These:
Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse kann nicht relativ, d.h. vom zeitlichen und räumlichen Punkt der Betrachtung abhängig sein – sie muss absolut sein – wie die Gegenwart, in der sie stattfindet. Den Rest des Beitrags lesen »
Zusammenfassung: Es werden hier Gründe dafür genannt, warum die Definition von Einstein, welche, um den Begriff der Gleichzeitigkeit abzugrenzen, mit einem starren Stab, statt mit den mitgeführten Uhren operiert, die einzige, aus physikalischer Sicht, zulässige Definition der Gleichzeitigkeit ist. Ferner werden hier der Beweis der Unvollständigkeit dieser Definition und der Beweis für die Absolutheit der Gleichzeitigkeit geführt. Anschliessend wird auf die Verbindung zwischen dem Relativitätsgedanken und der Aussagenlogik aufmerksam gemacht (dialektischer Aspekt der Relativität). Den Rest des Beitrags lesen »
Martin Bäker schrieb:
„Und ich habe dir mehrfach gesagt und gezeigt, dass das bloße Ersetzen von zwei Punkten entlang einer Linie durch eine Kugeloberfläche in 3D weder neu, noch besodners interessant ist, weil das schon jeder weiß (siehe auch die verlinkte Internetseite).“
Dass Dinge „bekannt“ sind, bedeutet nicht, dass sie auch richtig verstanden und richtig interpretiert werden. Der Tag-und-Nacht-Rhythmus ist seit Menschenbedenken bekannt, trotzdem wurden seine Ursachen in altem Ägypten anders interpretiert, als heute. Den Rest des Beitrags lesen »
Zusammenfassung: Es wird hier u.a. über den Umstand diskutiert, ob neben der bezugsbedingten (relativen), auch eine bezugsfreie (absolute) Gleichzeitigkeit existieren kann. Den Rest des Beitrags lesen »
Zusammenfassung: Es werden hier Definitionen der Gegenwart, der Gleichzeitigkeit und der Zeit vorgestellt. Es wird zudem die Komplementarität der Begriffe „Gegenwart“ und „Gleichzeitigkeit“ behandelt und es wird ein neuer Begriff in die Physik eingeführt. Den Rest des Beitrags lesen »
„Wir könnten weiter an die geozentrische Theorie glauben und trotzdem voranschreiten. Die Arbeit der Astronomen würde darunter zwar leiden, weil einige ihrer Resultate auf falschen Annahmen beruhen würden…aber vor allem würden wir nie etwas über die innere Natur der Dinge erfahren“
Nikola Tesla
Es ist offensichtlich von entscheidender Bedeutung für die Exaktheit der schliessenden Logik, dass die Wahrnehmung und die Vorstellung einerseits und der tatsächliche Zustand andererseits, einander gleichkommen.
Diese Korrespondenz sollte vor allem in den erkannten Naturprinzipien ihren Ausdruck finden. Eine theoriebildende Wissenschaft sollte sich daher vorrangig mit der Erlangung der logischen Prinzipiensicherheit befassen.
Abstract: Es wird hier versucht, die Aufmerksamkeit des Lesers auf das fundamentale Problem der Erkenntnis zu lenken.
1.1) Eingangsthese 1.: Wird über die Mathematik gesprochen (und nicht etwa gerechnet), so wird nicht mathematisch, sondern sprachlich (aussagenlogisch) operiert.
Die mathematische Sprache betrifft keine Worte, sondern Zahlen und ihre Beziehungen, ihre Symmetrien, ihre Ordnung.
Spricht man aber über Mathematik (spricht man über mathematische Objekte und deren Zusammenhänge), so bedient man sich der Sprachlogik und nicht der nummerischen Ordnungslogik.
Die mathematische Sprache betrifft ausschliesslich Zahlen. Kein Wort der sprachlichen Beschreibung kann die Mathematik exakt referenzieren. Genau genommen: kein solches Wort kann die Mathematik wirklich betreffen.
Für die Musik gilt analog: die Sprache der Musik betrifft und beinhaltet ausschliesslich Töne.
1.1.1) Erkenntnis 1.: Keine von den heutigen Wissenschaften ist von der Sprachkritik zu unterscheiden.
Es gibt keine Wissenschaft, die ausschliesslich eigensprachig operieren würde. Jede moderne Wissenschaft operiert allgemeinsprachlich. Jede moderne Wissenschaft, nicht bloß Philosophie, ist daher von der Sprachkriti nicht zu unterscheiden.
1.1.2) Erkenntnis 2.: Jeder Satz, der über Mathematik, über Physik, über Musik, über Malerei, über Tanz, über Materie, über Essen etc. handelt, wird durch die Gesetze der Sprachlogik bestimmt.
1.1.3) Erkenntnis 3.: Kein Satz, der von irgendetwas anderem, als von Sprache handelt, handelt von irgendetwas anderem als Sprache.
…oder finden Sie etwa, dass ein Satz, der über Musik von Ligeti handelt, irgend etwas mit dieser Musik zu tun hat (im Sinne einer locker verstandenen Adäquatheit)?
Um zu überprüfen, ob eine beliebig genaue und beliebig gelungene sprachliche Beschreibung von Ligetis „Lontano“ adäquat sei, müsste sich anhand dieser Beschreibung Ligetis „Lontano“ rekonstruieren lassen. Eine Rekonstruktion anhand der sprachlichen Beschreibung kann aber musikalisch genauso wenig gelingen, wie etwa mathematisch oder kulinarisch.
Dann hat aber kein Satz, der über Musik, über Physik, über Biologie oder über Ballet handelt, konkret mit Musik, mit Physik, mit Biologie oder Ballet zu tun…Mit was dann…?
1.2) Motto (Axiom), Kurt Gödel (1. Unvollständigkeitssatz):
„Jedes hinreichend mächtige, rekursiv aufzählbare formale System ist entweder widersprüchlich oder unvollständig.“
Unser Motto handelt von Aussagensystemen und ist Sprachkritik.
Die Komplementarität der „Entweder-Oder-Beziehung“ ist im gödelschen Unvollständigkeitssatz bitte wörtlich zu nehmen.
1.2.1) Erkenntnis 4.: Fast alles, was Kurt Gödel über Mathematik und ihre Logik schrieb, schrieb er über Sprache und ihre Logik.
1.2.1.1) Verallgemeinerung: Die „Erkenntnis 4.“ bezieht sich auf sämtliche Autoren der Wissenschaft und auf sämtliche Gegenstände der sprachlichen Beschreibung.
1.3) Behauptung 1.: Jedes konsistente Aussagensystem (jede Theorie), welches die Mechanismen der Aussagenlogik bemüht, um eigene Widerspruchsfreiheit zu fundamentieren, ist notwendig unvollständig.
Dies bedeutet, dass hinreichend mächtige, konsistente Aussagensysteme stets unvollständig sind, denn ihre Vollständigkeit lässt sich aus ihrer Konsistenz prinzipiell nicht ableiten (Es existiert keine kausale Verbindung zwischen der Widerspruchsfreiheit einer Aussage und ihrer Vollständigkeit (sprich: ihrer Wahrheit) – vielmehr existiert eine umgekehrte Kausalität: die zwischen der Widerspruchsfreiheit einer Aussage und ihrer Unvollständigkeit).
Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass vollständige Aussagen notwendig widersprüchlich sind, denn es lässt sich aus ihrer Vollständigkeit keine Widerspruchsfreiheit ableiten.
Anmerkung: Ungeachtet dessen gilt heute aber, und zwar sowohl im Alltag, als auch in der Wissenschaft und Logik: die Widerspruchsfreiheit einer Aussage (Theorie) sei die erste Voraussetzung ihrer Wahrheit.
Erkenntnis 5.: Das Konsistenzprinzip der Aussagenlogik erweist sich als ein fundamentales epistemologisches Problem.
Dieses Problem ist fundamental, denn ausschliesslich eine vollständige Aussage, bzw. ein vollständiges Aussagensystem (Theorie) kann auch mit einer Wahrheit gleichgesetzt werden. Eine unvollständige Aussage, bzw. eine unvollständige Theorie, auch die schlüssigste, kann jederzeit um neue Aspekte ergänzt werden, auch und besonders um solche, welche imstande sind, sie selbst infrage zu stellen…
Radikalisierung: Jede widerspruchsfreie Theorie wird sich (früher oder später) als unvollständig erweisen.
Radikalisierung: Das Konsistenzkriterium erlaubt es, unvollständige Aussagensysteme, serienmäßig, als wahre Theorien einzuführen. Ihre jeweilige „Wahrheit“ gilt jedenfalls solange die logischen Mittel nicht ausreichen, um ihre Unvollständigkeit zu erkennen.
Radikalisierung: Es ist auszuschliessen, dass eine sprachlich gelagerte Theorie zugleich konsistent und vollständig sein könnte.
Radikalisierung: Beschreibt eine wissenschaftliche Theorie widerspruchsfrei, beschreibt und interpretiert sie aussagenlogisch.
Wenn eine wissenschaftliche Theorie konsistent ist, dann beschreibt sie notwendig unvollständig, denn sie beschreibt die Wirklichkeit aussagenlogisch. Eine inkonsistente Theorie besäße freilich keinen aussagenlogischen Sinn, denn die Konsistenz eine aussagenlogische Wahrheitsprämisse ist, welche sowohl jeden Satz, als auch jedes hinreichend mächtige Aussagensystem betrifft. Eine aussagenlogische Beschreibung muss daher widerspruchsfrei sein, um aussagenlogisch sinnvoll zu sein. Eine Konsistenz, welche die Wirklichkeit, die Töne oder die Zahlen betrifft, stellt sich aber gar nicht in der Natur. Eine vollständige Beschreibung der Natur, der Musik oder der Mathematik dürfte die Konsistenz, daher die Aussagenlogik, gar nicht tangieren. Andernfalls müsste die Natur aussagenlogisch angelegt sein (andernfalls müsste die Natur eine Aussage sein).
Dies ist überhaupt der Punkt: man hält grundsätzlich alles, wovon gesprochen wird, für Objekte der Sprache, denen man berechtigterweise und nach Belieben Aussagenattribute (wie etwa Konsistenz) zuweisen kann. Sprachobjekte müssen widerspruchsfrei wie die Aussagen sein, auch dann, wenn das, wovon gesprochen wird, fast nie die Sprache ist. Deshalb verlangen wir etwa, dass die Natur, dass Gott, dass das Universum, wie die Aussagen, widerspruchsfrei konstruiert sind…Die „Objekte der Sprache“ können aber meistens gar nicht unter dem Aspekt „Konsistenz“ betrachtet werden.
Radikalisierung: Die Erkenntnis der Widerspruchsfreiheit einer Theorie ist daher gleichbedeutend mit der Erkenntnis ihrer Unvollständigkeit.
Die Erkenntnis der Unvollständigkeit einer Theorie wird, dadurch dass wir bei dieser meistens mit einer zusammengesetzten und im Zuge des langwierigen Erkenntnisprozesses entstandenen aussagenlogischen Einsicht zu tun haben, fälschlicherweise mit der „Konsolidierung der erlangten Erkenntnis“ verwechselt.
Erkenntnis 6.: Da jede unvollständige Theorie falsch ist (s. Kommentar zur „Erkenntnis 5.“ für Erläuterung), kann keine unvollständige Theorie die Wahrheit derjenigen Folgetheorie begründen, welche sie ergänzt oder ersetzt. Vielmehr gilt für eine solche Theorien-Sukzession das Prinzip: „Ex falso quodlibet“.
Nur diejenigen Theorien sind vollständig, welche eine unmittelbare Adäquatheit mit der Wirklichkeit aufweisen (wie etwa experimentell bestätigte, in aussagenlogischem Sinn inkonsistente und anhand der Beobachtung der Phänomene entstandene Quantentheorie), und nicht etwa diejenigen, deren eigene aussagenlogische Konsistenz, sich aufgrund mittelbarer Adäquatheit mit Wirklichkeit zeigt (wie etwa Relativitätstheorie, deren Konsistenz sich in sie anhand der künstlich erzeugter Phänomene hineininterpretieren lässt). Die Wirklichkeit (die Natur) hat mit logischer Konsistenz der Theorien nichts zu tun (genausowenig übrigens, wie die konsistenten Theorien mit der Natur: die Natur lässt sich, wie gesagt, gar nicht unter dem Gesichtspunkt „Konsistenz“ betrachten!).
Behauptung 2.: Die unvollständigen Theorien werden nicht universallogisch (d.h. im Rahmen des Absoluten), sondern aussagenlogisch (d.h. im Rahmen der Widerspruchsfreiheit) vervollständigt.
Wir sind fälschlicherweise von der Tatsache überzeugt, dass wir mit jeder folgenden Theorie, der endgültigen Wahrheit näher stehen.
Es erscheint uns, dass im Laufe der Zeit neue und leistungsfähigere Theorien, alte und unvollständige Theorien ersetzen. In Wirklichkeit werden jedoch alte und unvollständige Theorien durch neue unvollständige Theorien vervollständigt.
Wir erkennen nicht, dass mit der Etablierung der neuen Theorien, die Unvollständigkeit stets übertragen wird. Wir erkennen nicht, mit welchem grundsätzlichem erkenntnistheoretischen Problem wir zu tun haben. Solange die Widerspruchsfreiheit nämlich als ein alles entscheidendes Kriterium der Wahrheit funktioniert, solange werden wir notwendig mit unvollständigen Theorien zu tun haben, deren prinzipielle Unvollständigkeit (Falschheit) im Zuge mühevoller Beweisarbeit erkannt werden muss, obwohl sie vor jeder Überprüfung und vor jeder Vervollständigung feststeht.
Durchaus tragisch ist hier die Konstatierung der Undurchführbarkeit des Projektes der Erkenntnis-Konsolidierung (ähnlich tragisch war zur Gödels Zeiten die Konstatierung der Undurchführbarkeit des Projektes der Vervollständigung der Grundlagen der Mathematik).
Für jede Aussage sei es eine sprachliche, sei es eine mathematische, musikalische, tänzerische etc. existiert ein Bereich, in dem keine Fehler und keine Widersprüche erkannt werden können.
Dieser Bereich ist die jeweilige reine Form dieser Aussage.
Fehler und Widersprüche sind Konsequenzen der Existenz der inhaltlichen Äquivalenzen, welche es erlauben, verschiedene Aussagen und Bedeutungen miteinander in Vergleich (in einen gemeinsamen logischen Kontext) zu setzen.
Nehmen wir die Sprache: der Satz „Dieser Satz ist falsch“ ist als ein Satz einwandfrei. Erst als begonnen wird, seine Bedeutung und die Bedeutung seines Gegenteils zu interpretieren, zeigt sich seine berühmte Widersprüchlichkeit.
Apriorisch und prinzipiell muss jedoch auch für die Form dieses konkreten Satzes gelten: kein Satz ist falsch.
Auf der Ebene der reinen Sprache ist nämlich jeder korrekt formulierter Satz wahr, auch ein solcher, der eine Lüge transportiert. Ein falscher Satz ist nämlich in dem Sinne wahr, als er informiert – eine Information ist aber prinzipiell wahr, bzw. die Begriffe „wahr“ und „falsch“ haben im Bezug auf sie keinen Sinn…im Sinne einer Information als reine Form ist jede Aussage, ist jeder Ton, ist jede Zahl richtig, unabhängig von dem Wahrheitswert ihres jeweiligen Inhalts.
Die Ambiguität des „Entweder-Oder“ der „Wahrheit“ und der „Falschheit“ zeigt sich sobald Sprache nicht zum eigenen Thema referiert (d.h. nicht informiert), sondern benennt und/oder interpretiert.
Die Repräsentanz ist das tückischste Merkmal der Sprache. Das Problem liegt darin, dass die sprachliche Repräsentanz häufig (immer) mit der nichtsprachlichen Präsenz der Sprachobjekte verwechselt wird. Deshalb erscheint es möglich, das sprachlich Unausdrückbare, sprachlich zu umschreiben. Deshalb spricht man über Musik und Mathematik, über Wahrheit und Falschheit, über Gott…man spricht darüber, nur weil es möglich, nicht aber weil es sinnvoll ist.
Behauptung 3.: Entweder ist alles Behauptete wahr (damit unabhängig vom Wahrheitsbegriff) oder die behauptete Wahrheit besitzt keinen Wert, außer den vergleichenden (etwa statistischen).
Im ersten Fall spielt der Begriff „Wahrheit“ keine Rolle, im zweiten ist er, anhand der durch Kurt Gödel erkannten Komplementarität, inadäquat (denn der Begriff „Wahrheit“ hat an sich nur dann Sinn, wenn er vollständig bezeichnet – keine widerspruchsfreie Aussage kann aber, wie wir erkannt haben, dieser Voraussetzung genügen).
Das Prinzip: die Sprache liefert die Möglichkeit, Dinge abzubilden. Sie liefert aber keine Sicherheit der Adäquatheit der Abbildung. Die Sprache ist vor allem keine „Menge“, welche echte Elemente der Abbildung enthält.
Die Sprache beinhaltet nämlich nichts, außer sich selbst. Sie ist in der Hinsicht der Malerei ähnlich. Die Malerei enthält auch keine Gegenstände, welche sie abbildet. Das, was Sprache und Malerei enthalten, sind bloße Abbildungen.
Wenn man die Sprache als reine Form verstehen will, dann existieren in ihr überhaupt keine Widersprüche. Die Widersprüche zeigen sich, wie erwähnt, nur, wenn real existierende Gegenstände (Objekte der Beschreibung) mit ihren sprachlichen Äquivalenzen (Abbildungen: Begriffen) gleichgesetzt werden.
Für den berühmten Satz „Ich bin falsch“ gilt dementsprechend folgendes: die Sprache beinhaltet an sich keine Sätze…ein Satz als Bestandteil der Sprache, ist bereits eine Abbildung eines Objektes.
Generell gilt: worüber gesprochen werden kann, existiert grundsätzlich als Begriff, als eine sprachliche Repräsentanz. Sprachlich betrachtet gibt es aber keinen Unterschied zwischen der Bedeutung der Substantive „Satz“ und „Auto“ – beide repräsentieren Objekte. Bei der Gelegenheit bemerken wir, dass es im Sinne der Sprache keine Unterschiede zwischen den realen und den sprachlichen Objekten (Repräsentanzen) gibt, wohl aber zwischen den Objekten und ihren Begriffen (Abbildungen).
Erkenntnis 7.: Jedes sprachlich ausdrückbare und sprachlich ausgedrückte Wissen betrifft die Unvollständigkeit.
Dies ist dann einleuchtend, wenn man erkennt, was der Gegenstand der Sprache ist.
Behauptung 4.: Der Gegenstand der Sprache ist sie selbst.
These: Keine konsistente, sprachlich formulierende Theorie beschreibt (daher) vollständig (die Wahrheit).
Beweis für die prinzipielle Inadäquatheit der Sprache: Da der Gegenstand der Sprache sie selbst ist, kann der Gegenstand der sprachlichen Beschreibung nur sie selbst sein, keine Mathematik, keine Physik, keine Musik in ihrem jeweilig reinen Sinn.
Beweis für die prinzipielle Unvollständigkeit der konsistenten Theorien: Eine Theorie ist dann konsistent, wenn sie in einem widerspruchsfreien Kontext steht. Die Sprache bezeichnet aber kontextfrei, denn kein Kontext kann ein echter Bestandteil der Sprache sein. Den Kontext einer Aussage bezeichne ich daher als ein „semantisches Objekt“ der Sprache, wie die Substantive „Satz“ oder „Auto“. Eine Theorie, welche allgemeinsprachlich beschreibt, ist daher unvollständig (referiert am Thema vorbei).
Behauptung 5.: Jede konsistente Theorie erhebt den Wahrheitsanspruch, keine von ihnen beschreibt aber vollständig.
Solange die Unvollständigkeit der konsistenten Wahrheit unentdeckt bleibt, scheint jede konsistente Theorie, die Wirklichkeit widerspruchsfrei zu beschreiben. Die Entdeckung ihrer Unvollständigkeit zeigt jedoch, dass eine endgültig vollständige, konsistente Beschreibung, mit den Mitteln der Äquivalenzsprache, welche sich an den außersprachlichen Inhalten (Logik, Mathematik, Physik, Musik, Tanz etc.) orientiert, nicht erreichbar ist (fehlende denotative Äquivalenz).
Erkenntnis 8.: Wenn Theorien aus Prinzip widerspruchsfrei sind, und genau aus diesem Grund außerstande sind, die Wahrheit vollständig zu beschreiben, dann spielt die Widerspruchsfreiheit überhaupt keine Rolle im Prozess der Wahrheitsfindung. Einerseits kann nämlich die Wahrheit nicht widerspruchsfrei sein, andererseits kann es keine adäquate, aussagenlogisch argumentierende Theorie geben, welche inkonsistent und dadurch potenziell vollständig wäre.
In Folgendem werden zwei Aussagensysteme in Hinblick auf ihre disqualifizierende Unvollständigkeit untersucht. Im ersten Teil werden wir uns mit dem fundamentalen Begriff der „Gleichzeitigkeit“ innerhalb der Speziellen Relativitätstheorie von Albert Einstein, im zweiten mit dem Begriff der Zahl Null, welche die Grundlage des „Leermengenaxioms“ des ZF-Axiomensystems der Mathematik bildet, befassen. Wir werden damit zeigen, wie radikal und destruktiv sich die Unvollständigkeit auf die Kohärenz der Aussagensysteme auswirkt.
