iLogik. Theorie der Zeit XXXII: Die Formen der Raumzeit. Die formale Widerlegung des Exklusivanspruches der relativistischen Zeitvorstellung.

von Maciej Zasada

Wikipedia:

„Der Newtonsche Zeitbegriff liegt auch heute noch dem Alltagsverständnis des Phänomens zugrunde, obwohl sich durch viele Präzisionsmessungen (in Verbindung mit scharfen logischen Schlüssen) erwiesen hat, dass nicht Newton, sondern Einstein „Recht hatte“[…]“Durch die Entdeckungen im Zusammenhang mit der Relativitätstheorie musste der newtonsche Begriff der absoluten Zeit aufgegeben werden.“

„…der Begriff der absoluten Zeit musste aufgegeben werden…“

Soweit Wikipedia…

134.) These: Im logischen Raum der vorstellbaren Tatsachen existieren nebeneinander zwei unabhängige Maßstäbe der Zeit: ein absoluter und ein relativistischer. 

Beide Maßstäbe haben ihren eigenen Gültigkeitsbereich. Die Gültigkeit des relativistischen Zeitmaßstabs schließt jedoch die Gültigkeit des absoluten Zeitmaßstabs nicht aus. Beide Vorstellungen stehen nämlich in keinem ausschliessendem „Entweder-Oder“-Verhältnis – sie bestehen vielmehr unabhängig voneinander, bedingen sich aber gegenseitig und bedingen dadurch die Existenz des räumlich und zeitlich divergierten Universums, d.h. eines Universums, zu dessen Eigenschaften mindestens eine räumliche und eine zeitliche Diversität gehört.

134.01.) Zwei Formen der Raumzeit: Wir unterscheiden zwischen [1] der Raumzeit als einem starren (nichtdynamischen) geometrischen Platzhalter, der das materielle Universum, aber auch das, was sich eventuell außerhalb des Universums befindet, enthält (der Zeitmaßstab dieser Raumzeit ist universalgültig und absolut), und [2] der eigentlichen Raumzeit des materiellen Universums im Sinne Einsteins, innerhalb deren die Materie und sämtliche Bestandteile des Universums enthalten sind (diese dynamische Raumzeit ist ein anderer Begriff für ein materielles Universum als solches). Der Zeitmaßstab dieser Raumzeit ist punktbezogen und relativistisch.

134.01.1.) Der Grund der Existenz zweierlei Formen der Raumzeit: Die Notwendigkeit der Existenz beider Formen der Raumzeit ergibt sich in unserem Modell unmittelbar daraus, dass wir außerhalb des Universum sowohl Raum als auch Zeit…aber keine Bezugspunkte vermuten, welche zueinander in Relation stünden.

Die Tatsache, dass wir die Raumzeit außerhalb des Universums für einen starren und einen absolut leeren „Platzhalter“, oder anders ausgedrückt, für eine geometrische Voraussetzung eines sich räumlich und zeitlich ausbreitenden (dynamischen) Universums halten (unabhängig davon, welches Modell des dynamischen Universums wir bevorzugen: dieses breitet sich dimensional aus), determiniert die Form dieser Raumzeit als eines nichtdynamischen (starren) und an sich absoluten Koordinatensystems.

Die Tatsache, dass wir ferner das Universum als effektiv dimensionslos (in sich hinein kollabierend) betrachten (siehe hier), bestimmt, dass das Platzhalter-Modell der Raumzeit [1] tatsächlich aufrechterhalten werden kann, da diese Raumzeit keine Bezugspunkte enthalten muss, auch dann nicht, wenn unser Universum nicht als das einzige innerhalb dieser Raumzeit existierte…

Unser Modell erlaubt die Annahme eines Universums innerhalb der Platzhalter-Raumzeit (welche selbst ein rein geometrisches Gebilde ist, und als solches eine Struktur besitzt, die ohne die Eigenschaft eines materiell Seienden auskommt, daher sehr gut mit dem Begriff „Nichts“ identifizierbar ist), welches effektiv dimensionslos, d.h. räumlich nicht vorhanden wäre. Ein in sich hinein kollabierendes Universum (oder Universen), welches bloß einen gemeinsamen geometrischen Punkt mit der Platzhalter-Raumzeit (mit dem Nichts) besäße, existierte zwar für sich intern, wäre aber innerhalb der Platzhalter-Raumzeit trotzdem nicht seiend (ein solches Universum könnte innerhalb des Nichts existieren und die absolute Leerheit des Nichts nicht einmal stören)…

134.01.2) Das Problem der logischen Wahrheit der Theorie: Anhand der oben gestellten These, lassen sich die grundlegenden Aussagen der Relativitätstheorie infrage stellen. Dies verwundert nicht – diese Aussagen müssen sich, wie alle anderen Aussagen, notwendig infrage stellen lassen, denn logisch unterliegen auch sie dem Mechanismus der Aussagenlogik. Diese ist aber ein System der Falschaussagenverwaltung, dessen Funktion es ist, einerseits die Wahrheit als einen essenziellen logischen Wert zu etablieren, andererseits die Wahrheit der Falschaussagen zu konstruieren (durchzusetzen) und diese, durch Argumente verfestigten Falschaussagen, als vollwertige und vollständige Wahrheiten (z.B. wissenschaftliche Theorien) eine Zeitlang zu erhalten.

