Spezielle Relativitätstheorie auf einer falschen physikalischen Grundlage beruht…die Gleichzeitigkeit ist offensichtlich invariant gegenüber dem Relativitätsprinzip.

Wir haben erkannt, dass die von Albert Einstein formulierte „Definition der Gleichzeitigkeit“ deshalb (konsequenterweise) zu falschen Folgerungen führt.

Die Gleichzeitigkeit kann nicht (zumindest nicht anhand der Einsteinschen „Definition der Gleichzeitigkeit“) als relativ betrachtet werden. Somit darf aber die Theorie Einsteins kaum als „Relativitätstheorie“ bezeichnet werden.

Damit betrachte ich die These der vorliegenden Untersuchung als bestätigt.

Was innerhalb eines Bezugssystems als gleichzeitig konstatiert wird, ist auch, aus anderen Bezugssystemen heraus betrachtet, gleichzeitig, vorausgesetzt man definiert die Gleichzeitigkeit vollständig (als vollständig betrachte ich die von mir formulierte Definition der Gleichzeitigkeit: »Gleichzeitig geschehen diejenigen Ereignisse, welche innerhalb einer und derselben Gegenwart sich ereignen«.

Bonus: Die Gleichzeitigkeit, welche in meiner Experimentanordnung im Punkt M konstatiert wird, gilt als Punktgleichzeitigkeit in jedem Bezugssystem.

Der Beweis der absoluten Gleichzeitigkeit.

Die festgestellte Punktgleichzeitigkeit soll für jedes Punktepaar gelten.

Wir gehen zunächst ähnlich wie Einstein vor, und stellen uns die Aufgabe, eine verlässliche Methode der Gleichzeitigkeitsbestimmung zwischen zwei beliebigen Punkten zu finden. Um das Gedankenexperiment übersichtlicher zu machen, setzen wir die Punkte A und B auf einer Geraden G (A bb. VI – 1).

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Zunächst überlegen wir uns die Methode nach der wir vorgehen wollen und entscheiden uns, welch ein Wunder, für dieselbe Methode, die Einstein in seiner oben aufgeführten Definition der Gleichzeitigkeit verwendete. Wir messen den Abstand zwischen A und B und setzen einen Punkt M genau in der Mitte zwischen ihnen (Abb. VI-2) .

Nun bemerken wir, dass, wenn wir einen Punkt M‘ auf G setzen, der genauso weit entfernt von B ist, wie B von M, so muss zwischen den Punkten M und M‘ nach der obigen „Definition der Gleichzeitigkeit §1.“ eine Gleichzeitigkeitsrelation bestehen (Abb. VI – 3). Konsequenterweise müssten sich auf G zwei Gleichzeitigkeitsebenen ergeben: die zwischen den Empfangspunkten A,B,A‘,B‘,A“,B“ und die zwischen den M-Sendepunkten jeweils untereinander.

Im Punkt 4 der Abbildung VI erscheint ein Widerspruch: betrachten wir die Punkte A,B,A‘, welche in einem Gleichzeitigkeitsverhältnis stehen, so entdecken wir, dass dieses Verhältnis nicht bestehen kann, wenn wir eine Strecke A A‘ konstruieren und den Punkt B als ihren Mittelpunkt und Quelle der Lichtimpulse bestimmen (denn dann darf Ereignis B nicht mit den Ereignissen A A’ gleichzeitig sein). Dann nämlich stünden die Punkte A und A‘ nach wie vor im Gleichzeitigkeitsverhältnis, während aber Punkt B, von dem das Licht Kugelförmig ausgesandt wäre (um Punkte A und A’ gleichzeitig zu erreichen).
Punkt B befindet sich aber bereits im Gleichzeitigkeitsverhältnis mit A und A‘, und zwar anhand früherer Operation. Es ist klar, dass die Konsequenz nur die sein kann, dass alle Punkte auf der Geraden G Paarweise zueinander im Verhältnis der Gleichzeitigkeit stehen (also sämtliche Ereignisse auf G gleichzeitig stattfinden). Diese Entdeckung erlaubt uns folgende Überlegung anzustellen.

Der Beweis.

These: Zwischen zwei beliebig voneinander entfernten Punkten (unter sämtlichen Punktepaaren des Universums) besteht stets ein Verhältnis der Gleichzeitigkeit.

Beweis: Da zwei beliebige Punkte A und B immer durch den Raum getrennt sind, ist es denkbar, eine Strecke zwischen ihnen zu ziehen, deren Endpunkte sie sind. Es lässt sich auch der Mittelpunkt M dieser Strecke finden und es lässt sich vorstellen, dass gerade aus dem Mittelpunkt M, Lichtimpulse kugelförmig ausgesandt werden. Konstanz der Lichgeschwindigkeit im Vakuum vorausgesetzt, erreichen die Lichtimpulse Punkte A und B stets gleichzeitig, unabhängig davon, wie weit diese voneinander entfernt sind, d.h. wie lang ihre Verbindungsstrecke ist. Dies gilt jedes Inertialsystem. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Mittelpunkt des Systems immer im Mittelpunkt der Strecke platziert ist

Konsequenz: Wenn aber die Gleichzeitigkeit zwischen beliebigen Punktepaaren im gesamten Universum vorstellbar ist, dann ist auch vorstellbar, dass das ganze Universum gleichzeitig ist, denn man kann es sich als aus unzählbar vielen Punktepaaren bestehend vorstellen, deren Gleichzeitigkeit unter sich nach vorgestellten Methode zu konstatieren ist.