Damit aber die positive Dynamik unserer Sprachtheorie (neben ihrer dekonstruierenden Energie) aufgezeigt werden kann, werden wir die Bemühung unternehmen, die inkonsistente Quantentheorie um die bisher unentdeckten Aspekte zu vervollständigen. Wir werden damit im dritten Teil zeigen, dass die unerbittliche Radikalität in der Erkennung von Prinzipien durchaus positive Aspekte besitzen kann.
Die Sprache als Mittel der Wissenschaft muss nämlich nicht prinzipiell als falsch betrachtet werden, wenn man um ihre prinzipielle Untauglichkeit ausreichend informiert ist, und sie korrekt und exakt anwendet.
Zusammenfassung: Es wird genau das behandelt, was der Titel verspricht.
Definition der Gleichzeitigkeit im Vakuum:
„Es seien A, B zwei Punkte des Inertialsystems K, etwa die Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes, dessen Mittelpunkt M sei. Von M werde ein Lichtsignal nach allen Seiten ausgesandt. Das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zwingt uns zur Festsetzung, dass die Ankunft des Lichtsignals in A und die Ankunft in B gleichzeitig seien. Damit haben wir eine physikalisch sinnvolle Definition der Gleichzeitigkeit gewonnen.“
A. Einstein
Die Gleichzeitigkeit erweist sich hier, außer dass sie, verständlicherweise, zurecht, als eine physikalische Eigenschaft der Systeme bezeichnet wird, als eine „geometrische Eigenschaft“ zweiter Ordnung.
(Setzt man die Konstanz der Lichtgeschwindigkeit und die „Sendevorrichtung“ der kugelförmigen Lichtimpulse als eine axiomatische Bedingung der Konstruktion voraus, und dann, gerade aus Grund ihrer Selbstverständlichkeit, sogleich aus dieser entfernt, so erweist sich, in Folge, die Symmetrie der Punkte-Anordnung als entscheidend für die Ermittlung und für die Bestimmung ihrer Gleichzeitigkeit…s. hier).
Die geometrische Anordnung der Punkte, erweist sich also genauso gut dazu geeignet, die Gleichzeitigkeit bezogen auf die Form der Signalfront (der Lichtimpulse) zu ermitteln, wie die durch Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum bedingte Kugelförmichkeit der Licht-Signalfront innerhalb der physikalischen Anordnung A-M-B.
Es zeigt sich also, dass die Dreh-Symmetrie bezüglich eines Symmetrie-Mittelpunktes, als geometrische Eigenschaft, zur Bestimmung der Gleichzeitigkeit der geeigneten Punkte der Mannigfaltigkeit verwendet werden darf.
Es ist zu beachten, dass eine Gleichzeitigkeit sämtlicher Punkte, welche sich innerhalb ein und derselben Gegenwart auf der gesamten kugelförmigen „Oberfläche“ der Signalfront eines aus M ausgesandten Lichtsignals befinden, unter diesen Umständen notwendig angenommen werden muss (Gleichzeitigkeit der gesamten Signalfront). Die Tatsache, dass wir hier, wie Albert Einstein, bloß einige wenige Punkte dieser „Signalfront-Oberfläche“ betrachten, welche diesem Kriterium tatsächlich genügen (hier: Punkte A und B), ist zufällig und sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es von solchen geeigneten Punkten auf der Kugeloberfläche einer Signalfront unendlich viele geben muss.
Vereinbarungen:
1. Eine sich vom Symmetrie-Mittelpunkt M in alle Richtungen ausbreitende Licht-Signalfront ist aufgrund der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum stets M-symmetrisch und kugelförmig.
2. Jeder Punkt einer aus M ausgehenden, kugelförmigen und M-symmetrischen Licht-Signalfront ist innerhalb ein und derselben Gegenwart (innerhalb einer „Momentaufnahme“) gleichzeitig mit jedem anderen Punkt dieser Licht-Signalfront, denn jeder Punkt, der durch die Licht-Signalfront erfasst wird, wird aufgrund der angenommenen omnidirektionalen Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum, gleichzeitig mit jedem anderen geometrisch günstig gelegenen Punkt, von der gleichmäßig fortschreitenden, kugelförmigen, M-symmetrischen Licht-Signalfront erfasst.
3. Wenn die besagte Signalfront sämtliche geometrisch günstig gelegenen Punkte innerhalb ein und derselben Gegenwart erfasst, dann spielt die Bewegung und die Bezugszugehörigkeit der betroffenen Punkte keine Rolle (keine Relativität der Gleichzeitigkeit), denn es existiert innerhalb einer Gegenwart prinzipiell keine Bewegung und, außer der geometrischen, auch keine kausale Verbindung.
Konsequenzen:
Ausgehend von der geometrischen Konstruktion (VII) der Anordnung A-M-B und von dem von Einstein definierten Begriff der Gleichzeitigkeit, können wir aufgrund der getroffenen Vereinbarungen folgendes behaupten:
Wird innerhalb der Anordnung A-M-B eine weitere Strecke konstruiert, welche gleich lang wie die Strecken MA und MB ist, mit dem Mittelpunkt M der Strecke AB als einem Ende, so liegt das andere Ende dieser Strecke (C) innerhalb der potenziellen Licht-Signalfront-Oberfläche.
Für die Gleichzeitigkeit der Punkte bezüglich M erweist sich also nicht (nur) ihre Seitensymmetrie bezüglich Mittelpunktes M ihrer Entfernungsstrecke, sondern überhaupt jede Symmetrie der Punkte bezüglich M. Punkt M muss sich also nicht, wie noch von Einstein gefordert, auf der Verbindungsstrecke in der Mitte zwischen den Endpunkten A und B befinden, um zu gewährleisten, dass die von ihm ausgehende Lichtsignale Punkte A und B (und C) gleichzeitig erreichen. Punkt M soll bloß symmetrisch (gleich weit entfernt) bezüglich AB(C) platziert sein, um die Gleichzeitigkeit dieser Punkte zu indizieren.
Auch dann wenn nach gleichem Muster, wie in der Abbildung VIIi, eine Strecke wie MD konstruiert wird (VIIii), werden die Punkte C und D aus demselben Grund gleichzeitig bezüglich ihres Symmetrie-Mittelpunktes M, wie die Punkte A und B.
Stachel:
Aufgrund einer von der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit bedingten Kugelförmigkeit der Licht-Signalfront und aufgrund der angenommenen Konstanz der Lichtgeschwindigkeit an sich, ist die Behauptung Einsteins, dass das aus dem Mittelpunkt M ausgesandte Lichtsignal, bloß die beiden Enden (AB) des geradlinigen Stabes gleichzeitig erreicht, unvollständig.
Vollständig und widerspruchsfrei wäre die Behauptung, dass die Licht-Signalfront sämtliche Punkte gleichzeitig erfasst, welche (innerhalb ein und derselben Gegenwart) gleich weit von M entfernt sind.
Widersprüchlich ist dabei die geometrische Konstruktion der Definition Einsteins: wie wir der Abbildung VIIii leicht entnehmen können, erfüllt die Verbindung BD (rot gezeichnet) die Bedingung der Gleichzeitigkeit, nicht aber die von Einstein definierte. Die Bezugsebene der Gleichzeitigkeit darin, ist die Symmetrie der Punkte B und D bezüglich M. Diese ist aber keine von Einstein verlangte Seitensymmetrie bezüglich eines Punktes, der „auf einer Verbindungsstrecke“ in „der Mitte“ „zwischen“ p,q platziert ist.
Ein weiterer Widerspruch zeigt es sich auch darin, dass zwischen B und D ein zusätzlicher Symmetrie-Mittelpunkt m definiert werden könnte, welcher der Definition Einsteins genügen würde, obwohl die Punkte B und D anhand ihrer Ausrichtung bezüglich M bereits als gleichzeitig zu bezeichnen wären (VIIiii). Die Punkte B und D würden somit jede Verbindung mit ihrem Symmetriemittelpunkt M verlieren und einem komplett anderem physikalisch-geometrischen System angehören. Ihre Gleichzeitigkeit mit den Punkten A und C könnte gänzlich unerkannt bleiben.
Dies würde nicht passieren, wäre die anfangs zitierte Definition vollständig formuliert.
Wir haben somit gezeigt, dass die Definition der Gleichzeitigkeit von A. Einstein unvollständig ist, und (deshalb) auf Widersprüche führt, qed.
Vollständig formulierte Definition der Gleichzeitigkeit:
Zwei oder mehr beliebige Punkte A,B,C werden dann gleichzeitig von einer sich im Vakuum mit Lichtgeschwindigkeit ausbreitenden, kugelsymmetrischen Signalfront erfasst, wenn sie im Augenblick der Erfassung identische Distanz zum Symmetrie-Mittelpunkt M dieser Signalfront besitzen. Identische Distanz der Punkte A,B,C zum Symmetrie-Mittelpunkt M, zusammen mit dem Prinzip der Konstanz der Vakuum-Lichtgeschwindigkeit determinieren, dass die Ankunft des Lichtsignals in A, in B und in C gleichzeitig erfolgt.
Notiz: Wenn zwei oder mehr Punkte innerhalb ein und derselben Gegenwart von einer sich aus ihrem gemeinsamen Symmetrie-Mittelpunkt M ausbreitenden Licht-Signalfront L erfasst werden, dann sind diese Punkte, als eine Konstellation, kugelsymmetrisch um M angeordnet – nur in diesem Fall ist es nämlich möglich, dass sie von L gleichzeitig erfasst werden.
Bevor wir dazu übergehen, die Konsequenzen der unvollständig formulierten „Definition der Gleichzeitigkeit“ auf den konstruierten Begriff der Relativität zu betrachten, widmen wir uns zum letzten Mal der Unvollständigkeit innerhalb der Einsteinschen Definition. Unsere Entdeckung und ihre Konsequenzen müssen nämlich möglichst deutlich artikuliert werden, damit die Bedeutung der besagten Definition, nach über einem Jahrhundert überwiegend unkritischer Perzeption, richtig verstanden und skeptisch reflektiert wird.
Folgende Definition der Gleichzeitigkeit von Albert Einstein ist zentral für die gesamte Relativitätstheorie. Anhand dieser Definition lässt sich nämlich erkennen, dass Gleichzeitigkeit relativ sei, womit der Begriff der „Relativität“ im großen Stil in die Physik eingeführt werden kann.
Es seien A, B zwei Punkte des Inertialsystems K, etwa die Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes, dessen Mittelpunkt M sei. Von M werde ein Lichtsignal nach allen Seiten ausgesandt. Das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zwingt uns zur Festsetzung, dass die Ankunft des Lichtsignals in A und die Ankunft in B gleichzeitig seien. Damit haben wir eine physikalisch sinnvolle Definition der Gleichzeitigkeit gewonnen.“
A. Einstein
In der Abbildung VII ist die in der Einsteinschen Definition konstruierte Anordnung dargestellt. Was ist nun an der Einsteinschen Definition unvollständig?
Wird „aus dem Mittelpunkt M der Strecke AB nach allen Seiten ein Lichtsignal ausgesandt“, so ist die „Signalfront“ dieses Lichtsignals aufgrund der vorausgesetzten Konstanz der Lichtgeschwindigkeit perfekt kugelförmig. Aufgrund dieser Voraussetzung kann angenommen werden, dass nicht nur Punkte AB, sondern sämtliche Punkte, deren Entfernung zum Mittelpunkt der Kugelsymmetrie um M dieselbe ist, von dem aus M ausgesandten Lichtsignal gleichzeitig erreicht werden (es handelt sich bspw. um sämtliche Punkte, die sich auf der gestrichelten Kreislinie der obigen Modellabbildung VII befinden).
Unvollständig (nicht falsch!) an Einsteins Definition ist daher die Betrachtung, dass nur Punkte AB vom Lichtsignal, das aus dem Mittelpunkt M ausgesandt wird, gleichzeitig erreicht werden, während vielmehr sämtliche Punkte, die bezüglich M kugelsymmetrisch angeordnet sind, von demselben Lichtsignal gleichzeitig erfasst werden müssen.
Der Unterschied scheint winzig und der Umstand trivial, doch wir werden gleich sehen, dass die Konsequenzen dieser Unvollständigkeit beachtlich und durchaus relevant für die Empfindung des definierten Begriffes sind.
Die Unvollständigkeit der Definition von A. Einstein entspricht folgender Analogie (ursprünglich von Martin Bäker auf http://scienceblogs.de/hier-wohnen-drachen formuliert):
»Einstein sagt: “Zwei Leute sind gleich alt, wenn sie am gleichen Tag Geburtstag haben.”
Du sagst: “Diese Definition ist unvollständig, weil ja auch mehr als zwei Leute am gleichen Tag Geburtstag haben können.”
Ist richtig, aber erstens offensichtlich und zweitens für den betrachteten Fall von zwei Leuten irrelevant.«
Auch wenn dies „offensichtlich“ ist, so ist es nicht „irrelevant“, denn betrachtet man das Problem der „Gleichaltrigkeit“ so wie Einstein, kommt man nicht um die Widersprüche herum, welche, betrachtet man das Problem wie ich, gar nicht erst auftreten.
Wird nämlich erkannt, dass Mark und Moritz deshalb „gleichaltrig“ sind, weil sie am gleichen Tag geboren sind, so kann folgende Definition der „Gleichaltrigkeit“ formuliert werden.
„Ist A am selben Tag desselben Jahres wie B geboren, so sind A und B gleichaltrig.“
Um die Gleichaltrigkeit zweier Menschen festzustellen, würde also ausreichend sein, ihre Geburtsurkunden zu vergleichen.
Mit unserer widerspruchsfreien „Definition der Gleichaltrigkeit“ bestimmen wir allerdings nicht nur, wie eine gegebene Gleichaltrigkeit erkannt werden kann, sondern, mittelbar, die Methode der „universellen“ Gleichaltrigkeitsbestimmung. Diese besagt, dass um die Gleichaltrigkeit zweier Menschen A und B zu konstatieren, ihre beiden Geburtsurkunden verglichen werden müssen. Stimmen die Geburtsdaten paarweise überein, so ist das jeweilige Menschenpaar AB gleichaltrig.
Die Methode der „Gleichaltrigkeitsbestimmung“, welche aus der unvollständig formulierten „Definition der Gleichaltrigkeit“ abgeleitet wird, wie die Methode der „Gleichzeitigkeitsbestimmung„, welche aus der unvollständig formulierten „Definition der Gleichzeitigkeit“ abgeleitet wird, sind selbst unvollständig, denn sie bestimmen, eindeutig unvollständig, wie die Tatsache der „Gleichaltrigkeit“, bzw. „Gleichzeitigkeit“ konstatiert wird. Die besagten Methoden erlauben es nämlich nicht, die Phänomene „Gleichaltrigkeit“ und „Gleichzeitigkeit“ ganzheitlich zu begreifen.
Dadurch, dass die Einsteinsche „Definition der Gleichzeitigkeit“ eindimensional formuliert ist („Es seien A, B zwei Punkte des Inertialsystems K, etwa die Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes“), während sie modellhaft für die Erkenntnis aller Gleichzeitigkeitsverhältnisse innerhalb des dreidimensionalen Raumes angewandt wird, entscheidet sich die Unvollständigkeit des definierten Begriffes der Gleichzeitigkeit an sich. Die unvollständige Methode bestimmt in diesem Fall die Unvollständigkeit der Erkenntnis (dieses wird bald relevant sein, und zwar bei der Bestimmung der Unvollständigkeit des Begriffes der sich aus der Anordnung der Definition ergebenden „Relativität der Gleichzeitigkeit“)
Unsere zusammengeschusterte „Definition der Gleichaltirigkeit“ ist also in demselben Sinn unvollständig, wie die „Definition der Gleichzeitigkeit“ von Albert Einstein. Beide Definitionen sind widerspruchsfrei, doch sie lassen jeweils außer Acht, dass sämtliche Menschen, die am gleichen Tag geboren sind, gleichaltrig sind, sowie dass außer A und B unendlich viele günstig gelegene Punkte vom demselben Lichtsignal gleichzeitig erfasst werden.
Diese offensichtliche (und in der Tat triviale) Unvollständigkeit ist einem Denkfehler gleich – unerkannt generiert sie nämlich schwerwiegende, ja, unverzeihliche Widersprüche.
Schauen wir uns folgende Graphik an:
Wenn wir einen Symmetriemittelpunkt M definieren und um ihn die Punkte ABCD kreissymmetrisch anordnen, dann sind wir berechtigt zu behaupten, dass bezogen auf M alle Ereignisse in ABCD gleichzeitig erfolgen (und zwar deshalb, weil die Signalfront eines aus M ausgesandten Lichtsignals, die Punkte ABCD gleichzeitig erreichen würde).
Stellen wir uns nun den Symmetrie-Mittelpunkt M der Anordnung VIIiii als Sonne vor und die Punkte B und D entsprechend als Erde und Mond. Konstanz der Lichtgeschwindigkeit und Gültigkeit des oberen Symmetriebildes vorausgesetzt, müssten die Uhren auf Erden und auf dem Mond, bezogen auf den Mittelpunkt ihrer Symmetrie – die Sonne – (die übrigens ein perfekter Strahler kugelförmiger Signalfronten ist) absolut synchron laufen. Wir wären anhand der M-Symmetrie der Erde und des Mondes bezüglich Sonne berechtigt zu behaupten, dass zwischen den irdischen Ereignissen und denen, die auf dem Mond erfolgen, eine absolute Gleichzeitigkeit besteht.
Die Relativitätstheorie behauptet aber, dass zwischen Erde und Mond (und überhaupt) gar keine absolute Gleichzeitigkeit bestehen kann.
Laut der Relativitätstheorie sind wir berechtigt, die Ereignisse in ABCD nur in ihrem eigenen M-symmetrischen Bezugssystem als gleichzeitig zu betrachten.
Der Widerspruch zeigt sich klar: abhängig davon, ob wir Erde (B) und Mond (D) im gleichen Bezugssystem, oder in verschiedenen Bezugssystemen betrachten, müssen die Ereignisse, welche auf Erden und auf dem Mond erfolgen als gleichzeitig und/oder als nicht gleichzeitig betrachtet werden…
Dies nur weil die Grundlage des Gleichzeitigkeitsbegriffs unvollständig formuliert ist (nur weil Erde und Mond sich zugleich als Bestandteile desselben und [oder besser gesagt: ausschliesslich] als Bestandteile zweier verschiedenen Bezugssysteme betrachten lassen).
Was würde sich daran ändern, würden wir die Definition der Gleichzeitigkeit wie folgt vervollständigen…
Vollständig formulierte Definition der Gleichzeitigkeit:
Zwei oder mehr beliebige Punkte A,B,C,D werden dann gleichzeitig von einer sich im Vakuum mit Lichtgeschwindigkeit ausbreitenden, kugelsymmetrischen Signalfront erfasst, wenn sie im Augenblick der Erfassung identische Distanz zum Symmetrie-Mittelpunkt M dieser Signalfront besitzen. Identische Distanz der Punkte A,B,C,D zum Symmetrie-Mittelpunkt M, zusammen mit dem Prinzip der Konstanz der Vakuum-Lichtgeschwindigkeit determinieren, dass die Ankunft des Lichtsignals in A, in B, in C und in D gleichzeitig erfolgt.
…Wir wären (dann) freilich in der Lage, sämtliche Punkte der Konstellation AMBCD als Bestandteile desselben Bezugssystems zu betrachten, denn wir wären so nicht durch die “Eindimensionalität” der Einsteinschen Definition (welche die Konstatierung der Gleichzeitigkeit ausschliesslich zwischen Ereignispaaren vorschreibt und ausschliesslich solche erlaubt) beschränkt. Dadurch wären wir allerdings konsequenterweise berechtigt, die Existenz der absoluten Gleichzeitigkeit zwischen Erde und Mond zu postulieren.
Unmöglich? Durchaus möglich und legitim.
Bonus: Für diejenigen von Ihnen, die an das System der SRT trotzdem festhalten und seine „interne“ Konsistenz behaupten, also für diejenigen, die behaupten:
„Ob Ereignisse gleichzeitig sind, hängt vom Bezugssystem ab. So ist es und so muss es in der SRT auch sein“:
.
.
These: Mittels der Einsteinschen Definition lässt sich nicht nur die Relativität der Gleichzeitigkeit beweisen, sondern auch ihr Gegenteil!
Beweis: Betrachten wir zunächst (noch einmal) die Abbildung VII:
In der Abbildung VII wird, wie bereits erwähnt, die von Einstein konstruierte Anordnung bildlich dargestellt: (zusammengefasst») aus dem Mittelpunkt M der Strecke AB wird „nach allen Seiten“ ein Lichtsignal ausgesandt. Konstanz der Lichtgeschwindigkeit vorausgesetzt, erreicht dieses die Endpunkte A und B gleichzeitig.
Die Abbildung scheint eindeutige Sprache zu sprechen: sie illustriert eine allen Anschein nach widerspruchsfrei formulierte Definition der Gleichzeitigkeit von Albert Einstein…
These: Diese Definition, neben der bereits erwähnten Tatsache, dass sie unvollständig formuliert ist, ist aber (auch) widersprüchlich.
Beweis: „Es seien A, B zwei Punkte des Inertialsystems K, etwa die Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes, dessen Mittelpunkt M sei. Von M werde ein Lichtsignal nach allen Seiten ausgesandt. Das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zwingt uns zur Festsetzung, dass die Ankunft des Lichtsignals in A und die Ankunft in B gleichzeitig seien.“
Es werde ein Lichtsignal von A in Richtung B ausgesandt, und zwar genau in dem Augenblick, in dem aus M ein Lichtsignal „nach allen Seiten“ ausgesandt wird. Das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zwingt uns zur Festsetzung, dass die Ankunft des gleichzeitigkeitsindizierenden Lichtsignals aus M und die Ankunft des Lichtsignals aus A, im Punkt B nicht gleichzeitig erfolgen.