134.1) Behauptung: Im Absoluten sind sämtliche Aussagen der Aussagenlogik, darunter auch die Grundaussagen beider Relativitätstheorien, darunter auch die Interpretationen der quantenmechanischen Effekte, falsch.

Das, was in der Welt wahr ist, sind die Existenzen, korrekt aufgestellte Gleichungen, Maschinen, Konstrukte und endgültige Erkenntnisse der Falschheit, sonst gar nichts: keine Bezeichnungen, keine Interpretationen und keine Aussagen.

134.1.1) Beweis: Die Relativität der Raumzeit innerhalb eines dynamischen Universums [2], ergibt sich aus der starren Universalität der Zeit und des Raumes innerhalb der starren und absolut leeren Platzhalter-Raumzeit [1].

Nur anhand der universellen Zeitrechnung, können die relativen Zeit- und Raumunterschiede angenommen, gemessen und/oder berechnet werden. Bei der Messung einer beliebigen Entfernung zwischen zwei Punkten A und B spielt nämlich der Maßstab, mit dessen Hilfe diese Entfernung gemessen wird; die Perspektive des Punktes, an dem der Maßstab angelegt (beispielsweise A); und der Punkt, dessen Entfernung für die punktuelle Perspektive A ermittelt wird (B), eine Rolle.

Wäre die absolute Zeitrechnung nicht vorhanden, wäre ausschließlich eine punktuelle Relativität von bewegtem A bezogen auf B (bewegt oder nicht) und umgekehrt möglich, keine universelle Relativität, welche erlaubt, eine Relativität von A und B bezogen sowohl aufeinander, als auch auf ein externes (starres) Koordinatensystem anzunehmen (Beispiel GPS- oder  ein beliebiges zukünftiges Positionierungssystem, bei dem, neben den relativistischen Abweichungen von der Normzeit, gerade die absolute, d.h. innerhalb der Messung universalgültige Zeit gültig wird).

134.1.1.1) Anmerkung zu GPS: Es wird zwar behauptet, dass die Gültigkeit der Speziellen Relativitätstheorie anhand der Funktionsweise des GPS-Systems bewiesen wird, doch dies ist nur zur Hälfte wahr. Das GPS-System funktioniert nämlich vor Allem deshalb, weil die Zeitgrundlage der Positionsberechnung darin absolut ist (der systeminterne Zeitimpuls des GPS-Systems, also seine systeminterne „Gegenwart“, gilt universell für alle teilnehmenden Satelliten und Instanzen: das GPS-System operiert mit einer absoluten Zeitlichkeit). Die Positionsbestimmung mittels GPS erfordert also einer universell synchronisierten (absoluten) Zeit. Die Zeit zu „synchronisieren“ bedeutet aber nichts anderes als ihr eine absolute und universalgültige Gegenwart zugrunde zu legen. Wenn die Errichtung eines Systems der räumlichen (interstelaren) Positionsbestimmung irgendwann notwendig sein wird (und zwar dann, wenn Reisen im All alltäglich werden, wie das heutige Autofahren etwa), dann wird sich die Notwendigkeit der Unifikation des Zeitimpulses im gesamten Raum des Universums von alleine ergeben; dann wird sich die Position im Raum anhand des relativen, ortsabhängigen Zeitunterschiedes, bezogen auf das absolute Impuls der Zeit, berechnen lassen; dann wird die Existenz der absoluten Zeit und der universalgültigen Gegenwart im Raum des Universums selbstverständlich sein. Warum nicht jetzt?

134.2) Postulat: Wir postulieren die Existenz einer universell gültigen, absoluten Zeit als einer logisch anzunehmender Notwendigkeit, einerseits um die Gültigkeit des Modells der relativen Zeit, andererseits um die Existenz des räumlich und zeitlich divergierten Universums zu erklären (genau hier werden wir mit Identität des Denkens und des Seins par excellence konfrontiert).