Wenn aber das ganze Universum gleichzeitig ist, dann ist die Zeit absolut. Die Zeit, nicht die Uhrzeit!

Konsequenzen.

Die Relativität als aussagenlogisches Konzept.

Man bemüht sich Raum und Zeit portabel zu machen (Armbanduhr, Meterstab), während folgendes gilt:

Ausschliesslich Dinge im Sinne von „Körpern“, „Feldern“ „Informationen“, „Wirkungen“, „Aussagen“ werden durch den Raum unter Zeitverlust übertragen, nicht etwa die Referenz-Kontexte der Übertragung: der Raum und die Zeit selbst.

Eine relative Zeit und ein relativer Raum wären in der Tat übertragbar, wie etwa Aussagen. Wie Aussagen besäßen sie auch Attribute „wahr“ und „falsch“ (die Relativität meint, dass bestimmte Aussagen über Bezugssysteme, z.B. über die Gleichzeitigkeit der Ereignisse, abhängig von den Umständen und abhängig vom Bezugssystem „wahr“ oder „falsch“ sein können…ein entscheidender Umstand der Relativität der Bezugssysteme ist daher der Wahrheitswert der mit ihnen verknüpften Aussagen.
Da die Relativitätstheorie mit „Relativität“ der Zustände operiert, muss sie eine aussagenlogische Theorie sein. Sie beschreibt die Welt aussagenlogisch und nicht so, wie die Welt wirklich ist (die Welt ist nicht nach dem Muster „wahr/ falsch“ / „Tertium non Datum“ konstruiert).

Die Relativitätstheorie besitzt den Anspruch, widerspruchsfrei konstruiert zu sein, und die Zustände der Natur adäquat wiederzugeben. Dies ergibt einen Widerspruch:

These: Der Begriff „Wahrheit“ ist kein adäquat beschreibender Begriff innerhalb der Natur. Der Grund dafür ist es, dass in der Natur keine „Falschheit“ existiert.

Beweis:
Die Existenz der Wahrheit ist durch die Existenz der Falschheit bedingt. Die zweite existiert ausschliesslich im Rahmen der nach Aussagenlogik sinnvoll konstruierten Aussagen, nicht aber als ein Element der von der Sprache unabhängigen „Naturordnung“.

Die Ebene, auf der sich die logische Ambivalenz zwischen den Naturelementen abspielt, ist die Existenz und die Nichtexistenz der Dinge – nicht die jeweilige Wahrheit und Falschheit ihrer Existenz (respektive Nichtexistenz). Die „Wahrheit“ und die “ Falschheit “ charakterisieren ausschliesslich Beschreibungen der Natur (Aussagen). Ein Baum, der am Strassenrand steht, kann nicht falsch sein, genauso wie ein Mensch, der irgendwann im Universum geboren ist.
Nichts, was in einem bestimmten Moment ein Bestandteil des Universums ist, kann ungeschehen gemacht werden (falsch „werden“). Entsprechend: etwas, was nie ein Bestandteil des Universums gewesen ist, kann nicht zu seinen Elementen gezählt werden. Die Falschheit existiert daher nicht im Kontext des Universums und seiner Bestandteile – in diesem Kontext existiert ausschliesslich die Wahrheit (der Existenz und/oder der Nichtexistenz). Die Falschheit existiert ausschliesslich im Kontext der Beschreibungen (Aussagen). Diese können durchaus sowohl die Falschheit, als auch die Wahrheit beinhalten.

Die Tatsache, dass ein Ding nicht existiert, ist kein Beweis seiner Falschheit. Seine Nichtexistenz ist genauso ein Existenzzustand, wie seine Existenz – seine Nichtexistenz ist nämlich ein Teil der Wahrheit über den Zustand des Universums.

Die Wahrheit im Sinne des Gegenteils der Falschheit, betrifft den Inhalt der Aussagen. Die Wahrheit im Sinne des Gegenteils der Falschheit, betrifft daher nicht den Zustand des Universums.

Fazit: nichts, was im Universum existiert oder nicht existiert, kann falsch sein. Der Wahrheitbegriff, der auf Dinge des Universums bezogen wird, der sich aber nicht aus dem Begriff der Falschheit ableiten lässt, ist daher sinnlos.

Die Begriffe „Wahrheit“ und „Falschheit“ entstehen in der Aussagenlogik und betreffen ihre Objekte (Aussagen) – sie charakterisieren nicht innerhalb der Natur, qed.

Konsequenz: Nichts, keine Beschreibung, keine Behauptung, keine Hypothese, keine Theorie, welche die Natur und Naturprozesse im Kontext ihrer „Wahrheit“ oder „Falschheit“ behandelt, beschreibt oder reproduziert die Natur. Ihre Beschreibung der Natur muss geradezu inadäquat sein, denn die Natur kann gar nicht im Kontext ihrer „Wahrheit“ oder „Falschheit“ betrachtet werden. Dieser Kontext ist für sie inadäquat.

Fazit: Die Gleichzeitigkeit ist nicht relativ auch die Zeit nicht. Die Relativitätstheorie ist eine mathematisch-aussagenlogische Konstruktion, welche Natur beschreibt.
Keine Beschreibung tangiert Natur (siehe hier).