Das aus A ausgesandte Lichtsignal habe nämlich im Vergleich zu dem aus M ausgesandten Lichtsignal eine doppelt lange Strecke zu bewältigen (A: A-M, M-B / M: M-B). Werden aber beide Signale im demselben Augenblick ausgesandt, dann kann ihre Ankunft bei B, unabhängig von der Länge der Strecke AB, nicht gleichzeitig sein.
Dies ist zwar trivial und allgemein bekannt, dies ist aber bis heute nicht konsequent und vor Allem nicht zu Ende gedacht.
Die Tatsache, dass die Signale, welche zugleich aus A und aus M versandt werden, nicht gleichzeitig bei B eintreffen beweist nämlich nicht weniger, als die Existenz der absoluten Gleichzeitigkeit.
Es besteht nämlich eine per Definitionem konstatierbare Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B vor dem Eintreffen der lichtgeschwindigkeitsbedingten (kausalen) Signalübertragung zwischen A und B.
Abbildung VIIi: Es werden im demselben Augenblick zwei Lichtsignale in Richtung B ausgesandt: A-B und M-B. Das Signal M-B (schwarz) treffe bei B noch vor dem Signal A-B (rot) ein (schwarz ct = 1, rot ct = 2). Die Gleichzeitigkeit der Punkte AB, welche in bezug auf den Symmetriepunkt M gilt, gilt somit absolut, vor der lichtgeschwindigkeitsbedingten.
Die innerhalb der Relativitätstheorie gültige Behauptung, Gleichzeitigkeit pflanze sich, wie jeder Effekt, wie jede Ursache und jede Wirkung höchstens mit Lichtgeschwindigkeit fort, wird somit, mittels einer die Relativitätstheorie konstituierenden Definition, widerlegt.
Wir erkennen: es gibt eine absolute Gleichzeitigkeit, welche noch vor der kausal bedingten Gleichzeitigkeit konstatiert wird, denn die Punkte AB einerseits gleichzeitig von dem aus M ausgesandten Lichtsignal erreicht werden (womit ihre Gleichzeitigkeit konstatiert wird), andererseits erreicht das aus A in Richtung B ausgesandte Lichtsignal den Punkt B nach der Ankunft des gleichzeitigkeitsindizierenden Lichtsignals aus M. Es wird somit die absolute Gleichzeitigkeit der Punkte A und B konstatiert vor ihrer kausal- oder signalbedingten Gleichzeitigkeit. Dies bedeutet, dass innerhalb der Einsteinschen Definitionsanordnung, ein Mechanismus der absoluten Gleichzeitigkeit existiert, welcher vor der kausalbedingten Gleichzeitigkeit greift und so den in der Relativitätstheorie allgemein geltenden Gesetzen widerspricht, qed.
Es steht also fest: die Existenz der absoluten Gleichzeitigkeit ist offensichtlich. Zum Beispiel zwischen den Ereignissen, die zugleich auf Erden und auf dem Mond oder zugleich auf Erden und in der Andromeda-Galaxie stattfinden.
Diese Erkenntnis ist nicht trivial, sie verändert die Verhältnisse innerhalb der SRT gravierend, denn sie übt einen Einfluss auf die Sinnhaftigkeit der Einsteinschen Konvention der Uhr-Synchronisierung (1905).
»Nach Albert Einsteins Definition (1905) wird zum Zeitpunkt τ1 ein Lichtsignal von Uhr 1 [A] zur Uhr 2 [B] gesendet, woraufhin sofort, beispielsweise durch einen Spiegel, ein Lichtsignal zurückgesendet wird, dieses erreiche Uhr 1 zum Zeitpunkt τ2. Die Einstein-Synchronisation besteht nun darin, Uhr 2 so zu stellen, dass der Zeitpunkt der Reflexion (τ1+τ2)/2 ist.«
Wird ein Lichtsignal vom A in Richtung B im selben Augenblick versendet, indem das Lichtsignal aus M bei A empfangen wird (ct=1), so sollte der Zeit-Wert der Einsteinschen Uhr-Synchronisierungsformel mit dem Zeit-Wert, welcher sich aus der Definition der Gleichzeitigkeit ergibt, übereinstimmen. Diese Werte sind jedoch verschieden, denn der Zeit-Wert, welcher anhand der Gleichzeitgkeitsdefinition konstatiert wird, ein absoluter ist (absolut, weil er bei A und bei B jeweils identisch, und weil er parallel abrufbar ist, d.h. unabhängig von der Entfernung, gleichzeitig bei A und bei B konstatiert werden kann), während die Zeitwerte, welche sich aus der Einsteins Uhr-Synchronisierungsformel ergeben, lichtgeschwindigkeitsabhängig, daher bei A und bei B unterschiedlich und (zudem) seriell abrufbar sind.
In einfachen Worten ausgedrückt: In den Grunddefinitionen der Speziellen Relativitätstheorie ist ein Unterschied kodiert, den diese Theorie zu beseitigen angibt: der Unterschied zwischen zwei Empfindungen der Gleichzeitigkeit – zwischen der absoluten und kausal bedingten Gleichzeitigkeit.
Es wird darin (zudem) dem eigenen Postulat der Theorie widersprochen, dass die höchste Geschwindigkeit, mit der die Wirkungen übertragen werden, die Lichtgeschwindigkeit ist. Wie wir gezeigt haben, pflanzt sich die Gleichzeitigkeit instantan und parallel fort, während sich bloß ihre Signale, sequenziell und seriell ausbreiten.
Dieser Untersuchung stehen zwei Prinzipien der Relativitätstheorie zugrunde: das Prinzip der Relativität und das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit, sowie ein weiteres Prinzip, das besagt, dass jede Entfernungsbewältigung unter Zeitverlust erfolgt (unabhängig davon, dass die Bewegung der Lichtquelle bezogen auf die Bewegung des Empfängers keinen Einfluss auf den gemessenen Wert der Lichtgeschwindigkeit besitzt, ist die Geschwindigkeit des Lichtes endlich, daher kostet jede Entfernungsbewältigung Zeit, und zwar umso mehr, je länger die zu bewältigende Strecke ist). Zudem erachten wir ausschliesslich in weiterem Verlauf folgende „Definition der Gleichzeitigkeit §1.“ für zulässig. Andere von Einstein verfasste Definitionen, welche vorgeben imstande zu sein, mittels der lokal aufgestellten Uhren, die Gleichzeitigkeit der Ereignisse zu bestimmen, sind aus folgenden Gründen unzulässig.
Zwei Gründe, warum die Definitionen der Gleichzeitigkeit, welche lokal aufgestellte Uhren und Lichtsignale benötigen, physikalisch unzulässig sind.
Grund #1: Die Uhr zeigt eine Uhrzeit an.
Wir benutzen Uhren, wie wir Zollstöcke benutzen – sowohl die einen, als auch die anderen werden benutzt, um mittels möglichst genauer Maßstäbe, die (zeitlichen und räumlichen) Abstände zu messen. Uhren und Zollstöcke werden nicht dazu benutzt, um mittels möglichst genauer Maßstäbe, die Existenz der Abstände etwa zu registrieren oder zu belegen – sie sind schlichte Messinstrumente, anhand derer Angaben, sich bestimmte Aussagen über Zeit und über Raum treffen lassen. Sie sind aber keinesfalls Instanzen der Zeit und des Raumes.
Es verwundert mich daher, dass man auch in der modernen Deutung der Relativitätstheorie keinen deutlichen Unterschied zwischen den Begriffen „Uhrzeit“ und „Zeit“ setzt, zumal, andererseits, ein Unterschied zwischen “Raum”, in dem zwei Punkte A und B existieren und einem bestimmten “Abstand” zwischen diesen Punkten sehr wohl unterscheidet (man behauptet nicht, dass der „Raum“ zwischen den Punkten A und B etwa „x“ beträgt, man behauptet vielmehr „x“ ist der Wert des Abstandes zwischen A und B)
Dieser Abstand im Raum kann mittels eines Zollstocks bestimmt werden, was uns durchaus plausibel erscheint, denn die betreffenden Größen einerseits “Raum”, andererseits “Abstand” heißen. Dieselbe Korrelation müsste aber auch zwischen “Zeit” und einer bestimmten “Uhrzeit” existieren, denn genau das, was in der Raumdimension ein mittels eines Zollstocks bestimmter “Abstand” sei, sei in der Zeitdimension eine mittels einer Uhr bestimmte “Uhrzeit” (während man jedoch bei der Dimension Raum noch zwischen „Raum“ und „Abstand“ differenziert, behauptet man bei der Dimension Zeit, dass die Zeit selbst x beträgt (b. t = 0)…und meint das, was eine bestimmte Uhr anzeigt).
Der Grund, warum bedenkenlos Begriffe „Zeit“ und „Uhrzeit“ vermengt werden, ist einerseits die Tatsache, dass diese unglücklich ähnlich sind („Zeit“ als Wortwurzel), andererseits, dass der Aspekt des Unterschieds („Uhr“) genau das Instrument der Zeitmessung bezeichnet. Diese in deutschsprachigem Raum existierende, semantische Similarität entschied möglicherweise, wie Einstein (als Deutschsprachler) über die Gleichzeitigkeit und die Methode ihrer Bestimmung nachdachte…Es ist denkbar, dass Einstein in seiner Theorie gerade deshalb Begriffe „Zeit“ und „Uhrzeit“ als Synonyme gebraucht.
Wie dem auch sei: genauso wie es unzulässig ist, die Bedeutung der Begriffe “Raum” und “Abstand” zu unifizieren, muss es auch unzulässig sein, die Bedeutung der Begriffe “Zeit” und “Uhrzeit” zu unifizieren.
Die Benutzung der Uhren im Sinne zeitbestimmender Instanzen kommt daher einem logischen Kategorienfehler gleich. Die Uhren sind Uhrzeit-Anzeiger und können als solche nicht in den angedacht universalgültigen Definitionen als Definientia verwendet werden (in jeder universalgültigen Definition der Gleichzeitigkeit ist nämlich Zeit das Definiens). Die Gleichzeitigkeit zweier Ereignisse hat freilig mit einem einzigen Zeitpunkt zu tun: mit einer gemeinsamen für beide Ereignisse Gegenwart.
Grund #2: Die unregistrierbare Gleichzeitigkeit.
Dass Ereignisse gleichzeitig stattfinden, ist nicht davon abhängig, ob eine exakte Methode existiert, um ihre Gleichzeitigkeit zu registrieren. Vielmehr dadurch, dass in der heutigen Physik die höchste Signalgeschwindigkeit, die Geschwindigkeit des Lichtes im Vakuum ist, und die Methoden der Gleichzeitigkeitbestimmung auf dieser Geschwindigkeit basieren, sind sämtliche Methoden der Gleichzeitigkeitsbestimmung gerade durch diese Geschwindigkeit limitiert – nicht aber die Gleichzeitigkeit selbst! Für diese sind keine Signalgeschwindigkeiten bindend (die Gleichzeitigkeit ist nämlich keine physikalische Kausalität und kein Signal, sie wird nicht mittels eines Mediums „übertragen“…sie ist, wie es sich gleich zeigen wird, nicht „relativ“).
Ob ein Ereignis A auf Erden mit einem Ereignis B in der Andromeda-Nebel gleichzeitig geschieht, wird sich nach der relativistischen Methode frühestens in 2,5 Millionen Jahren zeigen, dass aber Ereignisse in der Andromeda-Nebel gleichzeitig mit den irdischen geschehen, steht außer Frage, denn was dort augenblicklich geschieht, passiert genau jetzt.
Aus dem Grund, dass sich eine Gleichzeitigkeit nicht anhand der bloßen Verfügbarkeit der Ereignis-Signale bestimmen lassen muss, erachte ich sämtliche Definitionen der Gleichzeitigkeit (und der Zeit „als Stellung eines kleinen Zeigers einer bestimmten Uhr…“), welche Einstein ersann und welche die Uhren und lokale Uhrzeiten in Verbindung mit Lichtsignalen benutzen, um die Relativität der Gleichzeitigkeit und der Zeit zu begründen, für unberechtigt. Diese determinieren durch ihren definitorischen Mechanismus die Entstehung der Relativität. Sie stellen keine Möglichkeit dar, die natürlich vorhandene Relativität der Systeme zu detektieren.
Die Vervollständigung einer universalgültigen Definition der Gleichzeitigkeit von A. Einstein.
Es existiert jedoch eine Einsteinsche „Definition der Gleichzeitigkeit“, welche ohne Uhren, ohne Uhrzeiten und ohne „Zeiger“, also universalgültig formuliert ist. Ich entscheide mich daher, gerade diese als relativistische Grunddefinition zu untersuchen, zumal physikalisch und logisch kein Unterschied zwischen dieser und den weniger universalgültig formulierten Definitionen existiert (die beschriebenen Effekte müssen sich mittels den nicht-universalgültigen Definitionen zeigen lassen, sonst wird ihre Unzulänglichkeit erwiesen).
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»Definition der Gleichzeitigkeit §1.«
„Es seien A, B zwei Punkte des Inertialsystems K, etwa die Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes, dessen Mittelpunkt M sei. Von M werde ein Lichtsignal nach allen Seiten ausgesandt. Das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zwingt uns zu der Festsetzung, dass die Ankunft des Lichtsignals in A und die Ankunft in B gleichzeitig seien. Damit haben wir eine physikalisch sinnvolle Definition der Gleichzeitigkeit gewonnen.“
Albert Einstein
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Gelingt es durch eine entsprechend definierte Gleichzeitigkeit, ihre Relativität zu beweisen, so ergibt sich konsequenterweise die Relativität der Zeit und im Endeffekt auch die Relativität des Raumes von selbst.
Und tatsächlich, es gelang Albert Einstein die Gleichzeitigkeit in §1. so zu definieren, dass ihre Relativität angenommen werden musste: der Kapitel „Die Relativität der Gleichzeitigkeit“ entstand und veränderte die Physik nachhaltig. Mit den philosophischen Auswirkungen dieser Entwicklung haben wir bis heute zu tun.
Soweit ich informiert bin, ist die folgende Vervollständigung dieses Gedankens noch nie publiziert. Mein Anreiz ist dabei nicht Albert Einsteins Werk zu diskreditieren oder zu Widerlegen. Die Relativitätstheorie ist eine schlüssige Theorie (nun gut, die Ptolemäische Theorie war auch schlüssig). Als eine aussagenlogisch konstruierte, widerspruchsfreie Theorie muss die Spezielle Relativitätstheorie jedoch unvollständig sein (s. meine Schrift „Widerspruchsfreiheit als Antiprinzip“ für Gründe dieser Behauptung). Diese Unvollständigkeit aufzuzeigen musste früher oder später gelingen. Mir gelang es in einem einzigen, dafür aber in einem sehr kritischen Punkt der Theorie.
Unsere Untersuchung wird unmissverständlich zeigen, dass auch oben aufgeführte, universalgültige “Definition der Gleichzeitigkeit §1.” von Albert Einstein unvollständig formuliert ist. Es lässt sich namentlich eine besondere und durchaus berechtigte Vervollständigung konstruieren, welche einen Zustand beschreibt, welcher zwar Bestandteil der Definition ist, welcher aber schliessen lässt, dass die Gleichzeitigkeit der Ereignisse in bewegten Bezugssystemen nicht etwa relativ, sondern absolut ist.
Diese Erkenntnis wird auf die Kohärenz der gesamten SRT eine Wirkung haben, denn ist ihre wichtigste Voraussetzung unvollständig, lässt sie sich beliebig begründen und interpretieren. Damit hört sie aber auf, eine empirisch sinnvolle Theorie zu sein.
Die logische Berechtigung der Untersuchung:
Prinzip: Wenn eine logische Voraussetzung (a) der Implikation „wenn (a), dann (b)“ falsch ist, dann lässt sich anhand (a) überhaupt keine sinnvolle Aussage über (b) treffen.
These:
Die Einsteinsche „Definition der Gleichzeitigkeit“, als eine logische Voraussetzung der Hypothese der „Relativität der Gleichzeitigkeit“ und somit der „Relativität der Zeit“, ist unvollständig formuliert. Es lassen sich anhand dieser Definition überhaupt keine sinnvollen Aussagen über die „Relativität der Gleichzeitigkeit“ treffen.
Beweis:
Behauptung 6.: Jede im Raum erfolgende Übertragung (im Sinne der Bewältigung einer Entfernung), erfolgt unter Zeitverlust.
Solange die höchste bekannte Geschwindigkeit, die endliche und die konstante Lichtgeschwindigkeit ist, bedeutet „durch den Raum zu übertragen / zu reisen“ dasselbe wie „unter Zeitverlust zu übertragen / zu reisen“.
Der Grund, warum in der „Definition der Gleichzeitigkeit §1.“ von A. Einstein die Gleichzeitigkeit der Ankunft des Lichtsignals in A und in B angenommen wird, ist gerade dieser Zeitverlust, dessen Wert bei der Überwindung der Teilstrecken M-A und M-B nur dann für beide Strecken identisch ist, wenn das Lichtimpuls aus der Position des Mittelpunktes M der Strecke A-B ausgesandt wird, und wenn sich das Licht in alle Richtungen mit einer konstanten Geschwindigkeit ausbreitet (Abbildung I).
Abb. I: Zeigt den Weg des Lichtsignals, das im Punkt M kugelförmig ausgesandt wird, und das gleichzeitig Punkte A und B erreicht. Der Stab AB befindet sich im „Ruhezustand“.
Für die Stichhaltigkeit der Annahme der Gleichzeitigkeit der Eregnisse bei A und bei B ist nur die zentrale Lage der Lichtquelle M und die Konstanz der Signal-Ausbreitungsgeschwindigkeit, also die Identität der Ausbreitungsbedingungen und die daraus zu schliessende Identität des übertragungsbedingten Zeitverlustes vom Belang.
Behauptung 7.:Dajede Entfernung grundsätzlich unter Zeitverlust bewältigt wird, kann innerhalb der Gegenwart aus Prinzip keine Entfernung bewältigt werden.
Innerhalb der Gegenwart kann definitionsgemäß kein „Zeitverlust“ entstehen. Eine „Gegenwart“, innerhalb deren „Zeitverlust“ entstünde, wäre bereits Vergangenheit.
Behauptung 8.:Jedes in einer bestimmten Gegenwart versendete Signal kann daher grundsätzlich nur in der Zukunft empfangen werden.
Bei der Versendung eines Signals, selbst auf eine minimalste Distanz, ist keine Instantane Übertragung möglich. Jedes in einer bestimmten Gegenwart empfangene Signal, wurde daher notwendig in der Vergangenheit versendet.
Behauptung: Raum und Zeit sind Referenzsysteme, keine „Objekte“ der Übertragung (sie sind das Universum, nicht etwa seine Bestandteile). Wir sehen uns daher berechtigt, folgendes zu behaupten:
These:Alle Gedankenexperimente Einsteins, mit deren Hilfe die Relativität der Gleichzeitigkeit veranschaulicht (dargelegt) wird (auch die, welche es mittels der jeweils systemintern in S und S‘ mitgeführten Uhren und ihren synchronen Anzeigen), stehen auf einer falschen logischen Grundlage.
Beweis: Betrachten wir die Situation, welche Einsteins „Definition der Gleichzeitigkeit §1.“ beschreibt. Diese dient Einstein als physikalische und als logische Voraussetzung der Relativität der Gleichzeitigkeit.
Wird die Anordnung A-M-B (Abbildung I) betrachtet, so muss festgestellt werden, dass das Lichtimpuls, welches vom Mittelpunkt M des starren Stabes A-B ausgesandt wird, Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum vorausgesetzt, die Endpunkte A und B gleichzeitig erreicht (wir denken uns das Gedankenexperiment und all seine Modifikationen im Vakuum durchgeführt).
Gerät derselbe Stab aber längs seiner Achse in Bewegung, so muss angenommen werden, dass dasselbe Signal, welches aus M ausgesandt wird, die Endpunkte AB des Stabes nicht mehr gleichzeitig erreicht. Die Strecke, welche das Licht bewältigen muss, wird sich nämlich in Bewegungsrichtung proportional zur Bewegungsgeschwindigkeit verlängern, während dieselbe in entgegengesetzter Richtung sich proportional verkürzen wird. Dies wird erwartungsgemäß dazu führen, dass der Zeitpunkt der Ankunft des aus M ausgesandten Lichtsignals bei dem jeweiligen Endpunkt des Stabes nicht gleich für beide Punkte, sondern jeweils unterschiedlich wird.
Wir stellen wie Einstein fest: dieselbe Strecke, dieselben geometrischen Bedingungen und Parameter (wie in der Abbildung I) – kommt Bewegung ins Spiel, kann in der Anordnung keine Gleichzeitigkeit der Ereignisse mehr konstatiert werden (Abbildung II)…
Dieses Effekt veranlasst Einstein, die Gleichzeitigkeit der Ereignisse generell als relativ zu bezeichnen.
Abb. II: Der blaue Pfeil zeigt die Bewegungsrichtung des Stabes AB. Es wird der asymmetrische Weg des Lichtstrahlen M-A und M-B bei bewegter Anordnung A-M-B veranschaulicht.