134.2.1) Anmerkung zur Gültigkeit der relativen Zeit im Hinblick auf die Gültigkeit der normativen Absolutheit: Wenn wir etwa von Gravitation als einer Krümmung der Raumzeit sprechen, dann operieren wir bereits mit einem Modell der Abweichung von der universalgültigen Norm (wir können uns die gekrümmte Raumzeit nur dann singulär vorstellen, wenn wir uns die Raumzeit ansonsten als eben (oder flach), d.h. nicht gekrümmt, vorstellen, bzw. wir sind in der Lage eine Krümmung nur innerhalb einer nichtgekrümmten Umgebung erkennen – die Ebenheit der Raumzeit ist die Norm oder der modellhafte Standardzustand, in dem sich die Raumzeit im „ausbalancierten“ „Normalzustand“ befindet. Dieser Standardzustand gilt als ein Richtwert, an dem wir uns sowohl beim Definieren (ART), als auch beim vergleichenden Erkennen der Gravitation (Gravitationswelle) halten, und an dem wir uns auch dann halten, wenn wir das auszudrücken versuchen, was wir mit bloßem Begriff „Gravitation“ bezeichnen möchten.

Dasselbe gilt für den Begriff der „Relativität“: wenn wir diesen Begriff in ein Zeitmodell einführen, dann nehmen wir stets absolute Werte als einen Maßstab der Relativität der Zeit. Wir können nur mittels der absoluten Zeitwerte den Maß an Zeitrelativität ermitteln.

Wie wollen wir denn, unter diesen Umständen, den Begriff der absoluten Zeit aufgeben?

134.3) Anmerkungen zum Wesen der Gegenwart:

134.3.1) Behauptung: Die Existenz der absoluten Zeit ist nicht nur innerhalb eines Modells wesentlich, sondern notwendig für die materielle Existenz eines Universums wie dieses.

134.3.1.1) Beweis: Die Existenz der absoluten Zeit ist logisch durch die Existenz der allgemein gültigen Gegenwart bedingt.

Wenn wir uns das Universum als einen Organismus, als ein thermodynamisch abgeschlossenes System vorstellen und wenn wir uns vorstellen, dass dieser Organismus einen konkret in der Zeit ermittelbaren Anfang hatte, dann müssen wir von einer universalgültigen Gegenwart einerseits, andererseits von einer konkreten Dauer dieses Organismus seit seinem Anfang sprechen.

Die Vorstellung einer allgemein gültigen Gegenwart ist die Konsequenz der Urknall-Hypothese. Wenn sich der Urknall, in welcher Form auch immer, tatsächlich ereignete, dann galt dieser als die erste gemeinsame Gegenwart für sämtliche Elemente des neuentstandenen Universums. Dieser Augenblick ist bis heute ein gemeinsamer zeitlicher Bezugspunkt für sämtliche Instanzen der Gegenwart des Universums.

Die bloße Existenz der Instanzen der Gegenwart, determiniert die Existenz des Raumes, denn die Elemente des Universums, welche sich zeitlich und geometrisch (als Bestandteile der „geometrischen Konstellation sämtlicher Objekte, Ereignisse und Zustände„) auf diese Instanzen beziehen, räumlich von ihnen getrennt sein müssen, denn sonst bestünde zwischen ihnen gar kein Unterschied.

134.3.1.2) Konsequenz: Die Existenz des Raumes ist einerseits die logische Voraussetzung der Existenz der voneinander getrennten Gegenwartsinstanzen, andererseits ist sie (die Existenz des Raumes) die logische Konsequenz der Gegenwart.

Existieren Instanzen derselben Gegenwart getrennt im Raum, dann ist davon auszugehen, dass eine universelle (absolute) Gegenwart, welche gemeinsam für diese Instanzen ist, im Raum existiert.

Existiert aber eine universell gültige Gegenwart, dann ist davon auszugehen, dass eine absolute Zeit eine existierende Tatsache ist.

Wären die Instanzen der Gegenwart nicht voneinander (räumlich) getrennt, so wären sie nicht voneinander verschieden. Sobald nämlich mehr als ein Element (z.B. zwei Punkte) im Raum existieren, ist die Existenz des Raumes, der sie trennt und in dem ihre jeweiligen gegenwartsbezogenen Konstellationen stattfinden, als ihre Existenzvoraussetzung, notwendig.

Die Konstellation der Gegenwartsinstanzen ist wie die Konstellation der Sterne: jede Gegenwartsinstanz ist von Vergangenheit umgeben, wie der Stern vom Raum umgeben ist. Dieser Vergleich ist sehr wohl wörtlich zu nehmen, wir wissen nämlich bereits, dass die Begriffe „Vergangenheit“ und „Raum“ dasselbe bedeuten.

Der Ausschluss des Begriffes der absoluten Zeit war etwas voreilig gewesen, finden Sie nicht auch?

Der klasisch-logische Ausschlussgedanke existiert offenbar auch dort, wo man ihn gar nicht vermutet. Es ist gut, sich dessen bewusst zu sein und begrifflich opponieren.

Wer in der Lage dazu ist.