Dies ist in der Tat der Ausgangspunkt des Relativitätsgedankens bei Albert Einstein: wenn aber Gleichzeitigkeit nicht absolut ist, kann auch die Zeit nicht absolut sein…denn wenn zwei Beobachter, der eine in Bewegung, der andere in Ruhe, beide einvernehmlich die Konstanz der Lichtgeschwindigkeit behaupten, dann müssen sie notwendig den Raum und die Zeit unterschiedlich sehen – denn was für den einen gleichzeitig geschieht (beispielsweise Ereignisse A und B), geschieht für den anderen nicht gleichzeitig und was für den einen gleich weit entfernt liegt (beispielsweise Ereignisse A und B), liegt für den anderen unterschiedlich weit entfernt (Abb. I, II). Die Annahme der Relativität scheint unter diesen Umständen nur konsequent zu sein.
Doch betrachten wir nun dieselbe Situation etwas anders:
Die Anordnung der Einsteinschen Definition erlaubt es nämlich nicht, die Gleichzeitigkeit der Ankunft der Lichtimpulse bei den Endpunkten A und B unmittelbar zu registrieren. Die Gleichzeitigkeit muss vielmehr als eine logische Konsequenz der Anordnung selbst als notwendig angenommen werden.
Um die Annahme der Notwendigkeit in die Gewissheit der physikalisch gültigen Messung zu verwandeln, sollte eine unscheinbare Modifikation (Vervollständigung) der Anordnung vorgenommen werden. Man installiere bei den Punkten A und B zwei Spiegel, welche das aus M ausgesandte Lichtsignal jeweils zurück in Richtung M reflektieren. Setze man dem Versuch, wie vorhin, voraus, dass sich das Licht im Vakuum richtungsunabhängig mit einer konstanten Geschwindigkeit fortpflanzt, so erlange man, indem man feststellt, dass die Ankunft der aus dem Mittelpunkt M der Strecke A-B ausgesandten und bei den Punkten A und B reflektierten Lichtsignalen, bei M absolut gleichzeitig erfolgt (III), absolute Gewissheit, dass die Ereignisse bei A und bei B gleichzeitig geschehen.
Abb III: Zeigt den Weg des Lichtsignals, welches vom Punkt M ausgesandt und von den bei den Punkten A und B aufgestellten Spiegeln zurück zum Ausgangspunkt M reflektiert wird. Das Lichtsignal erreicht sowohl die Endpunkte des Stabes AB, als auch den Mittelpunkt M der Strecke AB, gleichzeitig. Somit ist die Frage der Gleichzeitigkeit eindeutig entschieden.
So weit, so gut: wir können nun mit Gewissheit behaupten, dass Einsteins Voraussetzungen stimmig sind…
Was geschieht aber, wenn unser Bezugssystem in Bewegung gerät? Zunächst stellen wir keine Veränderung zum Einstein fest: das von M ausgesandte Lichtsignal erreicht Punkte A und B wie vorher – ungleichzeitig(Abbildung IV).
Abb. IV: Der blaue Pfeil zeigt die Bewegungsrichtung des Stabes AB. Die Pfeile, welche vom Punkt M in Richtung AB ausgehen, zeigen den Weg des Lichtsignals in Richtung und gegen die Richtung der Bewegung des Stabes. Es ist ersichtlich, dass das Licht die Punkte A und B nicht gleichzeitig erreicht.
Doch betrachten wir das von den Spiegeln reflektierte Licht im Punkt M, stellen wir erstaunliches fest: beide bei A und B reflektierten Anteile des ursprünglich von M ausgesandten Lichtsignals erreichen Punkt M absolut gleichzeitig, und zwar unabhängig von der Geschwindigkeit, mit der das System A-M-B bewegt wird (Abbildung V).
Um denselben Betrag nämlich, um den, anhand der Bewegung, die Teilstrecke M-A für das Lichtsignal kürzer wird, wird diese bei der Bewältigung der „reflektierten“ Strecke A-M, anhand derselben Bewegung, länger; und umgekehrt: um denselben Betrag, um den sich die Strecke M-B anhand der Bewegung, für das Lichtsignal verlängert, verkürzt sich diese bei der Bewältigung der „reflektierten“ Strecke B-M. Dies bedingt, dass die aus M ausgesandte Lichtimpulse zwar bei den Spiegeln A und B zu jeweils unterschiedlichen Zeiten ankommen, aber, durch die Spiegel reflektiert, dennoch gleichzeitig bei M empfangen werden (Abb. V).
Abb. V: Der blaue Pfeil zeigt die Bewegungsrichtung des Stabes AB. Die Pfeile jeweils violett und rot dargestellt, zeigen die Richtung der Lichtsignale, welche entsprechend vom Punkt M in Richtung der Punkte AB ausgesandt und von den Punkten AB in Richtung des Punktes M reflektiert werden.
Dies ist der stichhaltige Beweis dafür, dass die Einsteinsche „Definition der Gleichzeitigkeit“ unvollständig ist. Dies ist auch der Beweis dafür, dass die gesamte Spezielle Relativitätstheorie auf einer falschen physikalischen Grundlage beruht…das Konzept der Gleichzeitigkeit ist offensichtlich invariant gegenüber dem Relativitätsprinzip.
Wir haben erkannt, dass die von Albert Einstein formulierte „Definition der Gleichzeitigkeit“ unvollständig formuliert ist, und dass sie deshalb (konsequenterweise) zu falschen Folgerungen, die „Relativität“ betreffend, führt.
Die Gleichzeitigkeit kann nicht (zumindest nicht anhand der Einsteinschen „Definition der Gleichzeitigkeit“) als relativ betrachtet werden. Somit darf die Theorie Einsteins kaum als „Relativitätstheorie“ bezeichnet werden.
Damit betrachte ich die These der vorliegenden Untersuchung als bestätigt.
Was innerhalb eines Bezugssystems als gleichzeitig konstatiert wird, ist auch, aus anderen Bezugssystemen heraus betrachtet, gleichzeitig, vorausgesetzt man definiert die Gleichzeitigkeit vollständig (als vollständig betrachte ich die von mir formulierte Definition der Gleichzeitigkeit:
»Gleichzeitig geschehen diejenigen Ereignisse, welche innerhalb einer und derselben Gegenwart geschehen«
Der Beweis der absoluten Gleichzeitigkeit.
Wir gehen zunächst ähnlich vor wie Einstein und stellen uns die Aufgabe, eine verlässliche Methode der Gleichzeitigkeitsbestimmung zwischen zwei beliebigen Punkten zu finden. Um das Gedankenexperiment übersichtlicher zu machen, setzen wir die Punkte A und B auf einer Geraden G (Abb. VI – 1).
Zunächst überlegen wir uns die Methode nach der wir vorgehen wollen und entscheiden uns, welch ein Wunder, für dieselbe Methode, die Einstein in seiner oben aufgeführten Definition der Gleichzeitigkeit verwendete. Wir messen den Abstand zwischen A und B und setzen einen Punkt M genau in der Mitte (Abb. VI – 2).
Nun bemerken wir, dass wenn wir einen Punkt M‘ auf G setzen, der genauso weit entfernt von B ist, wie B von M, dann muss zwischen den Punkten M und M‘ nach der obigen „Definition der Gleichzeitigkeit §1.“ eine Gleichzeitigkeitsrelation herrschen (Abb. VI – 3). Konsequenterweise müssten sich auf G zwei Gleichzeitigkeiten ergeben: die zwischen den Empfangspunkten A,B,A‘,B‘,A“,B“ und die zwischen den gestichelten M-Sendepunkten.
Im Punkt 4 der Abbildung VI erscheint ein Widerspruch: betrachten wir die Punkte A,B,A‘, welche in einem Gleichzeitigkeitsverhältnis stehen, so entdecken wir, dass dieses Verhältnis nicht bestehen kann, wenn wir eine Strecke AA‘ konstruieren und den Punkt B als ihren Mittelpunkt und Quelle der Lichtimpulse einsetzen (denn dann darf Ereignis B nicht mit den Ereignissen AA’ gleichzeitig sein). Dann nämlich stehen die Punkte A und A‘ nach wie vor im Gleichzeitigkeitsverhältnis, nicht aber Punkt B, von dem das Licht Kugelförmig ausgesandt wäre, um Punkte A und A’ gleichzeitig zu erreichen..
Punkt B befindet sich aber bereits im Gleichzeitigkeitsverhältnis mit A und A‘ anhand früherer Operationen.
Es ist klar, dass die Konsequenz nur die sein kann, dass alle Punkte auf der Geraden G Paarweise zueinander im Verhältnis der Gleichzeitigkeit stehen (also sämtliche Ereignisse auf G gleichzeitig stattfinden). Diese Entdeckung erlaubt uns folgende Überlegung anzustellen.
Der Beweis.
These: Zwischen zwei beliebig voneinander entfernten Punkten (unter sämtlichen Punktepaaren des Universums) besteht stets ein Verhältnis der Gleichzeitigkeit.
Beweis: Da zwei beliebige Punkte A und B immer durch den Raum getrennt sind, ist es denkbar, eine Strecke zwischen ihnen zu ziehen, deren Endpunkte sie sind. Es lässt sich auch der Mittelpunkt M dieser Strecke finden und es lässt sich vorstellen, dass gerade aus M Lichtimpulse kugelförmig ausgesandt werden. Konstanz der Lichgeschwindigkeit im Vakuum vorausgesetzt, erreichen die Lichtimpulse Punkte A und B stets gleichzeitig, unabhängig davon, wie weit diese voneinander entfernt sind, und wie lang ihre Verbindungsstrecke ist.
Konsequenz: Wenn aber die Gleichzeitigkeit zwischen beliebigen Punktepaaren im gesamten Universum vorstellbar ist, dann ist vorstellbar, dass das ganze Universum gleichzeitig ist, denn man kann es sich als aus unzählbar vielen Punktepaaren bestehend vorstellen, welche unter sich jeweils gleichzeitig sind.
Wenn aber das ganze Universum gleichzeitig ist, dann ist die Zeit absolut und der Begriff der Zeit universal.
Konsequenzen.
Die Relativität als aussagenlogisches Konzept.
Man bemüht sich Raum und Zeit portabel zu machen (Taschenuhr, Meterstab), während folgendes gilt:
Ausschliesslich Dinge im Sinne von „Körpern“, „Feldern“ „Informationen“, „Wirkungen“, „Aussagen“ werden durch den Raum unter Zeitverlust übertragen, nicht etwa die Bezugssysteme der Übertragung selbst: der Raum und die Zeit.
Eine relative Zeit und ein relativer Raum wären in der Tat übertragbar, wie etwa Aussagen. Wie Aussagen besäßen sie auch Attribute „wahr“ und „falsch“ (die Relativität meint, dass bestimmte Aussagen über Bezugssysteme, z.B. über die Gleichzeitigkeit der Ereignisse, abhängig von den Umständen und abhängig vom Bezugssystem „wahr“ oder „falsch“ sein können…ein entscheidender Umstand der Relativität der Bezugssysteme ist daher der Wahrheitswert der mit ihnen verknüpften Aussagen. Da die Relativitätstheorie mit „Relativität“ der Zustände operiert, muss sie eine aussagenlogische Theorie sein. Sie beschreibt die Welt aussagenlogisch und nicht so, wie die Welt wirklich ist (die Welt ist bestimmt nicht aussagenlogisch konstruiert).
Die Relativitätstheorie besitzt den Anspruch, widerspruchsfrei konstruiert zu sein und die Wahrheit der Natur adäquat wiederzugeben. Dies ergibt einen Widerspruch:
These: Der Begriff „Wahrheit“ ist kein adäquat beschreibender Begriff innerhalb der Natur. Der Grund dafür ist, dass in der Natur keine „Falschheit“ existiert.
Beweis:
Die Existenz der Wahrheit ist durch die Existenz der Falschheit bedingt. Die zweite existiert ausschliesslich im Rahmen der nach Aussagenlogik sinnvoll konstruierten Aussagen, nicht aber als ein Element der „Naturordnung“.
Die Ebene, auf der sich die logische Ambivalenz zwischen den Naturelementen abspielt, ist die Existenz und die Nichtexistenz der Dinge, und nicht die jeweilige Wahrheit und Falschheit ihrer Existenz (respektive Nichtexistenz). Die „Wahrheit“ und die „Falschheit“ charakterisieren ausschliesslich verbale Beschreibungen der Natur (Aussagen). Ein Baum, der am Strassenrand steht, kann nicht falsch sein, genauso wie ein Mensch, der irgendwann im Universum erschienen ist.
Nichts, was in einem bestimmten Moment ein Bestandteil des Universums ist, kann ungeschehen gemacht werden (falsch werden). Entsprechend: etwas, was nie ein Bestandteil des Universums geworden ist, kann nicht zu seinen Elementen gezählt werden. Die Falschheit existiert daher nicht im Kontext des Universums und seiner Bestandteile – in diesem Kontext existiert ausschliesslich die Wahrheit (der Existenz und der Nichtexistenz). Die Falschheit existiert ausschliesslich im Kontext der Beschreibungen (Aussagen). Diese können durchaus sowohl die Falschheit, als auch die Wahrheit beinhalten.
Die Tatsache, dass ein Ding nicht existiert ist kein Beweis seiner Falschheit. Seine Nichtexistenz ist genauso wahr, wie seine Existenz – seine Nichtexistenz ist nämlich ein Teil der Wahrheit über den Zustand des Universums.
Die Wahrheit im Sinne des Gegenteils der Falschheit, betrifft den Inhalt der Aussagen über die Dinge. Die Wahrheit im Sinne des Gegenteils der Falschheit, betrifft daher nicht den Inhalt des Universums.
Fazit: nichts, was im Universum existiert oder nicht existiert, kann falsch sein. Der Wahrheitbegriff, der auf Dinge des Universums bezogen wird, der sich aber nicht aus dem Begriff der Falschheit ableiten lässt, ist daher sinnlos.
Die Begriffe „Wahrheit“ und „Falschheit“ entstehen in der Aussagenlogik und betreffen ihre Objekte (Aussagen) – sie charakterisieren nicht innerhalb der Natur, qed.
Konsequenz: Nichts, keine Beschreibung, keine Behauptung, keine Hypothese, keine Theorie, welche die Natur und Naturprozesse im Kontext ihrer „Wahrheit“ oder „Falschheit“ betrachtet, beschreibt oder reproduziert in Wirklichkeit die Natur. Ihre Beschreibung der Natur muss geradezu inadäquat sein, denn die Natur kann gar nicht im Kontext ihrer „Wahrheit“ oder „Falschheit“ betrachtet werden. Dieser Kontext ist inadäquat.
Fazit: Die Gleichzeitigkeit ist nicht relativ auch die Zeit nicht. Die Relativitätstheorie als eine mathematisch-aussagenlogische Konstruktion beschreibt alles, außer Natur.
Zur Erinnerung.
Definition der Gleichzeitigkeit von A. Einstein: „Es seien A, B zwei Punkte des Inertialsystems K, etwa die Endpunkte eines relativ zu K ruhenden Stabes, dessen Mittelpunkt M sei. Von M werde ein Lichtsignal nach allen Seiten ausgesandt. Das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zwingt uns zu der Festsetzung, dass die Ankunft des Lichtsignals in A und die Ankunft in B gleichzeitig seien.“
Definition der Gleichzeitigkeit von M. Zasada: Ereignisse geschehen gleichzeitig, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart geschehen.
Feststellung z: Zwei kausal entkoppelte Ereignisse A und B erfolgen gleichzeitig genau dann, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart eines geeigneten Referenzsystems als gleichzeitig konstatiert werden, und/oder beide innerhalb einer absolut gültigen Gegenwart geschehen.
Beweis z: Wenn zwei distante Ereignisse A und B aus der Perspektive des Mittelpunktes M der Strecke A-B gleichzeitig erfolgen, dann erfolgen sie gleichzeitig innerhalb einer und derselben Gegenwart des Punktes M, sowie gleichzeitig bezogen auf die Gegenwart in absolutem Sinne.
Zum Unterschied zwischen der Gleichzeitigkeit und der Gegenwart der Ereignisse.
Mit dem Erstellen universalgültiger Beweise und Definitionen der „Gegenwart“ und der „Gleichzeitigkeit“ entstand eine neue physikalische Konvention. Es entstand eine theoretische Berechtigung und zugleich eine Möglichkeit, die Existenz einer absoluten Gegenwart des Universums zu postulieren.
Die Gegenwart ist keine Information, kein Ereignis und keine Welle, welche sich innerhalb des Raumes mit einer endlichen Lichtgeschwindigkeit fortpflanzen würde. Die Gegenwart wird auch durch keine kausal-zeitliche Relation der „Gleichzeitlichkeit“ übertragen („Postulate der Gleichzeitigkeit 1-3″). Sie hat vielmehr mit dem Wesen der Wirklichkeit selbst zu tun.
Das Konzept der „Gegenwart“ im engeren Sinn erweist sich als unvereinbar mit dem Konzept der Relativität, sodass in der Relativitätstheorie generell mit dem Begriff „Gleichzeitigkeit“, statt mit dem Begriff „Gegenwart“ operiert wird. Wikipedia behauptet sogar, Gegenwart sei kein „Gegenstand“ der Physik. Doch kann das wirklich ernst gemeint sein? Wie soll Gegenwart kein Gegenstand der Physik sein, wenn Zeit ein solcher ist, und dieselbe Wikipedia an einer anderen Stelle beschreibt „die wohl markanteste Eigenschaft der Zeit“ als einen Umstand, „dass es [innerhalb der Zeit] stets eine in gewissem Sinne aktuelle und ausgezeichnete Stelle zu geben scheint, die wir die Gegenwart nennen, und die sich unaufhaltsam von der Vergangenheit in Richtung Zukunft zu bewegen scheint.“
Die Idee der Gegenwart wirkt sich deshalb auflösend auf die Idee der Relativität aus, weil die absolute Gültigkeit der Gegenwart nicht bloß denkbar ist, sondern, nimmt man die Sache eng, notwendig angenommen werden muss.
These: Die absolute Gegenwart muss notwendig im gesamten Raum des Universums gelten.
Wenn nämlich innerhalb der lokalen Gegenwart kein kausaler Zeitverzug stattfindet, dann ist auch innerhalb der universellen Gegenwart kein kausaler Zeitverzug möglich (Zum allgemeingültigen Begriff der Gegenwart. Definition 3.| Behauptung 2.). Die Gegenwart besitzt keine Bezugssysteme, zwischen denen sich eine Verbindung zwischen Ursache und Wirkung oder eine sonstige Bezugsrelation bilden könnte.
Bei der „Gleichzeitigkeit“ der Relativitätstheorie handelt es sich u.a. noch um „Konstatierung der Koinzidenz„, also um die Wahrnehmung einer übermittelten Information über einen bestimmten Zustand der Welt. Diese Information wird nicht instantan, sondern mit einer bestimmten Geschwindigkeit übermittelt – im günstigsten Fall mit der höchsten Geschwindigkeit, die es gibt – mit der Lichtgeschwindigkeit. Doch auch der Wert dieser Grenzgeschwindigkeit ist in der Natur begrenzt. Diese Tatsache entscheidet über die Gültigkeit der „Relativität“ in bezug auf die Wahrnehmung, darunter auf die Wahrnehmung der Information über „Gleichzeitigkeit“ bestimmter Ereignisse. Deshalb auch ist jede „Gleichzeitigkeit“ von Ort und Zeit ihrer Wahrnehmung so stark abhängig – und gerade deshalb ist die Gleichzeitigkeit der Ereignisse fast immer relativ.
Die Relativitätstheorie gilt offensichtlich ausschliesslich für Systeme, in welchen eine Information über räumliche, und, infolge der prinzipiellen Endlichkeit der Übertragungsgeschwindigkeit, über zeitliche Distanzen übermittelt wird.
Innerhalb der Gegenwart findet aber keine Aktion, keine Verbindung zwischen den Punkten und auch keine noch so mikroskopische Übermittlung der Signale statt. Innerhalb der Gegenwart können sich deshalb gar keine Relationen zwischen den Systemen bilden. Innerhalb der Gegenwart sind auch wir Menschen kommunikationsunfähig und völlig einsam.
Über Definition der Gleichzeitigkeit .
Wir definieren zwar die „Gleichzeitigkeit“ zweier Ereignisse über Gegenwart, d.h. wir definieren die Gegenwart als „Maß“ oder als „Bezugselement“ der Gleichzeitigkeit, doch eine umgekehrte Relation erweist sich als ausgeschlossen. Jede Definition der Gegenwart, welche über „Gleichzeitigkeit“ ginge müsste geradezu falsch sein, denn die „Gegenwart“, im Gegensatz zur „Gleichzeitigkeit“ sehr konkret innerhalb der Zeit verankert ist.
Der Zeitpunkt der Gleichzeitigkeit der Dinge ist dagegen völlig irrelevant – Dinge können morgen oder vor 100 Jahren gleichzeitig (gewesen) sein. Die Gegenwart eines Ereignisses (auch die der Gleichzeitigkeit) bestimmt dagegen sowohl die Simultanität der beteiligten Ereignisse, als auch ihren genauen Zeitpunkt.
Wir können daran nicht nur die Bezugsasymmetrie zwischen den Begriffen „Gegenwart“ und „Gleichzeitigkeit“, sondern auch die Vergeblichkeit jeder Anstrengung erkennen, die „Gegenwart“ des Geschehens mittels der „Gleichzeitigkeit“ der Ereignisse zu definieren, denn täte man das, fehlte der Gegenwart das wichtigste Attribut: der genaue Zeitpunkt…Wir erkennen jedoch daran, mittelbar, dass unsere „Definition der Gleichzeitigkeit“, welche die Gleichzeitigkeit der Ereignisse über ihre Gegenwart definiert, richtig ist.
Über das Universum als Bezugssystem. Über die Gegenwart darin.
Wenn man die Wirklichkeit aus der Perspektive der Gegenwart betrachtet, verlieren sämtliche Naturprinzipien, wie das Relativitätsprinzip oder das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum ihre Gültigkeit und ihren Sinn.
Es ist klar und unstrittig, dass sämtliche Bezugssysteme des Universums grundsätzlich gleichberechtigt sind, und das kein Bezugssystem vor den anderen bevorzugt gilt…mit einer einzigen, durchaus eminenten Ausnahme: mit Ausnahme des Bezugssystems „Universum“ selbst.
Definieren wir nämlich das gesamte Universum als ein Bezugssystem, können wir zwar all seine Bestandteile darauf beziehen, doch die Bildung einer umgekehrten Relation erweist sich als ausgeschlossen. Die Bezugsrelation zwischen den Bestandteilen des Universums und dem Universum selbst, ist nämlich nicht wie alle anderen Bezugsrelationen symmetrisch. Das Universum kann nicht als sein eigener Bestandteil betrachtet werden…somit kann es ausschliesslich auf sich selbst als eine Einheit und auf das, was sich eventuell außerhalb von ihm befindet, bezogen werden (hier endet die universelle Gültigkeit des Relativitätsprinzips)
Das Koordinatennetz des Universums beinhaltet zwar sämtliche an ihm beteiligte Punkte, aber es lässt sich kein universalgültiges Koordinatensystem aus der Perspektive der an dem Universum beteiligten Bezugssysteme bilden. Es besteht also einerseits die Relation der Identität zwischen dem Universum und den beteiligten Bezugssystemen, es besteht aber andererseits keine umgekehrte Relation, denn kein Bezugssystem des Universums kann, wenn man es auf das Universum selbst bezieht, als gleichberechtigt betrachtet werden.
Das Universum als eine Ganzheit kann zudem auf keine Bewegung und auf keine sonstige Dynamik in seinem Inneren bezogen werden, denn es kann ihm keine Referenz eines übergeordneten Bezugssystems zugeteilt werden kann.
Dies bedeutet konkret, dass das Universum mit jedem Bestandteil, mit jeder Bewegung in seinem Inneren als identisch betrachtet werden kann, aber kein Bestandteil und keine Bewegung wird darin umgekehrt als das Referenzsystem seiner eigenen Dynamik betrachtet.
Die Gültigkeit des Relativitätsprinzips kann daher nicht als absolut betrachtet werden. Die bekannten Naturgesetze betreffen nicht das Universum als Ganzes. Ihre Gültigkeit ist vielmehr lokal, denn die letztere lässt sich anhand keiner endgültigen Referenz absolut und endgültig entscheiden.
Insbesondere lässt sich unter bestimmten Umständen die Existenz nichtrelativistischer Eigenschaften annehmen, welche das Universum als Ganzes betreffen, wie etwa die Existenz einer absolut gültigen Gegenwart.
In einem System der absoluten Gegenwart wäre aber die Konstatierung der Gleichzeitigkeit der Ereignisse unabhängig davon möglich, ob eine reelle Möglichkeit der Konstatierung dieser Gleichzeitigkeit jeweils bestehen würde, oder nicht.
In einem solchen System wäre die Konstatierung der Gleichzeitigkeit vor allem unabhängig von der Gleichzeitigkeit bestimmter Anzeigen mit konkreten Ereignissen und unabhängig vom Bewegungszustand der betroffenen Bezugssysteme möglich.
Wenn sich nämlich die Existenz der Gegenwart zwischen zwei beliebig weit voneinander entfernten Punkten des Universums beweisen lässt (dieses haben wir im vorangegangenen Paragraphen gezeigt), ist die Existenz der absoluten Gegenwart innerhalb des gesamten Kontinuums bereits erwiesene Tatsache, und zwar nicht nur aufgrund des durchgeführten Beweises, sondern vielmehr anhand dessen, dass die Gegenwart keine Information ist, welche etwa übertragen werden würde und welche von der Übertragungsgeschwindigkeit ihrer Signale abhängig wäre, sowie anhand der Erkenntnis, dass die Gegenwart ein universalgültiger Kontext des Geschehens ist, daher keinen Gesetzen der Relativität unterliegt. Diesem unterliegen nämlich ausschliesslich Übertragungssignale, Körper oder Informationen, wie die in blau gezeichneten:
Fig. 1
These: Den Gesetzen der Relativität unterliegen ausschliesslich Dinge (Informationen, Körper, Felder, Signale…), welche durch den Raum zwischen den Punkten des materiellen Universums unter Zeitverlust übermittelt werden.
Unterläge auch Gegenwart den Gesetzen der Relativität, müsste die Existenz der „Gegenwartswelle“ postuliert werden, denn jede Information und jedes Signal, welche übermittelt werden, eines Übertragungsmediums, wie etwa Licht-, Funk- oder Schallwellen etc. benötigt.
Man kann anhand der obigen Zeichnung erkennen, dass die Information, welche raumzeitlich zwischen den Punkten verschickt wird, mit einer endlichen Geschwindigkeit übermittelt wird, und dass (gerade deshalb) eine instantane Übermittlung der Information ausgeschlossen ist. Wir erkennen aber, dass eine instantane Verbindung zwischen den räumlichen Punkten einer und derselben Ebene der Gegenwart dennoch existiert (und zwar jeweilig zwischen den Punkten a,b,c,d,e,f / a‘,b‘,c‘,d‘,e‘,f‘ und a“,b“,c“,d“,e“,f“). Diese Verbindung existiert ungeachtet der Tatsache, dass überhaupt keine Übermittlung der Information zwischen den genannten Punkten möglich ist. Diese Verbindung existiert allein anhand der Existenz der jeweiligen „Ebene der Gegenwart“. Da aber Gegenwart nicht den Gesetzen der Relativität unterstellt werden kann, kann ihre Absolutheit angenommen, und auch die Tatsache bestätigt werden, dass eine singuläre Gegenwart eines beliebigen Punktepaares bereits über die Gegenwart sämtlicher Punkte innerhalb des Universums entscheidet.
Fig. 2: Dargestellt ist der identische Koordinatenbereich wie bei Fig. 1. Hervorgehoben ist die unterste „Ebene der Gegenwart“ – darin die Verbindung zwischen den Punkten a und e (respektive a und e‘). Die Linie „Informationsübertragung a-e“, welche die Punkte a und e‘ verbindet, zeichnet den Weg, welchen die zu übertragende Information zurücklegen muss, wenn die Absicht besteht, diese von a nach e zu übertragen.
In Fig. 3 ist der betrachtete Bereich nochmals hervorgehoben: Punkt a könnte darin die aktuelle Gegenwart der Erde, Punkt e die aktuelle Gegenwart des Mondes darstellen:
Fig. 3
Zu erkennen ist die Verbindungslinie der Informationsübertragung zwischen den Punkten a und e‘ und die gestrichelte kürzeste Verbindungslinie zwischen den Punkten a und e. Die letztere ist im Sinne der Einsteinschen „Definition der Gleichzeitigkeit“ präpariert [aus dem Mittelpunkt M der Strecke a-e werden kugelförmig Lichtsignale ausgesandt, deren Ankunft bei a und e (Konstanz der Lichgeschwindigkeit im Vakuum vorausgesetzt), gleichzeitig erfolgt].
Die daraus logisch zu schliessende Existenz einer und derselben Gegenwart in den Punkten a (Erde) und e (Mond) wird notwendig angenommen.
Beweis: Wenn zwei distante Ereignisse a und e aus der Perspektive des Mittelpunktes M der Strecke a-e gleichzeitig erfolgen, dann erfolgen sie gleichzeitig innerhalb einer und derselben Gegenwart des Punktes M sowie gleichzeitig bezogen auf die Gegenwart im absoluten Sinne. (Die Gültigkeit der „Definition der Gleichzeitigkeit“ von M. Zasada vorausgesetzt)
Die Gewissheit dessen, dass die Ereignisse bei Erde und Mond gleichzeitig erfolgen, erzielen wir dadurch, dass wir die Anordnung der originellen „Definition der Gleichzeitigkeit“ von Albert Einstein (s.o.) derart adaptieren, dass die Ankunft der Lichtsignale, welche vom Mittelpunkt M der Strecke Erde-Mond kugelförmig ausgesandt werden, bei beiden Endpunkten der Strecke, gleichzeitig erfolgen muss (Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum vorausgesetzt).
Es wird in Fig. 3 anschaulich dargestellt, dass zwischen Erde und Mond zwei Zeitordnungen parallel existieren – zum einen die Zeitordnung der absoluten Gegenwart (der Beweis der Existenz dieser erfolgte gerade), zum anderen die Zeitordnung der relativistischen Signalübertragung, welche wie eine Relation zwischen zwei Objekten der Relativitätstheorie zu behandeln sei.
Es ist auf der Rechten Seite der Fig. 3 der Zeitversatz zwischen der irdischen Gegenwart a und der „Empfangs-Gegenwart“ des Mondes (e‘) dargestellt, welche übertragungsbedingt, in bezug auf die irdische Gegenwart, um ca. 1 Sekunde „später“ stattfindet (in der Zukunft liegt!). Zu beachten ist, dass nicht die Gegenwart zwischen Erde und Mond verzögert übertragen wird, sondern beispielsweise die Funksignale, die im Fall dieser singulären Entfernung ca. 1 Sekunde lang unterwegs sind, bis sie empfangen werden.
Das Gesetz der Distribution der Gegenwart: Lässt sich die Existenz einer und derselben Gegenwart zwischen zwei beliebig voneinander entfernten Punkten des Universums beweisen, so wird dadurch zugleich die Existenz einer universell für sämtliche Punkte des Universums gültigen Gegenwart bewiesen. Die Gegenwart ist nämlich keine Information, die unter Zeitverlust übertragen wird. Sie ist der absolute Kontext der Wirklichkeit. Als solcher attribuiert sie ohne Zeitverlust innerhalb des gesamten Raumes des Universums.
Fig. 4: Wir gehen aus von der Konstatierung der Gleichzeitigkeit zwischen den distanten Punkten A,B,C,D der quadratischen Anordnung I. Für diesen Zweck bestimmen wir den Mittelpunkt M der Strecken A-D/C-B. Aus diesem Punkt heraus wird ein Lichtsignal nach allen Seiten (kugelförmig) ausgesandt, welches, Konstanz der Lichtgeschwindigkeit vorausgesetzt, die Punkte A,B,C,D gleichzeitig erreicht. Um sich zu überzeugen, dass die Ankunft des Lichtsignals bei A,B,C,D nicht nur gleichzeitig, sondern auch innerhalb einer und derselben Gegenwart erfolgt, werden aus M gleichmäßig wiederholte Lichtsignale ausgesandt, welche von den bei A,B,C,D aufgestellten Uhren als Impuls-Referenzquelle ihrer jeweiligen Zeit übernommen werden. Damit stellen wir fest, dass in den Punkten A,B,C,D die Uhren absolut synchron laufen und dieselbe Zeit anzeigen (Gegenwart-Identität).
Nachfolgend teilen wir die Strecken A-M, B-M, C-M, D-M, indem wir deren jeweiligen Mittelpunkt m bestimmen (II). Wir gehen ähnlich vor, wie bei I, um die Gleichzeitigkeit an den Endpunkten der Strecken A-M, B-M, C-M, D-M zu konstatieren. Wir wiederholen den Vorgang unendlich oft (III, IV, V…).
Wir stellen fest, dass die Zeit sämtlicher Punkte INNERHALB der quadratischen Anordnung ABCD gleich ist (Gleich-Zeitigkeit) und dass sich sämtliche Punkte innerhalb dieser Anordnung, innerhalb einer und derselben Gegenwart befinden. Durch beliebig und beliebig oft durchgeführte (auch räumlich angeordnete, s. Fig. 5) Iteration der Operationen I, II, III, IV… der Anordnung ABCD kommen wir zur Einsicht, dass das „Gesetz der Distribution der Gegenwart“ eine allgemeine Gültigkeit im gesamten Raum des Universums besitzen muss. Somit ist die Aussage dieses Gesetzes folgerichtig.
Fig. 5
Fazit: Die Gegenwart ist absolut. Die Gegenwart ist keine Größe, die in der Zeit gemessen wird, sie ist vielmehr eine Eigenschaft der Zeit selbst, wie ein „Meter“ keine Eigenschaft einer bestimmten Strecke A-B ist, sondern die eines Meterstabes, mit dem der Abstand der Endpunkte der Strecke A-B abgetragen wird.
Mit „Gegenwart“ meine ich bestimmt kein Bezugssystem im Sinne der Relativitätstheorie, in welchem das Relativitätsprinzip, bzw. Äquivalenzprinzip und das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum gelten…die Gegenwart enthält ja keinen Inhalt, welcher mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu übertragen wäre. Da in der Gegenwart keine Ereignisse und keine Informationen übertragen werden, ereignet sie sich auch nicht – sie ist vielmehr ein Umstand oder ein Kontext der Ereignisse. Sie ist deshalb nicht an die Referenz irgendwelcher relativistischen Bezugssysteme gebunden.
Der Kategorienfehler der Gegenwart.
Ich entdecke einen kapitalen Fehler in der Physik: nicht die Gegenwart wird nämlich über Distanzen übertragen, sondern die Signale und Informationen, welche aus einer bestimmten Gegenwart versendet und in einer bestimmten Gegenwart empfangen werden. Die Behauptung, die Gegenwart auf dem Mond in Bezug auf die irdische, um eine Sekunde versetzt sei, sei falsch. Nicht die Gegenwart wird nämlich zwischen Erde und Mond übemittelt, sondern die Information, das Licht oder die Funksprüche der Bodenstation und der Apollo-Crew. Es stimmt auch nicht, dass die Gegenwart der Andromeda-Galaxie und die aktuelle Gegenwart auf Erden um ca. 2.500 000 Lichtjahre auseinanderliegen. Die Signale der Andromeda-Galaxie, welche uns hier erreichen, sind Träger der Information, welche über 2,5 Millionen Jahre unterwegs gewesen sind, um uns zu erreichen.
Es ist nicht die Zeit (also auch nicht eine bestimmte „Gegenwart“), welche mit dem Licht der Andromeda-Sterne übertragen wird – übertragen wird allein das Licht (das Bild) dieser Sterne. Allein aufgrund der Entfernung zwischen der Milchstrasse und der Galaxie M-31 und aufgrund dessen, dass der Wert der Lichtgeschwindigkeit endlich sei, sei dieses Licht nach 2,5 Millionen Jahren hier zu empfangen. Das, was mit dem Licht übermittelt wird, ist bestimmt nicht die seit seiner Emission vergangene Zeit, sondern eine Information. Man kann mit Gewissheit behaupten, dass es aktuell, parallel zu irdischem Hier und Jetzt, das Licht der Andromeda-Sterne produziert wird, welches uns erst in 2,5 Millionen Jahren erreichen wird…Es ist die Information über einen bestimmten Zustand, welche so lange unterwegs gewesen ist, nicht etwa die Gegenwart.
Die Überzeugung, die Gegenwart (im Sinne der Gleichzeitigkeit) sei „relativistisch“, ist, angesichts der vorgestellten Fakten und Beweise, unhaltbar. Es ist und bleibt ein Postulat der Relativitätstheorie und kein Naturgesetz.
Anhang: Das Gesetz der Existenz innerhalb der Gegenwart.
These 1: Neben der Beweise der absoluten Gegenwart und neben des Gesetzes der Distribution der Gegenwart, lässt sich auch die Gleichzeitigkeit sämtlicher Ereignisse innerhalb einer singulären und absolut gültigen Gegenwart des Universums beweisen…
Sie sagen nicht „es ist unmöglich“, Sie sagen nicht „aber Einstein, aber die Relativität der Gleichzeitigkeit!“, Sie sagen nicht „es gibt kein einziges Objekt im Universum, das sich nicht relativ zu einem anderen Objekt bewegen würde“…Sie sagen es nicht, weil Sie nun wissen, dass es für die allgemeine Gültigkeit des Relativitätsprinzips eine Ausnahme gibt: das Universum selbst.
These 2: Es existiert kein einziges Bezugssystem innerhalb des Universums, das in bezug auf das Universum nicht absolut gleichzeitig (mit ihm) wäre („gleichzeitig“ in meinem Sinne: „sich innerhalb einer und derselben Gegenwart wie das Universum befindend“).
Bezeichnung: Wir definieren das Universum als „Bezugssystem U„.
Wir betrachten das Universum als ein Bezugssystem, das (mangels weiterer äquivalenter Bezugssysteme U’,U”) lediglich in Bezug zu sich selbst steht.
These 3: Es existiert innerhalb von U kein einziges System u, in Bezug auf welches, sich die Bewegung von U konstatieren ließe.
Der Ausdruck “Es existiert innerhalb von U kein einziges System u” bedeutet, dass neben U keine äquivalente (gleichwertige, gleichberechtigte) Bezugssysteme u’,u” oder U’,U” existieren, welche in einem gleichwertigen Bezug zu U stehen würden. Gäbe es solche Bezugssysteme, ließe sich anhand dieser Existenz beispielsweise über Bewegung von U oder seine Dynamik aussagen.
Sämtliche Bezugssysteme, welche innerhalb U bestehen, oder definiert werden können, können nicht in einem gleichberechtigten, symmetrischen Bezug zu U stehen. Dies bedeutet ausdrücklich nicht, dass sie prinzipiell in keinem Bezugsverhältnis zu U stehen – wenn sie aber in einem Bezugsverhältnis zu U stehen, stehen sie jedoch in keinem wechselseitig gleichberechtigten, symmetrischen Bezugsverhältnis mit U.
Feststellung 1: Es Existiert innerhalb von U kein einziges System u, das in bezug auf U nicht innerhalb von einer und derselben Gegenwart mit ihm stünde.
Die Existenz innerhalb einer und derselben Gegenwart erfüllt die Voraussetzung der Identität des Universums mit sich selbst. Nur das, was in derselben Gegenwart wie das Bezugssystem U geschieht, kann auch U oder ein „Bestandteil von U“ genannt werden.
Die Gegenwart ist die Eigenschaft einer jeden Existenz, ob es sich nun um meine, um Ihre, um die Existenz des gesamten Universums oder bloß um die der Galaxie M-34 handelt ist gleich. Die Gegenwart ist überall dieselbe.
Das Gesetz der Existenz innerhalb der Gegenwart: Wenn zwei Existenzen (Ereignisse), wie etwa Sie und ich, koinzidieren, koinzidieren sie innerhalb einer und derselben Gegenwart.
Sie und ich „koinzidieren“, indem wir bloß simultan, d.h. gleichzeitig existieren, um zu koinzidieren, müssen wir uns nicht etwa am selben Ort und zur selben Zeit begegnen…die Tatsache unserer „Koinzidenz“ muss auch nicht großartig konstatiert werden. Wenn wir zugleich (auf Erden oder zwischen beliebigen Punkten des Universums) existieren, koinzidieren wir innerhalb einer und derselben Gegenwart.
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Hinweis: Erstveröffentlichung 05.02.2018 / ©Maciej Zasada
Nachdruck, Verwertung und / oder Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung. Der Artikel und der Inhalt unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
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1.) Erkenntnis und Sprache: Die Widerspruchsfreiheit als logisches Antiprinzip.
„Wir könnten weiter an die geozentrische Theorie glauben und trotzdem voranschreiten. Die Arbeit der Astronomen würde darunter zwar leiden, weil einige ihrer Resultate auf falschen Annahmen beruhen würden…aber vor allem würden wir nie etwas über die innere Natur der Dinge erfahren“
Nikola Tesla
Es ist offensichtlich von entscheidender Bedeutung für die Exaktheit der schliessenden Logik, dass die Wahrnehmung und die Vorstellung einerseits und der tatsächliche Zustand andererseits, einander gleichkommen.
Diese Korrespondenz sollte vor allem in den erkannten Naturprinzipien ihren Ausdruck finden. Eine theoriebildende Wissenschaft sollte sich daher vorrangig mit der Erlangung der logischen Prinzipiensicherheit befassen.
Abstract: Es wird hier versucht, die Aufmerksamkeit des Lesers auf das fundamentale Problem der Erkenntnis zu lenken.
1.1) Eingangsthese 1.: Wird über die Mathematik gesprochen (und nicht etwa gerechnet), so wird nicht mathematisch, sondern sprachlich (aussagenlogisch) operiert.
Die mathematische Sprache betrifft keine Worte, sondern Zahlen und ihre Beziehungen, ihre Symmetrien, ihre Ordnung.
Spricht man aber über Mathematik (spricht man über mathematische Objekte und deren Zusammenhänge), so bedient man sich der Sprachlogik und nicht der nummerischen Ordnungslogik.
Die mathematische Sprache betrifft ausschliesslich Zahlen. Kein Wort der sprachlichen Beschreibung kann die Mathematik exakt referenzieren. Genau genommen: kein solches Wort kann die Mathematik wirklich betreffen.
Für die Musik gilt analog: die Sprache der Musik betrifft und beinhaltet ausschliesslich Töne.
1.1.1) Erkenntnis 1.: Keine von den heutigen Wissenschaften ist von der Sprachkritik zu unterscheiden.
Es gibt keine Wissenschaft, die ausschliesslich eigensprachig operieren würde. Jede moderne Wissenschaft operiert allgemeinsprachlich. Jede moderne Wissenschaft, nicht bloß Philosophie, ist daher von der Sprachkritik nicht zu unterscheiden.
1.1.2) Erkenntnis 2.: Jeder Satz, der über Mathematik, über Physik, über Musik, über Malerei, über Tanz, über Materie, über Essen etc. handelt, wird durch die Gesetze der Sprachlogik bestimmt.
1.1.3) Erkenntnis 3.: Kein Satz, der von irgendetwas anderem, als von Sprache handelt, handelt von irgendetwas anderem als Sprache.
…oder finden Sie etwa, dass ein Satz, der über Musik von Ligeti handelt, irgend etwas mit dieser Musik zu tun hat (im Sinne einer locker verstandenen Adäquatheit)?
Um zu überprüfen, ob eine beliebig genaue und beliebig gelungene sprachliche Beschreibung von Ligetis „Lontano“ adäquat sei, müsste sich anhand dieser Beschreibung Ligetis „Lontano“ rekonstruieren lassen. Eine Rekonstruktion anhand der sprachlichen Beschreibung kann aber musikalisch genauso wenig gelingen, wie etwa mathematisch oder kulinarisch.
Dann hat aber kein Satz, der über Musik, über Physik, über Biologie oder über Ballet handelt, konkret mit Musik, mit Physik, mit Biologie oder Ballet zu tun…Mit was dann…?
1.2) Motto (Axiom), Kurt Gödel (1. Unvollständigkeitssatz):
„Jedes hinreichend mächtige, rekursiv aufzählbare formale System ist entweder widersprüchlich oder unvollständig.“
Unser Motto handelt von Aussagensystemen und ist Sprachkritik.
Die Komplementarität der „Entweder-Oder-Beziehung“ ist im gödelschen Unvollständigkeitssatz bitte wörtlich zu nehmen.
1.2.1) Erkenntnis 4.: Fast alles, was Kurt Gödel über Mathematik und ihre Logik schrieb, schrieb er über Sprache und ihre Logik.
1.2.1.1) Verallgemeinerung: Die „Erkenntnis 4.“ bezieht sich auf sämtliche Autoren der Wissenschaft und auf sämtliche Gegenstände der sprachlichen Beschreibung.
1.3) Behauptung 1.: Jedes konsistente Aussagensystem (jede Theorie), welches die Mechanismen der Aussagenlogik bemüht, um eigene Widerspruchsfreiheit zu fundamentieren, ist notwendig unvollständig.
Dies bedeutet, dass hinreichend mächtige, konsistente Aussagensysteme stets unvollständig sind, denn ihre Vollständigkeit lässt sich aus ihrer Konsistenz prinzipiell nicht ableiten (Es existiert keine kausale Verbindung zwischen der Widerspruchsfreiheit einer Aussage und ihrer Vollständigkeit (sprich: ihrer Wahrheit) – vielmehr existiert eine umgekehrte Kausalität: die zwischen der Widerspruchsfreiheit einer Aussage und ihrer Unvollständigkeit).
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass vollständige Aussagen notwendig widersprüchlich sind, denn es lässt sich aus ihrer Vollständigkeit keine Widerspruchsfreiheit ableiten.
Anmerkung: Ungeachtet dessen gilt heute aber, und zwar sowohl im Alltag, als auch in der Wissenschaft und Logik: die Widerspruchsfreiheit einer Aussage (Theorie) sei die erste Voraussetzung ihrer Wahrheit.
Erkenntnis 5.: Das Konsistenzprinzip der Aussagenlogik erweist sich als ein fundamentales Problem der Erkenntnis.
Dieses Problem ist fundamental, denn ausschliesslich eine vollständige Aussage, bzw. ein vollständiges Aussagensystem (Theorie) kann auch mit einer Wahrheit gleichgesetzt werden. Eine unvollständige Aussage, bzw. eine unvollständige Theorie, auch die schlüssigste, kann jederzeit um neue Aspekte ergänzt werden, auch und besonders um solche, welche imstande sind, sie selbst infrage zu stellen…
Radikalisierung: Jede widerspruchsfreie Theorie wird sich (früher oder später) als unvollständig erweisen.
Radikalisierung: Das Konsistenzkriterium erlaubt es, unvollständige Aussagensysteme, serienmäßig, als wahre Theorien einzuführen. Ihre jeweilige „Wahrheit“ gilt jedenfalls solange die logischen Mittel nicht ausreichen, um ihre Unvollständigkeit zu erkennen.
Radikalisierung: Es ist auszuschliessen, dass eine sprachlich gelagerte Theorie zugleich konsistent und vollständig sein könnte.
Radikalisierung: Beschreibt eine wissenschaftliche Theorie widerspruchsfrei, beschreibt und interpretiert sie aussagenlogisch.
Wenn eine wissenschaftliche Theorie konsistent ist, dann beschreibt sie notwendig unvollständig, denn sie beschreibt die Wirklichkeit aussagenlogisch. Eine inkonsistente Theorie besäße freilich keinen aussagenlogischen Sinn, denn die Konsistenz eine aussagenlogische Wahrheitsprämisse ist, welche sowohl jeden Satz, als auch jedes hinreichend mächtige Aussagensystem betrifft. Eine aussagenlogische Beschreibung muss daher widerspruchsfrei sein, um aussagenlogisch sinnvoll zu sein. Eine Konsistenz, welche die Wirklichkeit, die Töne oder die Zahlen betrifft, stellt sich aber gar nicht in der Natur. Eine vollständige Beschreibung der Natur, der Musik oder der Mathematik dürfte die Konsistenz, daher die Aussagenlogik, gar nicht tangieren. Andernfalls müsste die Natur aussagenlogisch angelegt sein (andernfalls müsste die Natur eine Aussage sein).
Dies ist überhaupt der Punkt: man hält grundsätzlich alles, wovon gesprochen wird, für Objekte der Sprache, denen man berechtigterweise und nach Belieben Aussagenattribute (wie etwa Konsistenz) zuweisen kann. Sprachobjekte müssen widerspruchsfrei wie die Aussagen sein, auch dann, wenn das, wovon gesprochen wird, fast nie die Sprache ist. Deshalb verlangen wir etwa, dass die Natur, dass Gott, dass das Universum, wie die Aussagen, widerspruchsfrei konstruiert sind…Die „Objekte der Sprache“ können aber meistens gar nicht unter dem Aspekt „Konsistenz“ betrachtet werden.
Radikalisierung: Die Erkenntnis der Widerspruchsfreiheit einer Theorie ist daher gleichbedeutend mit der Erkenntnis ihrer Unvollständigkeit.
Die Erkenntnis der Unvollständigkeit einer Theorie wird, dadurch dass wir bei dieser meistens mit einer zusammengesetzten und im Zuge des langwierigen Erkenntnisprozesses entstandenen aussagenlogischen Einsicht zu tun haben, fälschlicherweise mit der „Konsolidierung der erlangten Erkenntnis“ verwechselt.
Erkenntnis 6.: Da jede unvollständige Theorie falsch ist (s. Kommentar zur „Erkenntnis 5.“ für Erläuterung), kann keine unvollständige Theorie die Wahrheit derjenigen Folgetheorie begründen, welche sie ergänzt oder ersetzt. Vielmehr gilt für eine solche Theorien-Sukzession das Prinzip: „Ex falso quodlibet“.
Nur diejenigen Theorien sind vollständig, welche eine unmittelbare Adäquatheit mit der Wirklichkeit aufweisen (wie etwa experimentell bestätigte, in aussagenlogischem Sinn inkonsistente und anhand der Beobachtung der Phänomene entstandene Quantentheorie), und nicht etwa diejenigen, deren eigene aussagenlogische Konsistenz, sich aufgrund mittelbarer Adäquatheit mit Wirklichkeit zeigt (wie etwa Relativitätstheorie, deren Konsistenz sich anhand der Phänomene hineininterpretieren lässt). Die Wirklichkeit (die Natur) hat mit logischer Konsistenz der Theorien nichts zu tun (genausowenig übrigens, wie die konsistenten Theorien mit der Natur: die Natur ist keinesfalls inkonsistent, sie lässt sich gar nicht unter dem Gesichtspunkt „Konsistenz“ betrachten!).
Behauptung 2.: Die unvollständigen Theorien werden nicht universallogisch (d.h. im Rahmen des Absoluten), sondern aussagenlogisch (d.h. im Rahmen der Widerspruchsfreiheit) vervollständigt.
Wir sind fälschlicherweise von der Tatsache überzeugt, dass wir mit jeder folgenden Theorie, der endgültigen Wahrheit näher stehen.
Es erscheint uns, dass im Laufe der Zeit neue und leistungsfähigere Theorien, alte und unvollständige Theorien ersetzen. In Wirklichkeit werden jedoch alte und unvollständige Theorien durch neue und unvollständige Theorien vervollständigt.
Wir erkennen nicht, dass mit der Etablierung der neuen Theorien, die Unvollständigkeit stets übertragen wird. Wir erkennen nicht, mit welchem grundsätzlichem erkenntnistheoretischen Problem wir zu tun haben. Solange die Widerspruchsfreiheit nämlich als ein alles entscheidendes Kriterium der Wahrheit funktioniert, solange werden wir notwendig mit unvollständigen Theorien zu tun haben, deren prinzipielle Unvollständigkeit (Falschheit) im Zuge mühevoller Beweisarbeit erkannt werden muss, obwohl sie vor jeder Überprüfung und vor jeder Vervollständigung feststeht.
Durchaus tragisch ist hier die Konstatierung der Undurchführbarkeit des Projektes der Erkenntnis-Konsolidierung (ähnlich tragisch war zur Gödels Zeiten die Konstatierung der Undurchführbarkeit des Projektes der Vervollständigung der Grundlagen der Mathematik).
Das Projekt „Wahrheit“.
Für jede Aussage sei es eine sprachliche, sei es eine mathematische, musikalische, tänzerische etc. existiert ein Bereich, in dem keine Fehler und keine Widersprüche erkannt werden können.
Dieser Bereich ist die jeweilige reine Form dieser Aussagen.
Fehler und Widersprüche sind Konsequenzen der Existenz der inhaltlichen Äquivalenzen, welche es erlauben, verschiedene Aussagen und Bedeutungen miteinander in Vergleich (in einen gemeinsamen logischen Kontext) zu setzen.
Nehmen wir die Sprache: der Satz „Dieser Satz ist falsch“ ist als ein Satz einwandfrei. Erst als begonnen wird, seine Bedeutung und die Bedeutung seines Gegenteils zu interpretieren, zeigt sich seine berühmte Widersprüchlichkeit.
Apriorisch und prinzipiell muss jedoch auch für die Form dieses konkreten Satzes gelten: kein Satz ist falsch.
Auf der Ebene der reinen Sprache ist nämlich jeder korrekt formulierter Satz wahr, auch ein solcher, der eine Lüge transportiert. Ein falscher Satz ist nämlich in dem Sinne wahr, als er informiert – eine Information ist aber prinzipiell wahr, bzw. die Begriffe „wahr“ und „falsch“ haben im Bezug auf sie keinen Sinn…im Sinne einer Information als reine Form ist jede Aussage, ist jeder Ton, ist jede Zahl richtig, unabhängig von dem Wahrheitswert ihres jeweiligen Inhalts.
Die Ambiguität des „Entweder-Oder“ der „Wahrheit“ und der „Falschheit“ zeigt sich sobald Sprache nicht zum eigenen Thema referiert (d.h. nicht informiert), sondern benennt und/oder interpretiert.
Die Repräsentanz ist das tückischste Merkmal der Sprache. Das Problem liegt darin, dass die sprachliche Repräsentanz häufig (immer) mit der nichtsprachlichen Präsenz der Sprachobjekte verwechselt wird. Deshalb erscheint es möglich, das sprachlich Unausdrückbare, sprachlich zu umschreiben. Deshalb spricht man über Musik und Mathematik, über Wahrheit und Falschheit, über Gott…man spricht darüber, nur weil es möglich, nicht aber weil es sinnvoll ist.
Behauptung 3.: Entweder ist alles Behauptete wahr (damit unabhängig vom Wahrheitsbegriff) oder die behauptete Wahrheit besitzt keinen Wert, außer den vergleichenden (etwa statistischen).
Im ersten Fall spielt der Begriff „Wahrheit“ keine Rolle, im zweiten ist er, anhand der durch Kurt Gödel erkannten Komplementarität, inadäquat (denn der Begriff „Wahrheit“ hat an sich nur dann Sinn, wenn er vollständig bezeichnet – keine widerspruchsfreie Aussage kann aber, wie wir erkannt haben, dieser Voraussetzung genügen).
Das Prinzip: die Sprache liefert die Möglichkeit, Dinge abzubilden. Sie liefert aber keine Sicherheit der Adäquatheit der Abbildung. Die Sprache ist vor allem keine „Menge“, welche echte Elemente der Abbildung enthält.
Die Sprache beinhaltet nämlich nichts, außer sich selbst. Sie ist in der Hinsicht der Malerei ähnlich. Die Malerei enthält auch keine Gegenstände, welche sie abbildet. Das, was Sprache und Malerei enthalten, sind bloße Abbildungen.
Wenn man die Sprache als reine Form verstehen will, dann existieren in ihr überhaupt keine Widersprüche. Die Widersprüche zeigen sich, wie erwähnt, nur, wenn real existierende Gegenstände (Objekte der Beschreibung) mit ihren sprachlichen Äquivalenzen (Abbildungen: Begriffen) gleichgesetzt werden.
Für den berühmten Satz „Ich bin falsch“ gilt dementsprechend folgendes: die Sprache beinhaltet an sich keine Sätze…ein Satz als Bestandteil der Sprache, ist bereits eine Abbildung eines Objektes.
Generell gilt: worüber gesprochen werden kann, existiert grundsätzlich als Begriff, als eine sprachliche Repräsentanz. Sprachlich betrachtet gibt es aber keinen Unterschied zwischen der Bedeutung der Substantive „Satz“ und „Auto“ – beide repräsentieren Objekte. Bei der Gelegenheit bemerken wir, dass es im Sinne der Sprache keine Unterschiede zwischen den realen und den sprachlichen Objekten (Repräsentanzen) gibt, wohl aber zwischen den Objekten und ihren Begriffen (Abbildungen).
Erkenntnis 7.: Jedes sprachlich ausdrückbares und sprachlich ausgedrücktes Wissen betrifft die Unvollständigkeit.
Dies ist dann einleuchtend, wenn man erkennt, was der Gegenstand der Sprache ist.
Behauptung 4.: Der Gegenstand der Sprache ist sie selbst.
These: Keine konsistente, sprachlich formulierende Theorie beschreibt (daher) vollständig (die Wahrheit).
Beweis für die prinzipielle Inadäquatheit der Sprache: Da der Gegenstand der Sprache sie selbst ist, kann der Gegenstand der sprachlichen Beschreibung nur sie selbst sein, keine Mathematik, keine Physik, keine Musik in ihrem jeweilig reinen Sinn.
Beweis für die prinzipielle Unvollständigkeit der konsistenten Theorien: Eine Theorie ist dann konsistent, wenn sie in einem widerspruchsfreien Kontext steht. Die Sprache bezeichnet aber kontextfrei, denn kein Kontext kann ein echter Bestandteil der Sprache sein. Den Kontext einer Aussage bezeichne ich daher als ein „semantisches Objekt“ der Sprache, wie die Substantive „Satz“ oder „Auto“. Eine Theorie, welche allgemeinsprachlich beschreibt, ist daher unvollständig (referiert am Thema vorbei).
Behauptung 5.: Jede konsistente Theorie erhebt den Wahrheitsanspruch, keine von ihnen beschreibt aber vollständig.
Solange die Unvollständigkeit der konsistenten Wahrheit unentdeckt bleibt, scheint jede konsistente Theorie, die Wirklichkeit widerspruchsfrei zu beschreiben. Die Entdeckung ihrer Unvollständigkeit zeigt jedoch, dass eine endgültig vollständige, konsistente Beschreibung, mit den Mitteln der Äquivalenzsprache, welche sich an den außersprachlichen Inhalten (Logik, Mathematik, Physik, Musik, Tanz etc.) orientiert, nicht erreichbar ist (fehlende denotative Äquivalenz).
Erkenntnis 8.: Wenn Theorien aus Prinzip widerspruchsfrei sind, und genau aus dem Grund außerstande sind, die Wahrheit vollständig zu beschreiben, dann spielt die Widerspruchsfreiheit überhaupt keine Rolle im Prozess der Wahrheitsfindung. Einerseits kann nämlich die Wahrheit nicht widerspruchsfrei sein, andererseits kann es keine adäquate, aussagenlogisch argumentierende Theorie geben, welche inkonsistent und dadurch potenziell vollständig wäre.
In Folgendem werden zwei Aussagensysteme in Hinblick auf ihre disqualifizierende Unvollständigkeit untersucht. Im ersten Teil werden wir uns mit dem fundamentalen Begriff der „Gleichzeitigkeit“ innerhalb der Speziellen Relativitätstheorie von Albert Einstein, im zweiten mit dem Begriff der Zahl Null, welche die Grundlage des „Leermengenaxioms“ des ZF-Axiomensystems der Mathematik bildet, befassen. Wir werden damit zeigen, wie radikal und destruktiv sich die Unvollständigkeit auf die Kohärenz der Aussagensysteme auswirkt.
Damit aber die positive Dynamik unserer Sprachtheorie (neben ihrer dekonstruierenden Dynamik) aufgezeigt werden kann, werden wir die Bemühung unternehmen, die inkonsistente Quantentheorie um die bisher unentdeckten Aspekte zu vervollständigen. Wir werden damit im dritten Teil zeigen, dass die unerbittliche Radikalität in der Erkennung von Prinzipien durchaus positive Aspekte besitzen kann.
Die Sprache als Mittel der Wissenschaft muss nämlich nicht prinzipiell als falsch betrachtet werden, wenn man um ihre prinzipielle Untauglichkeit ausreichend informiert ist, und sie korrekt und exakt anwendet.
Nachdem die Prozedur entstanden ist, welche es uns (nicht nur theoretisch) ermöglicht, eine gemeinsame Gegenwart für zwei beliebig voneinander entfernte Punkte (oder Ereignisse) innerhalb des Universums zu postulieren, wird nun versucht, eine Prozedur zu entwerfen, welche uns erlauben wird, dieselbe Gegenwart für sämtliche Punkte des Universums zu postulieren (wir werden versuchen, die zuerstgenannte Prozedur auf das gesamte Kontinuum des Universums zu verallgemeinern). Doch bevor ich dies vorstelle, sollte die theoretische Möglichkeit der Erstellung einer solchen Operation geprüft werden.
Dass sie notwendig ist, steht für mich außer Frage – absurd wäre nämlich die Vorstellung, Ereignisse im Universum geschähen in der Reihenfolge ihrer Wahrnehmung hier auf Erden, und nicht parallel mit der irdischen Gegenwart der irdischen Ereignisse (allein schon aus dem Grund, dass Ereignisse hier auf Erden durchaus parallel und nicht seriell geschehen). Naiv, wenn nicht gar absurd wäre ebenfalls die Vorstellung, alle Ereignisse im Universum stünden generell in einer relativistischen Beziehung zueinander (allein schon aus dem Grund, dass nicht jedes Ereignis auf Erden mit allen anderen irdischen Ereignissen in einer relativistischen Beziehung steht).
Die Relativität (der Gleichzeitigkeit) zeigt sich generell nur dann (wird nur dann erkenntnistheoretisch relevant), wenn Zeitpunkte der jeweiligen Ereignisse individuell gemessen, und wenn ihre gemessenen Werte bezüglich ihrer Gleichzeitigkeit oder Nicht-Gleichzeitigkeit miteinander verglichen werden. Wenn es anders wäre (wenn die Relativität in der Natur unabhängig von der Messung verankert wäre), müsste die thermodynamische Zeit relativistisch sein.
Dies ist aber nicht der Fall.
In der Quantentheorie haben wir erkannt, dass der Messvorgang entscheidend dafür ist, welche Wirklichkeit wir betrachten, bzw. wir haben experimentelle Befunde, die dafür sprechen, dass der Messvorgang einen unmittelbaren Einfluss auf die Wirklichkeit besitzt. In der Relativitätstheorie wird dieser Befund aber nicht berücksichtigt.
Ich behaupte trotzdem, dass die Relativitätstheorie ein propereres Mittel der Naturbeschreibung ist (allein schon aus dem Grund, dass sich mit ihr Voraussagen treffen lassen, die durch Beobachtung bestätigt werden). Die Relativitätstheorie ist aber außerstande die Frage zu entscheiden, ob die Wirklichkeit, die sie behandelt primär so ist, wie sie sie darstellt, oder ob ihre Voraussagen paradigmatisch für die Ergebnisse ihrer vergleichenden Messungen und Vorschriften sind. Für die endgültige Entscheidung dieser Frage ist es noch zu früh, aber wir kommen noch auf die Thermodynamik und auf die Quantenmechanik zu sprechen. Später. Zuerst behandeln wir §1.
Zur Gleichzeitigkeit:
Gleichzeitig ist, was innerhalb einer und derselben Gegenwart geschieht… Dies meint universell sowohl eine relativistische “In-bezug-auf-eine-externe-Referenz”–Gleichzeitigkeit, als auch eine absolute Gleichzeitigkeit referenz-entkoppelter Ereignisse (zum Bispiel zwischen einem “hier und jetzt” auf Erden und dem “Jetzt” des „andromedanischen Planeten X„).
Definition der absoluten Gleichzeitigkeit von M. Zasada:
Ereignisse geschehen gleichzeitig, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart an verschiedenen Orten stattfinden.
Definition der universellen Gleichzeitigkeit von M. Zasada:
Ereignisse geschehen gleichzeitig, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart geschehen.
Definition der relativen Gleichzeitigkeit von M. Zasada:
Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse A,B,C ist dann relativ, wenn sie sich entweder auf die Gegenwart eines Referenzsystems bezieht, und/oder* aus der Gegenwart eines Referenzsystems konstatiert wird.
*) Abhängig davon, ob es sich um ruhende oder bewegte Referenzsysteme handelt.
Definitorische Herleitung und Begründung der Gleichzeitigkeit: siehe hier.
Zur punktuell-gültigen Gegenwart:
Definition 1.
Univeselle Definition der punktuell-gültigen Gegenwart von M. Zasada:
Ein Ereignis geschieht innerhalb der Gegenwart, wenn es innerhalb seines exklusiven raumzeitlichen Standortes mit keinem anderen Ereignis identisch ist.
––––––––––––
Definition 2.
Universelle Definition der Gegenwart (gültig für Paare beliebig entfernter Punkte) von M. Zasada
[die Feststellung einer universellen Gleichzeitigkeit zweier Ereignispunkte unter Geltung einer Referenz (a) und unter Geltung einer übergeordneten Gesetzmäßigkeit (b)]
Zwei beliebig voneinander entfernte Punktereignisse A,B geschehen innerhalb einer und derselben Gegenwart:
a) wenn A,B, bezogen auf einen konkreten, jeweils bei A und bei B lokal empfangenen Impuls einer geometrisch günstig gelegenen Licht-Impuls-Referenzquelle (M), gleichzeitig erfolgen, oder
b) wenn die Gleichzeitigkeit von A und B die Folge einer übergeordneten physikalischen Gesetzmäßigkeit ist, welche in Form einer verlässlichen Information vorliegt.
––––––––––––
Die unten genannten geometrischen, physikalischen und quantenmechanischen Voraussetzungen gelten sowohl für Definition 2., als auch für Definition 3.
Einführung.
Seit Einstein behaupten wir, dass die Gleichzeitigkeit relativ ist. Doch stellen wir uns auch die Frage danach, warum es so ist?
Natürlich, sagen Sie, wenn wir die Lichtgeschwindigkeit als eine absolute (konstante) Grenzgeschwindigkeit innerhalb der Natur betrachten, dann müssen wir wohl die Relativität der Gleichzeitigkeit notwendigerweise annehmen, denn sogar diese maximale Übertragungsgeschwindigkeit letztlich endlich ist. Deshalb auch werden Informationen, welche mit dieser Geschwindigkeit übermittelt werden, höchstens mit gerade dieser Geschwindigkeit übermittelt. Wäre die Geschwindigkeit eines Übertragungsmediums unendlich, gäbe es auch kein Problem der Relativität – sämtliche Signale erreichten dann instantan ihre Bestimmungsorte, unabhängig davon, wie fern diese wären.
Aufgrund dieser Erkenntnis sind wir berechtigt zu behaupten, dass der Grund für die Relativität der Gleichzeitigkeit die Tatsache ist, dass zwischen dem Versenden einer Information und ihrem Empfang, stets eine Zeitdifferenz vorliegt. Diese ist darauf zurückzuführen, dass die Übertragungsgeschwindigkeit der beliebigen Signale endlich ist, daher jede Informationsübermittlung Zeit in Anspruch nimmt. Auch übrigens eine solche, die mittels der Lichtstrahlen übertragen wird, und auch solche, deren Strecke denkbar kurz ist.
Wir können das Problem am besten erkennen, wenn wir die akustische Analogie betrachten. Wie die Lichtgeschwindigkeit, ist auch die Geschwindigkeit des Schalls endlich – die Sende- und Empfangszeiten der Schallübertragungen sind daher auch bei Schallereignissen relativ und hängen stark von der Länge der Übertragungsstrecke ab. Da jedoch der Wert der Lichtgeschwindigkeit bezogen auf den Wert der Schallgeschwindigkeit unermesslich hoch ist, scheint die Tatsache, dass keine „Akustische Relativitätstheorie“ vor Einstein entstand, dadurch zu erklären zu sein, dass über die Jahrhunderte eine unendliche Geschwindigkeit des Lichts angenommen wurde, womit kein logischer Grund für die Entstehung des Relativitätsgedanken sich entwickeln konnte…Daher Newtons klassische Mechanik.
Eine akustische Methode der Validierung der logischen Sachverhalte innerhalb der Relativitätstheorie habe ich hier vorgeschlagen.
Geometrische Voraussetzung der universellen Gleichzeitigkeit i):
Zwei beliebig entfernte Punktereignisse A,B geschehen gleichzeitig, d.h. innerhalb einer und derselben Gegenwart, wenn folgende Bedingungen für A,B erfüllt sind:
Punkte A,B seien zwei Punkte auf der Geraden G. Es sei M der Mittelpunkt der Strecke A-B. Sei die Entfernung A-M genau bekannt. Sei Punkt B ein Punkt im Raum, der hinsichtlich M als eines symmetrischen Mittelpunktes der Strecke A-B, gegenüber A auf der Geraden G liegt. Sei B also genauso weit von M entfernt, wie A von M entfernt ist. Das gesamte Arrangement A-M-B befindet sich im Ruhezustand.
Illustration: Arrangement A-M-B
Physikalische Voraussetzung der universell gültigen Gleichzeitigkeit i) und ii):
Es werden aus dem Mittelpunkt M der Strecke A-B, sich in gleichmäßigen Zeitintervallen wiederholende Lichtimpulse in alle Richtungen (kugelförmig) ausgesandt. Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum vorausgesetzt, erreichen die einzelnen Lichtimpulse Punkte A und B gleichzeitig, also innerhalb einer und derselben Gegenwart (wenn man dem Begriff der Gegenwart die vorgeschlagene Definition 2. zugrundelegt). Diese Voraussetzung ist von der etwaigen Konstatierung der Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei A und bei B (Koinzidenz) aus beliebigem Punkt Z heraus unabhängig. Sie zeugt von der Universalgültigkeit der Definitionen 2. und 3., denn sie ergibt sich aus dem logischen Aufbau des Arrangements A-M-B (und nicht aus der konkreten Konstatierung der Koinzidenz an den Punkten A und B). Sie gilt daher als eine allgemeingültige und verlässliche Information universell, denn ist ein Beobachter über die geometrischen und physikalischen Voraussetzungen der Definition 2., respektive Definition 3. informiert, muss er der Information über die Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B, gegenüber der eventuellen Konstatierung dieser Gleichzeitigkeit oder, was noch bedeutsamer ist, gegenüber der eventuellen Konstatierung der Nichtgleichzeitigkeit der Ereignisse A und B, den Vorrang geben.
Praktischer Beweis für die Gültigkeit und für die Zweckmäßigkeit der eingeführten physikalisch-geometrischen Voraussetzungen:
„Praktischer Beweis für die Existenz der universellen Gleichzeitigkeit sowie für die prinzipielle Möglichkeit der Existenz der universellen Zeit“ .
Illustration: physikalische Voraussetzung.
Die soeben genannte Voraussetzung, genügt sowohl den Punkten a) und b) der Definition 2, als auch den Punkten i) und ii) der Definition 3.
“Quantenmechanische” Voraussetzung der universell gültigen Gleichzeitigkeit b) / ii):
Würden zwei physikalische Körper p, q miteinander wechselwirken, und würde ihre Wechselwirkung darin Ausdruck finden, dass p und q sich gegenseitig vernichteten oder synchron ihre Eigenschaften änderten (bspw. ihre Polarität oder ihren Spin bei verschränkten Photonenpaaren), dann spielte es physikalisch keine Rolle, ob aus der Perspektive eines bestimmten Beobachters der Augenblick der Veränderung von p und q als gleichzeitig konstatiert wäre, oder nicht.
Die Information, dass der Wechsel der Eigenschaften von p und q synchron zu erfolgen hat, wäre jeder physikalisch-relativistischen Erfahrung (Konstatierung) übergeordnet, d.h. auch in dem Fall, in dem, aus welchen Gründen auch immer, keine Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei p und q festgestellt werden könnte, wäre diese prioritär anzunehmen (Weil eine verlässliche, experimentell bestätigte Information über die Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei p und bei q vorliegen würde).
Der Besitz gerade dieser entscheidenden Information wäre notwendig jeder tatsächlichen “Konstatierung der Koinzidenz” oder “Konstatierung der Nicht-Koinzidenz”übergeordnet. Dies stellt die Äquivalenz her zwischen der a priori bestehenden Information über p,q und der Konstatierung (Wahrnehmung, Messung) des konkreten Zustandes von p,q als gleichberechtigten physikalischen Methoden der Erkenntnisgewinnung und stellt die Einsteinsche Behauptung, dass ausschliesslich eine „Konstatierung der Koinzidenz“ die Grundlage der physikalischen Erfahrung stellen kann. Die Grundlage der physikalischen Erfahrung kann durchaus eine a priori vorliegende Information über einen bestimmten physikalisch relevanten Umstand sein.
Dies erachte ich als durchaus bedeutsam, denn eine Physik, welche ausschliesslich auf Konstatierung der Koinzidenzen aufbauen würde, wäre angesichts der Entwicklung der virtuellen Wirklichkeit beispielsweise, logisch unvollständig. In unserer Zeit bedeutet nämlich Information alles – sie ersetzt die Konstatierung als Quelle der verlässlichen Erkenntnis (Zirkelschluss: zumal eine „Konstatierung“ als ein Akt der Informationsbeschaffung betrachtet werden kann).
Die soeben eingeführte Voraussetzung genügt dem Punkt b) der Definition 2 und Punkt ii) der Definition 3.
Zum allgemeingültigen Begriff der Gegenwart:
Dadurch, dass in der Definition 2. Punkte A,B in unbestimmter (beliebiger) Entfernung zueinander stehen, definieren sie die universalgültige Vorschrift bezüglich der Gleichzeitigkeit für ein beliebiges Punktepaar. Diese Vorschrift ist für beliebige Entfernungen zwischen jeweils zwei Punkten im Raum wohldefiniert.
Definition 3.
Universalgültige Definition der absoluten Gegenwart von M. Zasada:
[die Feststellung der absoluten Gleichzeitigkeit im gesamten Raum des Universums]
Wenn zwei beliebig voneinander entfernte Punktereignisse A,B unter der Einhaltung der Bedingungen i) und ii) und unter der Einhaltung der eingeführten geometrischen, physikalischen und quantenmechanischen Voraussetzungen, gleichzeitig, d.h. innerhalb einer und derselben Gegenwart N erfolgen, dann erfolgt auch jedes beliebige Punkt-Ereignispaar a,b, welches längs der Strecke A-B liegt, unter identischen Bedingungen und Voraussetzungen innerhalb einer und derselben Gegenwart N.
Bedingung i): Punktereignisse A,B erfolgen dann gleichzeitig, d.h. innerhalb einer und derselben Gegenwart N, wenn man einen konkreten, jeweils bei A und bei B lokal empfangenen Impuls einer geometrisch günstig gelegenen Licht-Impuls-Referenzquelle M als Referenz ihrer jeweiligen lokal geltenden Zeitordnung einsetzt. Die besagte Referenzquelle muss dann aber zumindest den aufgeführten geometrischen, physikalischen und/oder quantenmechanischen Voraussetzungen genügen.
Bedingung ii): Punktereignisse A,B erfolgen dann gleichzeitig, d.h. innerhalb einer und derselben Gegenwart N, wenn die Gleichzeitigkeit von A und B die Folge einer übergeordneten physikalischen Gesetzmäßigkeit ist, welche in Form einer verlässlichen Information a priori vorliegt…
Erklärung:
Wenn jedes einzelne Ereignispaar innerhalb der Strecke A-B unter genannten Bedingungen und Voraussetzungen gleichzeitig, also innerhalb einer und derselben Gegenwart N erfolgt, dann erfolgen sämtliche Ereignispunkte des Kontinuums unter genannten Bedingungen und Voraussetzungen innerhalb einer und derselben Gegenwart N.
Grund: jede beliebige Strecke kann nämlich in unendlich viele Teilstrecken dividiert werden. Jedes Fragment einer nach Bedingung i) aufgebauten Versuchsanordnung, kann durch ein Mittelpunkt m in zwei gleiche Strecken mit Endpunkten a und b geteilt werden. Der Mittelpunkt der so entstandenen Strecke a-b würde dieselben Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen, welche der Punkt M der Anordnung A-M-B erfüllt, und somit gewährleisten, dass Ereignispunkte a und b innerhalb einer und derselben Gegenwart N geschehen.
Diese Prozedur kann unendlich oft an unendlich vielen beteiligten Ereignispunkten der Strecke A-B wiederholt werden. Dies führt letztlich dazu, dass die Aussage der Definition 3. für die Strecke A-B(!) bestätigt werden kann, qed.
Illustration: Down-Dividierung des Arrangements A-M-B
Verallgemeinerung:
Um universalgültige Gegenwart mittels der Definition 3. vollständig zu beschreiben, muss sich die Erklärung auf sämtliche Punkte-Paare des gesamten Universums verallgemeinern lassen…
Wir setzen daher dem Kontinuum des Universums folgende Voraussetzung:
Behauptung 1: Aus jedem einzelnen Punkt des Kontinuums heraus lasse sich eine unmittelbare geometrische Verbindung mit einem beliebigen Punkt des Kontinuums herstellen (sprich: Aus jedem einzelnen Punkt des Kontinuums heraus lasse sich eine Strecke bilden, die einen bestimmten ausgewählten Anfangspunkt mit einem beliebigen Punkt des Universums verbindet).
Damit wird gewährleistet, dass zwischen sämtlichen Punkten des Universums im Prinzip eine Paarbeziehung bestehen kann, welche den Bedingungen und Voraussetzungen der Definition 3. genügt. Damit wird wiederum gewährleistet, dass wir eine allgemeingültige, universelle Definition der absoluten Gegenwart in der Tat erschaffen haben.
Illustration der Behauptung 1
Behauptung 2: Wenn unter oben genannten Umständen eine und dieselbe Gegenwart N für „zwei beliebig weit voneinander entfernte Punktereignisse A,B“ gilt, dann gilt dieselbe Gegenwart N, unter denselben Umständen, für sämtliche Paare der Punktereignisse innerhalb des gesamten Universums.
Damit ist die logische Beweisführung der universellen Gültigkeit der absoluten Gegenwart vollständig und endgültig, somit gilt die Definition 3. (die Universalgültige Definition der absoluten Gegenwart) universell, qed.
Anhang:
Anhang 1. Verallgemeinerung des Arrangements A-M-B:
Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse an den Endpunkten der Strecke A-B, kann nur im symmetrischen Mittelpunkt M der Strecke A–B konstatiert werden, oder (zusätzlich)
Verallgemeinerung 1. an einem beliebigen Punkt der Raumzeit, der eine geometrisch günstige Position bezüglich der Strecke A-B und insbesondere bezüglich der Endpunkte dieser Strecke, nämlich den Punkten A und B, besitzt.
Speziell werden hier diejenigen Punkte des Universums gemeint, welche innerhalb der Rotation-Symmetrie bezüglich Mittelpunktes M und bezüglich der Strecke A-B liegen. Die Anzahl dieser Punkte darf als unendlich bezeichnet werden.
Verallgemeinerung 1: Strecken-Rotationssymmetrie bezüglich M und A-B:
Verallgemeinerung 2. an allen Punkten sämtlicher Geraden, die sich durch den Mittelpunkt M der Strecke A-B ziehen lassen und orthogonal (rechtwiklig) liegen bezüglich der Achse der Strecke A-B. Sowohl die Anzahl der Geraden, als auch ihrer Punkte darf hier als unendlich bezeichnet werden.
Verallgemeinerung 2.: Geraden-Rotationssymmetrie bezüglich M und A-B.
Verallgemeinerung 3. Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse an den Endpunkten der Strecke A-B lässt sich auch aus den bewegten Inertialsystemen heraus beobachten, deren Bewegung entlang der in Verallgemeinerung 2. erwähnten Geraden und deren Bewegung entlang der in Verallgemeinerung 1. erwähnten Strecken stattfindet.
Die Verallgemeinerung 3. tangiert die Bedingungen i) und ii), denn sie ist sowohl wörtlich zu nehmen, als auch als eine Information, die eine Gesetzmäßigkeit des Arrangement A-M-B und der betreffenden Geraden/Strecken ausdrückt. Sie kann also unter bestimmten Umständen aufklärend sein, aufklärend im Sinne der Definition 3.ii).
Verallgemeinerung 3. Rotationssymmetrie der Körper, die sich entlang der Geraden / Strecken bewegen, welche in den Verallgemeinerungen 1. und 2. spezifiziert sind.
Anhang 2. Prinzip der Gleichzeitigkeit .
Nachdem universalgültige Definition der absoluten Gegenwart aufgestellt ist, gelten die von uns entworfenen Definitionen der Gleichzeitigkeit universell.
Voraussetzung 1: Wenn unabhängig von der Messmethode Ereignisse im Universum gleichzeitig stattfinden, dann muss, neben der singulär gültigen, eine universell gültige (absolute) Gegenwart existieren, in der die Gleichzeitigkeit zwischen diesen Ereignissen stattfindet.
Feststellung z: Zwei kausal entkoppelte Ereignisse A und B erfolgen gleichzeitig genau dann, wenn sie innerhalb einer und derselben Gegenwart eines Referenzsystems konstatiert werden, oder innerhalb einer absolut gültigen Gegenwart geschehen.
Postulat der Gleichzeitigkeit 1: Zwei Ereignisse A und B geschehen gleichzeitig, wenn für sie keine Möglichkeit besteht, den Augenblick des jeweils anderen Ereignisses wahrzunehmen, bzw. diesen Augenblick aus ihrer aktuellen Perspektive zu registrieren, denn egal wo und wann ihre Gleichzeitigkeit stattfindet, findet sie innerhalb einer und derselben Gegenwart statt.
Postulat der Gleichzeitigkeit 2: Zwei Ereignisse A und B geschehen gleichzeitig, wenn kein kausaler Zusammenhang zwischen Ihnen besteht, denn egal wo und wann ihre Gleichzeitigkeit stattfindet, findet sie innerhalb einer und derselben Gegenwart statt.
Postulat der Gleichzeitigkeit 3: Zwei Ereignisse A und B geschehen gleichzeitig, wenn kein zeitlicher Zusammenhang zwischen ihnen besteht, denn egal wo und wann ihre Gleichzeitigkeit stattfindet, findet sie innerhalb einer und derselben Gegenwart statt.
Schlusswort:
Wir erkannten, dass die Gültigkeit der Relativitätsgesetze nicht in der Natur verankert ist, sondern dass diese Gültigkeit eine nützliche Konvention ist (denkt an die Relativität innerhalb der Akustik). In der Natur verankert ist vielmehr Thermodynamik.
Mehrere innerhalb des Universums miteinander kommunizierende Zivilisationen, könnten das System der Relativitätstheorie nur für die Raumzeit-Beschreibung aus ihrer lokal gültigen Perspektive benutzen. Um sich miteinander zu verständigen, müssten sie eine universalgültige Sprache entwickeln, welche über einen universellen, unmissverständlichen Zeit- und Ortsbegriff verfügte. Mit der Relativität hätte sie nichts zu tun. Das Wort „Universalgültig“ fehlt in der heutigen Physik vollständig.
Vielen Dank an Sie, meine Gäste, dass Sie mir bisher so tapfer gefolgt sind.
Ich versichere, dass ich alle Definitionen und Behauptungen, und dass ich alle vorgebrachten Beispiele und Assoziationen selbstständig entworfen habe, und dass ich mich höchstens an das allgemein zugängliche Vorbild von Albert Einstein gehalten habe, inklusive Definition der Gleichzeitigkeit §1. 1905 sowie seiner Idee der Einbindung der Gaußschen Koordinaten, um den Problemen aus dem Weg zu gehen. So schlau bin ich uch. Ich habe mich allerdings auch an Frank Wapplers Satz „Die Natur besitzt keine Koordinaten“ gehalten. Ich bedanke mich hiermit für die Vermittlung dieser durchaus wichtigen Erkenntnis.
––––––
Hinweis: Erstveröffentlichung 16.01.2018 / ©Maciej Zasada
Nachdruck, Verwertung und / oder Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung. Der Artikel und der Inhalt unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
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Markus Pössel hat sich wohl vollständig in eine seiner Sockenpuppen verwandelt. Pössel, der Unterschied zwischen Dir und Maciej Zasada besteht darin, dass während Du dich unkoordiniert um seine Diffamierung kümmerst, publiziert Maciej Zasada zum Problem der Gleichzeitigkeit. Unter anderen dieses hier…
Er veröffentlicht, während Du dich mit Krüger-Kasperl-Knalltüten-Theater beschäftigst. Er lernt, während Du vergröberst und verkrügerst. Jedem das Seine. Vergiss die Worte des Poeten nicht…
LG, Gundel
Am 16.01.2018 wurde diese Schrift publiziert. Darin die endgültige Definition und der Beweis der Existenz der absoluten Gegenwart. Einfach so. Problem gelöst.
Bild unten: Gundel zu Besuch bei Maciej Zasada. Eingefangen ist genau der Augenblick, an dem das Schicksal an die Tür klopft…3x.
Beweis der Stichhaltigkeit der „Definition der universalgültigen Punktgegenwart“ von M. Zasada.
Dadurch, dass der zeitbestimmende Bezug der Relativitätstheorie das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum ist, sind wir berechtigt zu behaupten, dass das Lichtsignal, welches vom Mond in Richtung Erde verschickt wird, etwa 1 Sekunde gebraucht, um auf der Erde empfangen zu werden. Dieselbe Situation kann nicht unmittelbar auf die Schallgeschwindigkeit als Übermittlungsmedium übertragen werden (zumindest solange nicht, solange es sich um Vorstellung einer Schallübertragung Mond-Erde handelt), doch wir können das Prinzip der relativistischen Übertragung im Prinzip auf jedes informationsübermittelndes Medium anwenden, dessen Fortpflanzungsgeschwindigkeit konstant sei.
Behauptung: Die Methode der akustischen Überprüfung der Gesetze der Relativität ist im Prinzip zulässig, denn die Schallgeschwindigkeit in der Luft im Idealfall konstant ist.
Alle hier besprochenen Situationen beziehen sich daher auf ein solches Idealfall, in dem sich der Schall gleichmäßig mit konstanter Geschwindigkeit von 1000km/h ausbreitet.
Stellen wir uns folgende Versuchsanordnung vor. Wir besprechen den hypothetischen Fall einer Theorie, die mit Methoden der Akustik die Relativität behandelt (Theoretisch wäre es möglich, dass so ein relativistisches System lange vor der Einführung der Relativitätstheorie von A. Einstein, sogar in der Antike, vorgestellt wäre).
Ein hypothetischer Sachverhalt der „relativistischen Akustik“.
Es stehen zwei Beobachter A und B im Abstand von genau 1000m voneinander entfernt. Sei A mit einem akkustischen Signalgeber S ausgestattet, der mittels eines Knopfes aktiviert wird. Lass es die Aufgabe von A sein, gleichzeitig mit der Betätigung des Aktivierungsknopfes, die Hand zu heben, um dem Beobachter B anzuzeigen, dass der Knopf betätigt wurde.
Wäre das Schallsignal von A im Augenblick t versendet, würde B feststellen, dass der Moment der Aktivierung von S wesentlich schneller von A angezeigt wird, als das dazugehörende Schallsignal bei ihm zu hören ist.
Sein Fazit müsste sein, dass es wesentlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, eine Schallinformation über eine Entfernung von 1000m zu empfangen (immerhin gute 3 Sekunden), als die Information über die Versendung dieser Schallinformation visuell zu übermitteln.
Man könnte anhand dieser Differenz den genauen Wert der Schallgeschwindigkeit ermitteln sowie feststellen, das dieser immer einen konstanten Wert besitzt.
Von hier aus wäre die akustische „Wissenschaft“ nur einen kleinen Schritt von dem Versuch entfernt, eine schallbezogene Relativitätstheorie zu entwickeln.
Eine der Definitionen dieser „Relativitätstheorie“ würde einer der Gleichzeitigkeitsdefinitionen von Einstein sowie meinem „Praktischen Beweis für die Existenz der universellen Gleichzeitigkeit“ entsprechen (denn die Anordnung des zuletzt genannten, an die Anordnung einer der Gleichzeitigkeitsdefinitionen Einsteins angelehnt ist).
Stellen wir uns diese Definition nun vor.
Voraussetzung: Alle angesprochenen und alle beteiligten Bezugssysteme befinden sich im Ruhezustand.
Definition der Gleichzeitigkeit anhand der Konstanz der Schallwellen-Geschwindigkeit in der Luft.
Zwei um einen genau bestimmten, im Bereich der Hörbarkeit liegenden Abstand entfernte Punktereignisse A und B geschehen innerhalb einer und derselben Gegenwart:
a) wenn A,B bezogen auf einen konkreten, jeweils bei A und B lokal empfangenen Impuls einer geometrisch günstig gelegenen Schallimpuls-Referenzquelle, gleichzeitig erfolgen, oder
b) wenn die Gleichzeitigkeit von A und B die Folge einer übergeordneten physikalischen Gesetzmäßigkeit ist, welche in Form einer verlässlichen Information vorliegt.
Geometrische Voraussetzung der universellen Gleichzeitigkeit a):
Zwei um einen genau bestimmten, im Bereich der Hörbarkeit befindlichen Abstand entfernte Punktereignisse A,B geschehen gleichzeitig, d.h. innerhalb einer und derselben Gegenwart, wenn folgende Bedingungen für A,B erfüllt sind:
Punkte A,B seien zwei Punkte auf der Geraden G. Es sei M der Mittelpunkt der Strecke A-B. Sei die Entfernung A-M genau bekannt. Sei Punkt B ein Punkt im Raum, der hinsichtlich M als eines symmetrischen Mittelpunktes der Strecke A-B, gegenüber A auf der Geraden G liegt. Sei B also genauso weit von M entfernt, wie A von M entfernt ist.
Physikalische Voraussetzung der universell gültigen Gleichzeitigkeit a) und b):
Es werden aus dem Mittelpunkt M der Strecke A-B, sich gleichmäßig wiederholende Schallimpulse in alle Richtungen (kugelförmig) ausgesandt. Konstanz der Schallgeschwindigkeit in der Luft vorausgesetzt, erreichen die einzelnen Schallimpulse Punkte A und B gleichzeitig, also innerhalb einer und derselben Gegenwart (wenn man dem Begriff der Gegenwart, die vorgeschlagene “Definition der Gleichzeitigkeit anhand der Konstanz der Schallwellen-Geschwindigkeit in der Luft.” zugrundelegt). Diese Voraussetzung ist von der etwaigen Konstatierung der Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei A und bei B (Konstatierungen der Koinzidenz) aus einem beliebigen Punkt Z heraus unabhängig. Sie zeugt von der Universalgültigkeit unserer Definition, denn sie ergibt sich aus dem logischen Aufbau des Arrangements A-M-B (und nicht aus der Konstatierung der Koinzidenz bei A und bei B). Sie gilt daher als eine allgemeingültige und verlässliche Information universell, denn ist ein Beobachter über die geometrischen und physikalischen Voraussetzungen unserer Definition informiert, muss er der Information über die Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei A und B Vorrang geben hinsichtlich jeder physikalischen Konstatierung der Koinzidenz oder Nicht-Koinzidenz bei den Punkten A und B.
Wozu nun diese „akustische“ Analogie?
Was will ich damit ausdrücken?
Es ist ganz einfach: mit der aufgezeigten Analogie möchte ich auf den Umstand aufmerksam machen, dass die Gedankenexperimente der Relativitätstheorie, welche genuin mit dem Medium Licht operieren, sich prinzipiell mit Medium Schall reproduzieren lassen. Relativistische Effekte müssen sich nämlich im Prinzip innerhalb eines jeden Bezugsmediums, welches sich durch den Raum mit einer konstanten Geschwindigkeit fortpflanzt, zeigen (lediglich diejenigen Experimente und Sachverhalte, bei denen die Bezugspunkt-unabhängige Konstanz der Lichtgeschwindigkeit eine Rolle spielt, sind akustisch nicht reproduzierbar – für Bezugssysteme und Arrangements, die sich allgemein im Ruhezustand befinden, spielt das aber keine Rolle).
Dieser Umstand könnte beispielsweise dazu verwendet werden, die Ergebnisse der Relativitätstheorie auf einfache Weise praktisch zu überprüfen. In dieser Anzahl ließen sich u.a. sämtliche Gedankenexperimente zum Problem der Gleichzeitigkeit von Albert Einstein und auch diejenigen Gedankenexperimente überprüfen, welche ich selbst zum selben Problem entwickelte (auch übrigens die Probleme der Konstatierung der Koinzidenz, an denen Leute wie Frank Wappler und Dr. Wolfgang Engelhardt sich seit Jahren abmühen).
Es ließe sich beispielsweise auch mein „Praktischer Beweis für die Existenz der universellen Gleichzeitigkeit“ überprüfen. Die Gleichzeitigkeit, welche sich darin auf beiden Seiten eines Pulsars zeigt, ist nämlich ganz konkret, es ist keine „hypothetische“ Annahme eines hypothetischen Wertes, sondern ein vollwertiger Beweis der universellen Gleichzeitigkeit und ein vollwertiger Beweis der tatsächlichen Existenz einer universalgültigen Gegenwart.
Sehen Sie selbst:
Die Methode der akustischen Überprüfung eines relativistischen Beweises von M. Zasada (gemeint ist der Beweis für die Stichhaltigkeit der Definition der universellen Punktgleichzeitigkeit zweier Punkte).
Meine Vorgehensweise ist zugegebenermaßen unorthodox. Ich verwende unorthodoxe Methoden und ich assoziiere unorthodox. Meine Methodologie entspricht aber irgendwie der Vorgehensweise, welche auch Albert Einstein seinerzeit einsetzen musste, um seine Relativitätstheorie innerhalb der physikalischen „Esoterik“ zu etablieren. Ich kümmere mich nicht um die methodischen Vorschriften, welche sowieso nur deshalb existieren, um die Relativitätstheorie innerhalb ihrer Doktrin und innerhalb ihrer Vorschriften, d.h. als ein Dogma, unangreifbar zu machen. Als erfahrener und im Kampf erprobter Logiker, bin ich nicht nur imstande dies klar zu erkennen, sondern auch zu verurteilen.
Voraussetzungen des Versuches: Seien Punkte A,M,B Punkte auf einer Geraden G, welche am Boden eines überdimensionalen Fußballstadions aufgezeichnet ist (dies zeigt, dass der Maßstab des Arrangements A-M-B begrenzt ist, und sich auf der Oberfläche unseres Planeten abspielt…). Sei M eine impulsgebende Schallquelle, mit regelmäßiger und gleichmäßiger Periodizität der ausgestrahlten Schallwellen-Impulse. Sei die Entfernung A-M genau bekannt (beispielsweise 500m). Sei Punkt B ein Punkt, der hinsichtlich M als eines Mittelpunktes der Strecke A-B, gegenüber A auf der Geraden G liegt. Sei B also genauso weit von M entfernt, wie A von M entfernt ist.
Der originelle Beweis der Existenz der universalgültigen Gleichzeitigkeit und der universellen Zeit ist hier (erneut) angegeben (Link).
Beweis: Zwei um einen genau bestimmten, im Bereich der Hörbarkeit befindlichen Abstand entfernte Punktereignisse A,B verfügen über identische (eine und dieselbe) Gegenwart, wenn sich in der Mitte der Strecke A-B (dann aber durchaus auf der Geraden G) eine Quelle pulsierender Schallwellen-Impulse befindet, deren regelmäßige Frequenzperiode bei A und B einzeln detektiert wird. Die Uhren, welche bei A und B entstehen, und welche als Grundlage ihrer jeweiligen zeitlichen Periodizität, die Taktfrequenz genannter Quelle übernehmen würden, würden, Konstanz der Geschwindigkeit, mit der sich Schallwellen in der Luft fortpflanzen vorausgesetzt, bezogen aufeinander synchron laufen und dieselbe Zeit anzeigen (die Zeit-Referenzquelle wäre für beide Zeitsysteme die Taktfrequenz einer und derselben Signalquelle, womit [zugleich] die Gleichzeitigkeit der Uhrenanzeige bei A und bei B gewährleistet wäre). Vorausgesetzt also, die Geschwindigkeit, mit welcher sich Schallwellen in der Luft ausbreiten, konstant sei, würde das von M ausgestrahlte Signal Punkte A und B innerhalb einer und derselben Gegenwart erreichen und darüberhinaus die Grundlage der identischen Zeit in beiden Systemen bilden.
Wie wir weiter oben festgestellt haben, würde die Verwendung der Schallwellen als Informationsübertragungsmediums erhebliche Probleme mit sich bringen. Es würden sich insbesondere erhebliche Probleme darin zeigen, dass die „allgemein gültige“ Zeit, sollte sie durch akustische Signale übertragen werden, bezogen auf unterschiedliche Standorte sehr ungenau sein dürfte. In einem akustischen Zeit-Übertragungssystem ließe sich praktisch keine Gleichzeitigkeit der Ereignisse feststellen. In der hypothetischen „akustischen Relativitätstheorie“ wäre die universelle Gleichzeitigkeit der Ereignisse, (wie sie (NOTA BENE!) aktuell in der modernen Relativitätsphysik undenkbar ist), undenkbar sein.
Erst der oben aufgeführte Beweis würde unmißverständlich und definitiv zeigen, dass eine unmöglich geglaubte Gleichzeitigkeit der distanten Ereignisse und eine für Punkte dieser Ereignisse „gemeinsame Gegenwart“, nicht nur denkbar, sondern tatsächlich und praktisch innerhalb einer identischen Zeit bei den Punkten A und B messbar ist!
(Dies völlig unabhängig von der Tatsache, dass die Geschwindigkeit des Schalls verhältnismäßig gering ist, und unabhängig davon, dass bei A und B das Schallereignis jeweils mit erheblicher Verspätung empfangen wird, und schließlich auch unabhängig davon, dass keine unmittelbare Möglichkeit der Konstatierung der Gleichzeitigkeit aus den Punkten A,B heraus existiert).
Diese Feststellung besitzt Relevanz nicht nur innerhalb der hypothetischen Wirklichkeit, in der eine „akustische Relativitätstheorie“ gültig wäre, sie besitzt freilich Relevanz auch für die Zulässigkeit meines eigenen Beweises, der innerhalb der Wirklichkeit entsteht, in der die Relativitätstheorie von Albert Einstein eine naturerklärende Stellung besitzt. Durch die „Projektion der Eigenschaften“ können wir genau den Mechanismus nachvollziehen, der den Umstand entscheidet, dass zwei beliebig weit voneinander entfernte Punkte A und B, unter genau bestimmten und dem Beweis vorausgesetzten physikalisch-geometrischen Umständen, nicht nur gleichzeitig erfolgen, sondern auch eine gemeinsame Gegenwart und somit eine gemeinsame Zeit besitzen.
Dies gilt sowohl für die akustische, als auch für die relativistische Versuchsanordnung, doch bei dem akustischen Fall liegen die Unterschiede einerseits eindeutig meßbar vor, andererseits zeigen sie sich deutlich und einleuchtend. Deshalb sind sie auch so wertvoll: sie zeigen die Relativität klar und eindeutig, sie konfrontieren nicht mit kaum vorstellbaren Geschwindigkeiten und mit teils unklaren Kontexten.
Und das finde ich gut. Trotz Pössels Geschrei – an der Theorie wird (weiterhin) akribisch gearbeitet.
Hinweis: Erstveröffentlichung 14.01.2018 / ©Maciej Zasada
Nachdruck, Verwertung und / oder Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung. Der Artikel und der Inhalt unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
Voraussetzungen: Seien Punkte A,M,B, Punkte auf einer Geraden G. Sei der Planet Erde der Punkt A des Arrangements A-M-B, sei M ein Pulsar mit regelmäßiger und gleichmäßiger Periodizität der ausgestrahlten Elektromagnetischen Impulse. Sei die Entfernung A-M genau bekannt. Sei Punkt B ein Punkt im Universum, der hinsichtlich M als eines Mittelpunktes der Strecke A-B, gegenüber A auf der Geraden G liegt. Sei B also genauso weit von M entfernt, wie A von M entfernt ist.
Vereinbarung: Wir vereinbaren, dass in Anbetracht der großen Entfernungen, die Systembewegung bei A, B und M außer Acht gelassen wird, und dass sich die Systeme A,M,B jeweils für sich, als auch aufeinander bezogen, im Ruhezustand befinden.
Beweis: Zwei beliebig weit voneinander entfernte Punkte A und B verfügen über identische (eine und dieselbe) Gegenwart, wenn sich in der Mitte der Strecke A-B (dann aber durchaus auf der Geraden G) eine Quelle pulsiernder elektromagnetischer Strahlung (Pulsar) befindet, deren regelmäßige Frequenzperiode bei A und bei B einzeln detektiert wird. Die Pulsaruhren, welche bei A und B entstünden, und welche als Grundlage ihrer jeweiligen zeitlichen Periodizität, die Taktfrequenz genannter Quelle übernehmen würden, würden, Konstanz der Geschwindigkeit, mit der sich elektromagnetische Strahlung im Vakuum fortpflanzt vorausgesetzt, bezogen aufeinander synchron laufen und dieselbe Zeit anzeigen (die Zeit-Referenzquelle wäre für beide Zeitsysteme die Taktfrequenz einer und derselben Signalquelle, womit [zugleich] die Gleichzeitigkeit der Uhrenanzeige bei A und bei B gewährleistet wäre). Vorausgesetzt also, die Geschwindigkeit, mit welcher sich elektromagnetische Strahlung im Vakuum ausbreitet konstant sei, würde das von M ausgestrahlte Signal Punkte A und B innerhalb einer und derselben Gegenwart erreichen und darüberhinaus die Grundlage der identischen Zeit in beiden Systemen sein, qed.
Die weltweit erste Pulsar-Uhr wurde 2011 in Danzig installiert (als Zeitreferenz dienen dort Signale der 6 ausgesuchten Pulsare): https://en.m.wikipedia.org/wiki/Pulsar_clock
Eine Vorstellung der Lösung des Problems ist also keineswegs nur hypothetisch.
Hinweis: Erstveröffentlichung 14.01.2018 / ©Maciej Zasada
Nachdruck, Verwertung und / oder Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung. Der Artikel und der Inhalt unterliegt dem deutschen Urheberrecht.
Ursprünglich bei Scilogs publiziert (mit dem Hinweis auf eine interessante „wissenschaftliche“ Auseinandersetzung. So ergeht es einem wie mir, wenn er mit Beamten und Polizisten des Geistes kommuniziert – ich wurde gesperrt)
Motto: Jede Aussage ist wahrscheinlich falsch, doch jedes Vorausgesagte kann der Angelpunkt des Denkens sein.
Definition 1.
Definition der punkt-gültigen Gegenwart von M. Zasada:
Ein Ereignis geschieht innerhalb der Gegenwart, wenn es innerhalb seines exklusiven raumzeitlichen Standortes mit keinem anderen Ereignis identisch ist.
Definition 2.
Universelle Definition der Gegenwart (gültig für Paare beliebig entfernter Punkte) von M. Zasada
[die Feststellung einer universellen Gleichzeitigkeit unter Geltung einer Referenz (a) oder unter Geltung einer übergeordneten Information (b)]
Zwei beliebig voneinander entfernte Punktereignisse A,B geschehen innerhalb einer und derselben Gegenwart:
a) wenn A,B, bezogen auf einen konkreten, jeweils bei A,B lokal empfangenen Impuls einer geometrisch günstig gelegenen Impuls-Referenzquelle, gleichzeitig erfolgen, oder
b) wenn die Gleichzeitigkeit von A und B die Folge einer übergeordneten physikalischen Gesetzmäßigkeit ist, welche in Form einer verlässlichen Information vorliegt.
Geometrische Voraussetzung der universellen Gleichzeitigkeit a):
Zwei beliebig entfernte Punktereignisse A,B geschehen gleichzeitig, d.h. innerhalb einer und derselben Gegenwart, wenn folgende Bedingungen für A,B erfüllt sind:
Punkte A,B seien zwei Punkte auf der Geraden G. Es sei M der Mittelpunkt der Strecke A-B. Sei die Entfernung A-M genau bekannt. Sei Punkt B ein Punkt im Raum, der hinsichtlich M als eines symmetrischen Mittelpunktes der Strecke A-B, gegenüber A auf der Geraden G liegt. Sei B also genauso weit von M entfernt, wie A von M entfernt ist. Das gesamte Arrangement A-M-B befindet sich im Ruhezustand.
Physikalische Voraussetzung der universell gültigen Gleichzeitigkeit a) und b):
Es werden aus dem Mittelpunkt M der Strecke A-B, sich gleichmäßig wiederholende Lichtimpulse in alle Richtungen (kugelförmig) ausgesandt. Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum vorausgesetzt, erreichen die einzelnen Lichtimpulse Punkte A und B gleichzeitig, also innerhalb einer und derselben Gegenwart (wenn man dem Begriff der Gegenwart die vorgeschlagene “Definition der absolut-gültigen Gegenwart I” zugrundelegt). Diese Voraussetzung ist von der etwaigen Konstatierung der Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei A und bei B (Koinzidenz) aus beliebigem Punkt Z heraus unabhängig. Sie zeugt von der Universalgültigkeit der Definition 2., denn sie ergibt sich aus dem logischen Aufbau des Arrangements A-M-B (und nicht aus der Konstatierung der Koinzidenz bei A,B). Sie gilt daher als eine allgemeingültige und verlässliche Information universell, denn ist ein Beobachter über die geometrischen und physikalischen Voraussetzungen der Definition 2. informiert, muss er der Information über die Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei A und B der Konstatierung der Koinzidenz oder Nicht-Koinzidenz Vorrang geben.
Die soeben aufgeführte Voraussetzung genügt sowohl Punkt a) als auch Punkt b) der Definition 2.
“Quantenmechanische” Voraussetzung der universell gültigen Gleichzeitigkeit b):
Würden zwei physikalische Körper p, q miteinander wechselwirken, und würde ihre Wechselwirkung darin Ausdruck finden, dass p und q sich gegenseitig vernichteten oder synchron ihre Eigenschaften (bspw. ihre Polarität oder Spin) änderten, dann spielte es physikalisch keine Rolle, ob aus der Perspektive eines bestimmten Beobachters der Augenblick der Veränderung von p und q als gleichzeitig konstatiert wäre, oder nicht.
Die Information, dass der Wechsel der Eigenschaften von p und q synchron zu erfolgen hat, wäre jeder physikalisch-relativistischen Erfahrung (Konstatierung) übergeordnet, d.h. auch in dem Fall, in dem, aus welchen Gründen auch immer, keine Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei p und q festgestellt werden könnte, wäre diese prioritär anzunehmen (Weil eine verlässliche Information über die Gleichzeitigkeit von p,q vorliegen würde).
Der Besitz gerade dieser entscheidenden Information wäre jeder tatsächlichen “Konstatierung der Koinzidenz” oder “Nicht-Koinzidenz” übergeordnet.
Die soeben aufgeführte Voraussetzung genügt Punkt b) der Definition 2.
Weiterführend: Vollständig formulierte Definition und Beweis der Existenz der absoluten Gegenwart.
Hinweis: Erstveröffentlichung 14.01.2018 / ©Maciej Zasada
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